1 Hierauf gebot der HERR dem Mose und dem Aaron folgendes:
2 »Wenn sich bei einem Menschen auf seiner bloßen Haut eine Anschwellung oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und sich so auf seiner Haut ein aussatzartiges Leiden entwickeln könnte, so soll der Betreffende zu dem Priester Aaron oder zu einem von dessen Söhnen, den Priestern, gebracht werden.
3 Wenn dann der Priester die betroffene Stelle auf der Haut ansieht und dabei findet, daß die Haare auf der betroffenen Stelle weiß geworden sind und daß die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, so handelt es sich um wirklichen Aussatz; und sobald der Priester dies wahrnimmt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.
4 Wenn sich aber ein weißer Fleck auf der Haut befindet, der nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
5 Wenn der Priester ihn dann am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß die betroffene Stelle sich in ihrem Aussehen gleichgeblieben ist, da das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
6 Wenn dann der Priester ihn am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß die betroffene Stelle blässer geworden ist und das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll ihn der Priester für rein erklären: es ist nur ein gewöhnlicher Ausschlag; der Betreffende muß seine Kleider waschen und ist dann rein.
7 Wenn aber der Ausschlag, nachdem der Betreffende, um rein zu werden, sich dem Priester gezeigt hat, auf der Haut immer weiter um sich greift, so soll er sich dem Priester zum zweitenmal zeigen;
8 wenn ihn dann der Priester untersucht und dabei findet, daß der Ausschlag sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.«
9 »Wenn sich ein aussatzartiges Leiden an einem Menschen zeigt, so soll er zum Priester gebracht werden.
10 Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, daß sich eine weiße Anschwellung auf der Haut befindet, auf der die Haare weiß geworden sind, und daß wildes Fleisch auf der Anschwellung wuchert,
11 so ist das ein bereits veralteter Aussatz auf seiner Haut; darum soll der Priester ihn für unrein erklären, ohne ihn erst einzuschließen (oder: abzusondern); denn er ist wirklich unrein.
12 Wenn aber der Aussatz auf der Haut so wuchert, daß der Aussatz die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen überzieht, soweit die Augen des Priesters blicken mögen,
13 wenn also der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß der Aussatz den ganzen Körper überzogen hat, so soll er den Betroffenen für rein erklären: er ist ganz und gar weiß geworden und daher rein.
14 Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm sehen läßt, ist er unrein.
15 Sobald daher der Priester das wilde Fleisch wahrnimmt, soll er ihn für unrein erklären: das wilde Fleisch ist unrein, es ist wirklicher Aussatz.
16 Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder weggeht und der Betreffende wieder weiß wird, so soll er zum Priester gehen.
17 Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, daß die kranke Stelle wieder weiß geworden ist, so soll der Priester den Betroffenen für rein erklären: er ist wirklich rein.«
18 »Wenn sich ferner an jemandes Leibe auf der Haut ein Geschwür bildet und wieder heilt,
19 dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Anschwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, so soll der Betreffende sich dem Priester zeigen.
20 Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, daß die Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut und daß die Haare darauf weiß geworden sind, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür zum Ausbruch gekommen ist.
21 Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der Stelle findet, daß keine weißen Haare darauf vorhanden sind und daß der Fleck nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blaß aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
22 Wenn sich dann (der Fleck) auf der Haut immer weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
23 Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne weiter um sich gegriffen zu haben, so ist es nur ein vernarbtes Geschwür, und der Priester darf ihn für rein erklären.«
24 »Oder wenn sich auf jemandes Haut eine Brandwunde befindet und das in der Brandwunde sich bildende Fleisch einen weiß-rötlichen oder weißen Fleck darstellt
25 und der Priester bei dessen Besichtigung findet, daß die Haare auf dem Fleck weiß geworden sind und (der Fleck) tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so liegt wirklicher Aussatz vor, der in der Brandwunde zum Ausbruch gekommen ist; darum soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
26 Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß keine weißen Haare auf dem Fleck vorhanden sind und daß (der Fleck) nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blaß aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
27 Wenn ihn dann der Priester am siebten Tage untersucht, so soll er, falls (der Fleck) sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.
28 Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne auf der Haut weiter um sich gegriffen zu haben, und blaß aussieht, so liegt nur eine Anschwellung der Brandwunde vor; darum soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es ist nur eine vernarbte Brandwunde.«
29 »Wenn ferner ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart bekommt
30 und der Priester bei der Untersuchung des Ausschlags findet, daß er tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und daß sich feine, goldgelbe Haare darauf befinden, so soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist bösartiger Grind, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
31 Wenn der Priester aber den bösen Grind besichtigt und dabei findet, daß (die kranke Stelle) zwar nicht tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, daß aber keine dunklen Haare darauf vorhanden sind, so soll der Priester den des Grindleidens Verdächtigen sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
32 Wenn dann der Priester die betroffene Stelle am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß der Grind sich nicht weiter ausgebreitet hat und keine goldgelben Haare darauf vorhanden sind und der Grind nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut,
33 so soll der Betreffende sich scheren lassen – nur die grindige Stelle darf er nicht scheren –; und der Priester soll dann den des Grindleidens Verdächtigen noch einmal sieben Tage lang einschließen (oder: absondern).
34 Wenn der Priester dann den Grind am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß der Grind sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat und daß er nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so erkläre der Priester den Betreffenden für rein; er muß dann seine Kleider waschen und soll als rein gelten.
35 Wenn aber, nachdem der Betreffende für rein erklärt worden ist, der Grind sich auf der Haut weiter ausbreitet
36 und der Priester bei der Untersuchung findet, daß der Grind auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst noch nach goldgelben Haaren zu suchen: der Betreffende ist unrein.
37 Ist der Grind sich aber in seinem Aussehen gleich geblieben und sind dunkle Haare darauf gewachsen, so ist der Grind geheilt: der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.«
38 »Wenn ferner ein Mann oder eine Frau auf der Haut helle Flecke, weiße, helle Flecke bekommen
39 und der Priester bei seiner Untersuchung nur blasse, weiße Flecke auf ihrer Haut findet, so ist es ein ungefährlicher (oder: gutartiger) Ausschlag, der auf der Haut zum Ausbruch gekommen ist: der Betreffende ist rein.
40 Wenn ferner einem Manne das Haupthaar ausgeht, so ist er ein Hinter-Kahlkopf: ein solcher ist rein;
41 und wenn ihm das Haupthaar nach der Gesichtsseite zu ausgeht, so ist er ein Vorder-Kahlkopf: ein solcher ist ebenfalls rein.
42 Wenn sich aber vorn oder hinten auf seiner Glatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es der Aussatz, der vorn oder hinten auf seiner Glatze zum Ausbruch gekommen ist.
43 Wenn also der Priester bei seiner Untersuchung findet, daß die Anschwellung des Ausschlags vorn oder hinten auf seiner Glatze weiß-rötlich aussieht, wie sonst der Aussatz auf der Haut des Leibes aussieht,
44 so ist der Betreffende ein Aussätziger und daher unrein; der Priester muß ihn unbedingt für unrein erklären: er hat das Aussatzleiden an seinem Kopfe.«
45 »Was nun den Aussätzigen betrifft, der dieses Leiden an sich hat, so soll er zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar ohne Pflege wachsen lassen; seinen Lippenbart soll er verhüllen und ›unrein! unrein!‹ ausrufen.
46 Solange die Krankheit an ihm haftet, soll er unrein sein: er ist unrein und soll abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.«
47 »Wenn ferner eine aussätzige Stelle an einem Kleidungsstück, es sei von Wolle oder von Leinen (= Flachs), zum Vorschein kommt
48 oder an gewebten oder gewirkten Stoffen von Leinen oder von Wolle oder an einer Lederhaut oder an irgendeinem Gegenstand von Leder
49 und die betroffene Stelle an dem Kleide oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff (oder: Zeug) oder an irgendeinem Gegenstand von Leder grünlich oder rötlich aussieht, so liegt Aussatz vor, und man soll es vom Priester beschauen lassen.
50 Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluß halten.
51 Wenn er dann am siebten Tage bei der Besichtigung des betroffenen Gegenstandes findet, daß der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder – an irgendeinem Gegenstand, zu welchem Leder verarbeitet wird – weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) ist unrein,
52 und man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff von Wolle oder von Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem der Aussatz haftet, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) muß im Feuer verbrannt werden.
53 Wenn der Priester aber bei der Besichtigung findet, daß der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstand von Leder nicht weiter um sich gegriffen hat,
54 so soll der Priester anordnen, daß man den Gegenstand, an welchem der Ausschlag haftet, wasche, und soll ihn dann noch einmal sieben Tage lang unter Verschluß halten.
55 Wenn der Priester dann den betroffenen Gegenstand nach der Waschung besichtigt und dabei findet, daß die betroffene Stelle ihr Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, dennoch unrein: du sollst ihn im Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Hinter- oder seiner Vorderseite.
56 Findet der Priester aber bei der Besichtigung, daß die betroffene Stelle nach der Waschung blaß geworden ist, so soll er sie aus dem Kleidungsstück oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreißen.
57 Wenn (der Ausschlag) aber wiederum an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstande von Leder zum Vorschein kommt, so ist es ein frisch ausbrechender Aussatz; darum mußt du den (ganzen) Gegenstand, an dem der Ausschlag haftet, im Feuer vernichten.
58 Das Kleidungsstück aber oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder jeder lederne Gegenstand, an welchem der Ausschlag nach der Waschung verschwunden ist, muß noch einmal gewaschen werden und soll dann als rein gelten.«
59 Dies sind die Vorschriften bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken von Wolle oder von Leinen oder an gewebten oder gewirkten Stoffen oder an irgendeinem Gegenstand von Leder, um (derartige Sachen) für rein oder für unrein zu erklären.
1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron:
2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne.
3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären.
4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren.
5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren.
6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein.
7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen.
8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären.
9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden.
10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet,
11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein.
12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann,
13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein.
14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein.
15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz.
16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen,
17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein.
18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt,
19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen.
20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat.
21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren.
22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal.
23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.
24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck,
25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal.
26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren.
27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal.
28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe.
29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt,
30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes.
31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren.
32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut,
33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage.
34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein.
35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift,
36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein.
37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären.
38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut,
39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein.
40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein.
41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein.
42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen.
43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut,
44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal.
45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein.
46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein."
47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht
48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist,
49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden.
50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein.
51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein.
52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden.
53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat,
54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen.
55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite.
56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen.
57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden.
58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein.
59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."