1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig.
2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet.
3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet.
4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet.
5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat,
6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen.
7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen;
9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer,
10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben.
11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer.
12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer.
13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer.
14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer.
16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben.
17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben.
19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN.
20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht,
22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut;
23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat,
24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.
25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist.
26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.
1 Und wenn Jemand sich versündigt, und die Stimme des Fluches hört, und er selbst Zeuge ist, oder es gesehen hat, oder es weiß, wenn er es nicht anzeigt; so trägt er seine Schuld.
2 Und wenn Jemand irgendetwas Unreines anrührt, sey es das Aas eines unreinen wilden Thieres, oder das Aas eines unreinen zahmen Thieres, oder das Aas eines unreinen kriechenden Thieres, und es ist ihm unbewußt; so ist er unrein, und hat sich verschuldet.
3 Und wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in irgendeiner Verunreinigung, worin er sich verunreinigt hat, und es war ihm unbewußt, und er erkennt es; so hat er sich verschuldet;
4 oder wenn Jemand schwört, und über die Lippen hinschwätzt - zum Bösen oder zum Guten - zu Allem, was derselbe schwätzt, mit einem Schwur, und es war ihm unbewußt, und er erkennt es; so hat er sich in einem dieser Dinge verschuldet.
5 Und es geschehe, wenn er in einem dieser Dinge sich verschuldet hat; so soll er bekennen, was er darin gesündigt hat;
6 und sein Schuldopfer Jehova bringen für seine Sünde, die er begangen hat, vom Kleinvieh ein Mutterschaf, oder eine Ziege, zum Sündopfer, und der Priester versöhne ihn wegen seiner Schuld.
7 Wenn aber sein Vermögen nicht hinreichend genug ist für ein Schaf, so bringe er für seine Schuld, die er begangen hat, Jehova zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
8 Die bringe er dem Priester; der bringe das, welches zum Sündopfer bestimmt ist, zuerst dar, und knicke seinen Kopf nach dem Genick zu, reiße ihn aber nicht ab
9 Und er sprenge vom Blute des Sündopfers an die Wand des Altares; was aber vom Blute übrig bleibt, das komme an den Fußboden des Altares; dieß ist ein Sündopfer.
10 Und die zweite opfere er zum Brandopfer nach der Gebühr; so versöhne ihn der Priester wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben seyn.
11 Und wenn sein Vermögen nicht zu zwei Turteltauben, oder zu zwei jungen Tauben hinreicht; so bringe er als Opfergabe für seine Sünden den zehnten Theil eines Epha feines Mehl zum Sündopfer; er thue darauf kein Oel, und lege darauf keinen Weihrauch, weil es ein Sündopfer ist.
12 Und er bringe es dem Priester, und nehme davon eine Handvoll zum Opfertheil, und zünde es an auf dem Altare, Jehova zum Opfer; ein Sündopfer ist dieß.
13 So versöhne ihn der Priester wegen seiner Sünde, die er begangen hat in irgend einem jener Dinge, und es wird ihm vergeben seyn; dann gehöre es dem Priester, wie beim Speisopfer.
14 Ferner redete Jehova zu Mose und sprach:
15 Wenn Jemand sich vergeht, und aus Versehen sündigt an etwas, das Jehova geheiligt ist; so bringe er Jehova sein Schuldopfer dar, einen fehlerlosen Widder von der Herde, nach deiner Werthschätzung nach Sekeln Silbers, nach dem Sekel des Heiligthumes, der Schuld gemäß.
16 Und was er am Geheiligten gesündigt hat, soll er ersetzen; und den fünften Theil davon soll er dazu legen, und es dem Priester geben; und der Priester versöhne ihn durch den Widder des Schuldopfers; so wird ihm vergeben seyn.
17 Und wenn Jemand sich versündigt, und eines gethan hat von den Verboten Jehova's, die man nicht thun soll, und es nicht wußte; so hat er sich verschuldet, und trägt seine Schuld;
18 und er bringe einen fehlerlosen Widder von der Herde, nach deiner Werthschätzung, gemäß der Schuld, dem Priester; und der Priester versöhne ihn wegen seines Versehens, das er begangen hat, und nichts wußte; so wird ihm vergeben seyn.
19 Ein Schuldopfer ist dieß; vergangen hat er sich gegen Jehova.