14 Außerdem habe ich und meine Brüder von dem Tage an, wo (der König) mich zu ihrem Statthalter im Lande Juda bestellt hatte, d.h. vom zwanzigsten bis zum zweiunddreißigsten Jahre der Regierung des Königs Arthasastha (vgl. 1,1), also zwölf Jahre lang, keinen Anspruch auf den Unterhalt (oder: das Einkommen) des Statthalters gemacht,
15 während die früheren Statthalter, meine Vorgänger, dem Volke schwer zur Last gefallen waren; denn sie hatten für Speise und Wein ( Trank) täglich vierzig Schekel Silber von ihnen bezogen, und auch ihre Dienerschaft hatte über das Volk willkürlich geschaltet. Ich dagegen habe aus Gottesfurcht nicht so gehandelt.
16 Auch bei diesem Mauerbau habe ich mit Hand angelegt, ohne daß wir Grundbesitz erworben hatten; und auch meine ganze Dienerschaft ist dort zur Arbeit am Mauerbau versammelt gewesen.
17 Dazu aßen die Juden, sowohl die Vorsteher, hundertundfünfzig Mann, als auch die, welche aus den umwohnenden heidnischen Völkerschaften zu uns auf Besuch kamen, an meinem Tisch;
18 und was täglich zubereitet wurde, nämlich ein Rind, sechs ausgesuchte Stück Kleinvieh sowie Geflügel, das wurde auf meine Kosten zubereitet; außerdem alle zehn Tage allerlei Wein in Menge. Trotzdem habe ich den Unterhalt (oder: das Einkommen) des Statthalters nicht beansprucht, weil die Fronarbeit schon schwer genug auf diesem Volke lastete. –
19 Gedenke, mein Gott, mir zum Guten (oder: zum Segen) alles dessen, was ich für dieses Volk getan habe!