1 Hierauf gebot der HERR dem Mose in der Wüste Sinai, im Offenbarungszelt, am ersten Tage des zweiten Monats im zweiten Jahr nach ihrem Auszug aus dem Lande Ägypten folgendes:
2 »Nehmt die Kopfzahl der gesamten Gemeinde der Israeliten auf nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, mit Aufzählung der einzelnen Namen, alle männlichen Personen Kopf für Kopf;
3 von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was in Israel zum Heeresdienst tauglich ist, die sollt ihr mustern, Schar für Schar, du und Aaron.
4 Dabei soll euch je ein Mann von jedem Stamm Beistand leisten, nämlich der Obmann (oder: das Oberhaupt) der Familien seines Stammes.
5 Und dies sind die Namen der Männer, die euch dabei zur Seite stehen sollen: für Ruben: Elizur, der Sohn Sedeurs;
6 für Simeon: Selumiel, der Sohn Zurisaddais;
7 für Juda: Nahson, der Sohn Amminadabs;
8 für Issaschar: Nethaneel, der Sohn Zuars;
9 für Sebulon: Eliab, der Sohn Helons;
10 für die Söhne Josephs, für Ephraim: Elisama, der Sohn Ammihuds; für Manasse: Gamliel, der Sohn Pedazurs;
11 für Benjamin: Abidan, der Sohn Gideonis;
12 für Dan: Ahieser, der Sohn Ammisaddais;
13 für Asser: Pagiel, der Sohn Ochrans;
14 für Gad: Eljasaph, der Sohn Deguels;
15 für Naphthali: Ahira, der Sohn Enans.«
16 Dies waren die aus der Gemeinde Berufenen, die Fürsten ihrer väterlichen Stämme, die Häupter der Tausendschaften Israels.
17 Hierauf ließen Mose und Aaron diese Männer, die ihnen mit Namen bezeichnet worden waren, zu sich kommen
18 und versammelten dann die ganze Gemeinde am ersten Tage des zweiten Monats. Da ließen sie sich in die Geburtsverzeichnisse eintragen nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, mit Aufzählung der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, Kopf für Kopf;
19 wie der HERR dem Mose geboten hatte, so musterte er sie in der Wüste Sinai.
20 Es beliefen sich aber die Nachkommen Rubens, des erstgeborenen Sohnes Israels, ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, Kopf für Kopf, alle männlichen Personen von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
21 soviele ihrer vom Stamme Ruben gemustert wurden, auf 46500.
22 Bei den Nachkommen Simeons beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, [seine Gemusterten] nach der Zahl der einzelnen Namen, Kopf für Kopf, alle männlichen Personen von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
23 soviele ihrer vom Stamme Simeon gemustert wurden, auf 59300.
24 Bei den Nachkommen Gads beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
25 soviele ihrer vom Stamme Gad gemustert wurden, auf 45650.
26 Bei den Nachkommen Judas beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
27 soviele ihrer vom Stamme Juda gemustert wurden, auf 74600.
28 Bei den Nachkommen Issaschars beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
29 soviele ihrer vom Stamme Issaschar gemustert wurden, auf 54400.
30 Bei den Nachkommen Sebulons beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
31 soviele ihrer vom Stamme Sebulon gemustert wurden, auf 57400.
32 Was die Nachkommen Josephs betrifft, so beliefen sich bei den Nachkommen Ephraims ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
33 soviele ihrer vom Stamme Ephraim gemustert wurden, auf 40500.
34 Bei den Nachkommen Manasses beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
35 soviele ihrer vom Stamme Manasse gemustert wurden, auf 32200.
36 Bei den Nachkommen Benjamins beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
37 soviele ihrer vom Stamme Bejamin gemustert wurden, auf 35400.
38 Bei den Nachkommen Dans beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
39 soviele ihrer vom Stamme Dan gemustert wurden, auf 62700.
40 Bei den Nachkommen Assers beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
41 soviele ihrer vom Stamme Asser gemustert wurden, auf 41500.
42 Bei den Nachkommen Naphthalis beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,
43 soviele ihrer vom Stamme Naphthali gemustert wurden, auf 53400.
44 Dies sind die Gemusterten, die Mose und Aaron mit den Fürsten der Israeliten musterten; die letzteren waren zwölf Männer, und zwar je ein Mann für die zu seinem Stamm gehörigen Familien.
45 Und es beliefen sich alle, die von den Israeliten nach ihren Familien, von zwanzig Jahren an und darüber, gemustert worden waren, alles, was in Israel zum Heeresdienst tauglich war –
46 es beliefen sich also alle Gemusterten auf 603550.
47 Die Leviten aber nach ihrem väterlichen Stamm waren in dieser Musterung nicht inbegriffen.
48 Der HERR hatte nämlich dem Mose folgendes geboten:
49 »Nur die zum Stamm Levi Gehörigen sollst du nicht mustern und ihre Kopfzahl nicht mit den übrigen Israeliten aufnehmen;
50 sondern bestelle du die Leviten zum Dienst an der Wohnung des Gesetzes und über ihre sämtlichen Geräte und über alles, was zu ihr gehört: sie sollen die Wohnung und ihre sämtlichen Geräte tragen, und sie sollen den Dienst an ihr versehen und rings um die Wohnung her lagern.
51 Und wenn die Wohnung weiter wandert, sollen die Leviten sie abbrechen; und wenn die Wohnung halt macht, sollen die Leviten sie aufschlagen; jeder Nichtzugehörige (= Unbefugte oder: Nichtlevit) aber, der an sie herantritt, soll sterben.
52 Und die übrigen Israeliten sollen nach ihren Heerscharen ein jeder auf seinem Lagerplatz und ein jeder bei seiner Fahne (oder: seinem Panier) lagern;
53 die Leviten aber sollen rings um die Wohnung des Gesetzes her lagern, damit kein Zorn Gottes über die Gemeinde der Israeliten hereinbricht. Die Leviten sollen also den Dienst an der Wohnung des Gesetzes versehen.«
54 So machten denn die Israeliten alles genau so, wie der HERR dem Mose geboten hatte.