1 Einen älteren Mann fahre nicht hart an, sondern rede mahnend zu ihm wie zu einem Vater; jüngere Männer ermahne wie Brüder,
2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Sittsamkeit.
3 Witwen, die wirklich Witwen (oder: ganz verlassen) sind, begegne mit Ehrerbietung;
4 wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so sollen diese lernen, an erster Stelle gegen ihre eigene Familie liebevoll zu handeln und ihren gealterten Angehörigen (= Eltern und Großeltern) die empfangenen Wohltaten zu vergelten, denn das ist wohlgefällig vor Gott.
5 Eine wirkliche Witwe aber, die ganz allein steht, hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt und verharrt in ihren Bitten und Gebeten bei Tag und Nacht;
6 wenn eine Witwe dagegen in Üppigkeit lebt, so ist sie schon bei Lebzeiten tot (vgl. V.11-12).
7 Auch dies schärfe ihnen ein, damit sie sich unsträflich halten!
8 Wenn aber jemand seine Angehörigen, zumal wenn sie seine Hausgenossen sind, nicht versorgt, so hat er damit den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger (oder: Heide).
9 Eine Witwe soll nur dann in das Verzeichnis (der von der Gemeinde zu versorgenden Witwen) eingetragen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist, nur eines Mannes Ehefrau gewesen (vgl. 3,2)
10 und durch gute Werke wohl bezeugt ist, insofern sie nämlich Kinder großgezogen, Gastfreundschaft gegen Fremde geübt, Heiligen die Füße gewaschen, Bedrängten Hilfe geleistet hat, überhaupt guten Werken aller Art eifrig nachgegangen ist.
11 Jüngere Witwen dagegen weise zurück; denn wenn sie im Gegensatz zur Hingabe an Christus sinnlich erregt geworden sind, wollen sie wieder heiraten,
12 obgleich sie dadurch ein Schuldurteil auf sich lasten haben, weil sie das erste Treuegelöbnis gebrochen haben.
13 Da sie zugleich beschäftigungslos sind, gewöhnen sie sich daran, in den Häusern umherzulaufen, und sind dann nicht nur beschäftigungslos, sondern führen auch bei ihrer Geschwätzigkeit und Neugier ungehörige Reden.
14 Es ist daher mein Wille, daß die jüngeren (Witwen wieder) heiraten, Mütter werden, ihrem Haushalt vorstehen und dem Widersacher keinen Anlaß zu übler Nachrede geben;
15 manche sind ja leider schon vom rechten Wege abgewichen und dem Satan nachgefolgt.
16 Wenn eine gläubige Frau Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, so soll sie für deren Bedarf sorgen, die Gemeinde aber soll unbelastet bleiben, damit sie sich der wirklichen Witwen ausreichend annehmen kann.
17 Die Ältesten, die sich in ihrem Vorsteheramt bewähren, sollen doppelter Ehre würdig geachtet werden, besonders die, welche als Prediger und Lehrer mit Eifer tätig sind;
18 denn die Schrift sagt (5.Mose 25,4): »Du sollst einem Ochsen beim Dreschen das Maul nicht verbinden« und (Lk 10,7): »Der Arbeiter ist seines Lohnes wert.«
19 Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer aufgrund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen (5.Mose 19,15).
20 Solche, die sich etwas zuschulden kommen lassen, weise in Gegenwart aller (Ältesten) zurecht, damit auch die übrigen (Ältesten) Furcht bekommen.
21 Ich beschwöre dich vor dem Angesicht Gottes und des Herrn Christus Jesus und der auserwählten Engel: befolge diese Weisungen ohne Vorurteil und handle in keinem Fall nach Gunst.
22 Die Handauflegung erteile niemandem übereilt, und mache dich (dadurch) nicht zum Mitschuldigen fremder Sünden; erhalte dich selbst rein!
23 Trinke nicht mehr immer nur Wasser, sondern nimm etwas Wein hinzu wegen deines Magens und deiner häufigen Schwächeanfälle. –
24 Bei manchen Menschen liegen die Sünden offenkundig zutage und treten für die Beurteilung schon vorher hervor; bei manchen werden sie aber auch erst hinterdrein bekannt.
25 Ebenso sind auch die guten Werke offenkundig, und die, bei denen das nicht der Fall ist, können (auf die Dauer) doch nicht verborgen bleiben.
1 An elderly man not thou mayest chide, but exhort as a father; younger men, as brothers;
2 elderly women, as mothers; younger women, as sisters, in all purity.
3 Widows honor, those really widows.
4 If but any widow children or grandchildren has, let them be taught first the own house to be dutiful, and a recompense to render to the progenitors; this for is acceptable in presence of the God.
5 She but really a widow and having been left alone she hoped in the God, and continues in the supplications and in the prayers night and day;
6 she but luxuriously, living has died.
7 And these things enjoin, so that unblamable ones they may be.
8 If but any one for those of own, and especially of the household, not provides, the faith has denied, and is an unbeliever worse.
9 A widow let be enrolled not less of years sixty, having become, of one husband a wife,
10 by works good being attested; if she reared a family, if she received strangers, if of holy ones feet she washed, if afflicted ones she relieved, if every work good she closely followed.
11 Younger but widows reject; when for they may be wanton towards the Anointed, to marry they wish;
12 having condemnation, because the first fidelity they violated;
13 at the same time and also idle ones they learn to go about the houses; not only but idle ones, but also praters and busy bodies, speaking the things not proper.
14 I wish therefore younger ones to marry, to bear children, to keep house, no opportunity to give to the opponent of reproach on account.
15 Already for some turned aside after the adversary.
16 If any believing man or believing woman has widows, let such support them, and not let burden the congregation, so that those really widows may be relieved.
17 The well presiding elders double honor let be esteemed worthy; especially those toiling in word and teaching.
18 Says for the writing: An ox trending not thou shalt muzzle; and, worthy the laborer of the hire of himself.
19 Against an elder an accusation not do thou receive, without if not by two or three witnesses.
20 The sinning ones, in presence of all reprove thou, so that also the remainder fear may have.
21 I solemnly enjoin in presence of the God and Lord Jesus Anointed and of the chosen messengers, that these things thou mayst keep without prejudice nothing doing by partiality.
22 Hands hastily to no one do thou put and not do thou share in sins with others. Thyself pure do thou keep.
23 No longer be thou a water drinker, but wine a little do thou use on account of the stomach of thee and the frequent of thee weaknesses.
24 Of some men the sins previously manifest are, before leading to judgment; in some but indeed they fellow after.
25 In like manner also the good works previously manifest are; and the things otherwise being, to be hidden not are able.