1 Zutreffend ist das Wort: »Wer nach dem Vorsteheramt strebt, begehrt eine köstliche Wirksamkeit.«
2 So muß denn der Vorsteher (oder: Bischof) unbescholten sein, eines Weibes Mann, nüchtern ( ernst), besonnen, ehrbar, gastfrei, ein tüchtiger Lehrer,
3 kein Trinker und kein Händelsucher, sondern freundlich (oder: nachgiebig), frei von Streitsucht und Geldgier,
4 ein Mann, der seinem eigenen Hause gut vorsteht, indem er seine Kinder in Zucht (oder: Gehorsam) hält mit aller Würde (oder: Ehrbarkeit);
5 denn wenn jemand seinem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, wie sollte der für eine Gemeinde Gottes sorgen können?
6 Er darf auch kein Neubekehrter sein, sonst könnte er leicht in Hochmut geraten und der Beurteilung des Verleumders anheimfallen.
7 Er muß sich aber auch bei denen, die draußen sind ( bei den nicht zur Gemeinde Gehörigen), eines guten Rufes erfreuen, damit er nicht in üble Nachrede gerät und in die Schlinge des Verleumders.
1 Das Wort ist gewiss: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst trachtet, so begehrt er ein schönes Werk.
2 Der Aufseher nun muss untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, besonnen, sittsam, gastfrei, lehrfähig;
3 nicht dem Wein ergeben, kein Schläger, sondern gelinde, nicht streitsüchtig, nicht geldliebend,
4 der dem eigenen Hause wohl vorsteht, der seine Kinder in Unterwürfigkeit hält mit allem würdigen Ernst
5 (wenn aber jemand dem eigenen Hause nicht vorzustehen weiss, wie wird er die Versammlung Gottes besorgen?),
6 nicht ein Neuling, auf dass er nicht aufgebläht, ins Gericht des Teufels verfalle.
7 Er muss aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draussen sind, auf dass er nicht in Schmach und in den Fallstrick des Teufels verfalle.