1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib ein besonderes Gelübde tut, dem HERRN sich zu enthalten,
3 der soll sich Weins und starken Getränks enthalten; Weinessig oder Essig von starkem Getränk soll er auch nicht trinken, auch nichts, das aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch dürre Weinbeeren essen.
4 Solange solch ein Gelübde währt, soll er nichts essen, das man vom Weinstock macht, vom Weinkern bis zu den Hülsen.
5 Solange die Zeit solches seines Gelübdes währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren, bis das die Zeit aus sei, die er dem HERRN gelobt hat; denn er ist heilig und soll das Haar auf seinem Haupt lassen frei wachsen.
6 Die ganze Zeit über, die er dem HERRN gelobt hat, soll er zu keinem Toten gehen.
7 Er soll sich auch nicht verunreinigen an dem Tod seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn das Gelübde seines Gottes ist auf seinem Haupt.
8 Die ganze Zeit seines Gelübdes soll er dem HERRN heilig sein.
9 Und wo jemand vor ihm unversehens plötzlich stirbt, da wird das Haupt seines Gelübdes verunreinigt; darum soll er sein Haupt scheren am Tage seiner Reinigung, das ist am siebenten Tage.
10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben bringen oder zwei junge Tauben zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, darum daß er sich an einem Toten versündigt hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen,
12 daß er dem HERRN die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jähriges Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum daß sein Gelübde verunreinigt ist.
13 Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
14 Und er soll bringen sein Opfer dem HERRN, ein jähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer und ein jähriges Schaf ohne Fehl zum Sündopfer und einen Widder ohne Fehl zum Dankopfer
15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer.
16 Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen.
17 Und den Widder soll er zum Dankopfer machen dem HERRN samt dem Korbe mit den ungesäuerten Brot; und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer machen.
18 Und der Geweihte soll das Haupt seines Gelübdes scheren vor der Tür der Hütte des Stifts und soll das Haupthaar seines Gelübdes nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist.
19 Und der Priester soll den gekochten Bug nehmen von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll's dem Geweihten auf sein Hände legen, nachdem er sein Gelübde abgeschoren hat,
20 und der Priester soll's vor dem HERRN weben. Das ist heilig dem Priester samt der Webebrust und der Hebeschulter. Darnach mag der Geweihte Wein trinken.
21 Das ist das Gesetz des Gottgeweihten, der sein Opfer dem HERRN gelobt wegen seines Gelübdes, außer dem, was er sonst vermag; wie er gelobt hat, soll er tun nach dem Gesetz seines Gelübdes.
22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Also sollt ihr sagen zu den Kindern Israel, wenn ihr sie segnet:
24 Der HERR segne dich und behüte dich;
25 der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig;
26 der HERR hebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden.
27 Denn ihr sollt meinen Namen auf die Kinder Israel legen, daß ich sie segne.
1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Söhnen Israels, und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder ein Weib ein besonderes Gelübde eines Nasiräers thut, Jehova sich zu weihen;
3 der soll des Weines und starken Getränkes sich enthalten, Essig von Wein, oder Essig von starkem Getränke soll er nicht trinken, oder sonst einen Trank aus Trauben soll er nicht trinken; und frische oder trockene Trauben soll er nicht essen.
4 Die ganze Zeit seiner Weihe soll er nichts, was vom Weinstocke gemacht wird, sowohl aus unreifen Trauben, als auch aus Traubenhülsen, essen.
5 Die ganze Zeit seines Weihgelübdes soll kein Scheermesser über sein Haupt kommen, bis die Zeit um ist, in welcher er sich Jehova geweihet hat; heilig sey er, frei lasse er wachsen das Haar seines Hauptes.
6 Die ganze Zeit, da er sich Jehova geweihet hat, komme er zu keiner Leiche.
7 Es sey sein Vater, oder seine Mutter, oder sein Bruder, oder seine Schwester, er verunreinige sich nicht an ihnen, wenn sie gestorben sind; denn seine Gottweihe ist auf seinem Haupte.
8 Die ganze Zeit seiner Weihe ist er Jehova geheiligt.
9 Und wenn Jemand plötzlich neben ihm stürbe, daß er sein geweihtes Haupt verunreinigt; so scheere er sein Haupt am Tage, da er sich reinigt, am siebenten Tage scheere er es ab.
10 Und am achten Tage bringe er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zum Priester, vor die Thür des Versammlungszeltes.
11 Da opfere der Priester die eine zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer, und versöhne ihn davon, daß er am Todten sich versündigt hat, und heilige sein Haupt an diesem Tage.
12 Weiter weihe er Jehova die Zeit seiner Weihe, und bringe ein jähriges Lamm zum Schuldopfer; aber die vorige Zeit ist verfallen; weil seine Weihe verunreinigt wurde.
13 Und dieß ist das Gesetz in Betreff des Nasiräers. An dem Tage, wo seine Weihezeit aus ist, bringe man ihn an die Thür des Versammlungszeltes.
14 Und er bringe Jehova seine Opfergabe dar, ein fehlerloses jähriges Lamm, eines zum Brandopfer, und ein fehlerloses jähriges Mutterlamm zum Sündopfer, und einen fehlerlosen Widder zum Dankopfer;
15 und einen Korb ungesäuerter Kuchen von feinem Mehl, mit Oel übergossen, und ungesäuerte Fladen, mit Oel bestrichen, mit ihrem Speis- und ihrem Dankopfer.
16 Das bringe der Priester vor Jehova, und verrichte sein Sündopfer, und sein Brandopfer.
17 Und den Widder opfere er zum Dankopfer Jehova, nebst dem Korbe mit den ungesäuerten Broden; und der Priester opfere sein Speis- und sein Trankopfer.
18 Dann scheere der Nasiräer an der Thür des Versammlungszeltes sein geweihtes Haupt; und nehme das Haar seines geweihten Hauptes, und werfe es in das Feuer, das unter dem Dankopfer ist.
19 Und der Priester nehme den gekochten Bug von dem Widder, und einen ungesäuerten Fladen aus dem Korbe, und einen ungesäuerten Opferkuchen, und lege sie auf die Hände des Nasiräers, nachdem er sein geweihtes Haupt geschoren hat.
20 Wenn dann der Priester sie hin und her als Webopfer bewegt hat vor Jehova, so gehöre dieses Geheiligte dem Priester, sammt der Brust des Webopfers, und sammt der Schulter des Hebopfers; und hierauf trinke der Nasiräer Wein.
21 Dieß ist das Gesetz des Nasiräers, der sein Opfer Jehova gelobet während seiner Weihe, außerdem, wozu sein Vermögen reicht; nach dem Verhältniß seines Gelübdes, das er gelobet, soll er thun neben dem Gesetze seiner Weihe.
22 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
23 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, und sprich: So sollet ihr die Söhne Israels segnen und zu ihnen sprechen:
24 Jehova segne dich und behüte dich!
25 Jehova lasse sein Angesicht leuchten über dir, und sey dir gnädig!
26 Jehova erhebe sein Angesicht über dich, und gebe dir Frieden!
27 So sollen sie meinen Namen legen auf die Söhne Israels, und ich werde sie segnen.