1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Befiehl den Israeliten, daß sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluß Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;
3 sowohl Männer als Weiber sollt ihr hinausschaffen, vor das Lager hinaus sollt ihr sie schaffen, damit sie ihre Lager nicht verunreinigen, da doch ich in deren Mitte wohne.«
4 Da taten die Israeliten so und schafften sie vor das Lager hinaus; wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Israeliten.
5 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
6 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib irgendeine von den mannigfachen Sünden begeht, wie Menschen sie zu begehen pflegen, so daß sie eine Veruntreuung gegen den HERRN verüben und der Betreffende dadurch eine Verschuldung auf sich lädt,
7 so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen, und der Betreffende soll das von ihm Veruntreute nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.
8 Wenn dieser Mann aber keinen nächsten Verwandten hat, dem der Ersatz geleistet werden könnte, so soll die Buße, die dem HERRN zu erstatten ist, dem Priester gehören, abgesehen von dem Sühnewidder, mittels dessen man (d.h. der Priester) ihm Sühne erwirkt.
9 Ebenso soll jede Hebe von allen heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Priester bringen, diesem gehören.
10 Ihm sollen also die heiligen Gaben eines jeden gehören: was irgend jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören.«
11 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
12 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemandes Ehefrau sich vergeht und ihrem Manne untreu wird,
13 so daß ein anderer fleischlichen Umgang mit ihr hat, ohne daß jedoch ihr Mann etwas davon weiß, und ihr tatsächlicher Ehebruch unentdeckt geblieben ist, auch kein Zeuge gegen sie da ist, weil man sie bei der Tat nicht ertappt hat,
14 es kommt nun aber der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau, die sich wirklich vergangen hat, eifersüchtig wird – oder auch es kommt der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, ohne daß sie sich tatsächlich vergangen hat –:
15 so soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und zugleich die ihrethalben erforderliche Opfergabe mitbringen, nämlich ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch darauftun, denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer der Offenbarung, das eine Verschuldung offenbar machen soll.
16 Hierauf soll der Priester sie herantreten lassen und sie vor den HERRN stellen.
17 Dann nehme der Priester heiliges Wasser in einem irdenen Gefäß; weiter nehme der Priester etwas von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung liegt, und tue es in das Wasser.
18 Dann lasse der Priester die Frau vor den HERRN treten, löse ihr das Haupthaar auf und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer auf die Hände – es ist ein Speisopfer der Eifersucht –; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.
19 Sodann beschwöre sie der Priester und sage zu der Frau: ›Wenn kein (fremder) Mann dir beigewohnt hat und du, die du deinem Gatten angehörst, dich nicht vergangen und verunreinigt hast, so sollst du durch dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs unversehrt bleiben!
20 Wenn du dich aber, obgleich du deinem Gatten angehörst, vergangen und verunreinigt hast, so daß ein Mann außer deinem Gatten dir beigewohnt hat‹ –
21 es beschwöre also der Priester die Frau mit feierlicher Verfluchung und spreche so zu der Frau –, ›so mache der HERR dich zum abschreckenden Beispiel einer feierlichen Verfluchung inmitten deines Volkes, indem der HERR deine Hüften schwinden macht und deinen Leib anschwellen läßt;
22 und es möge dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide dringen, so daß dein Leib anschwillt und deine Hüften schwinden!‹ Die Frau aber soll sagen: ›Ja, so geschehe es! Amen!‹
23 Dann schreibe der Priester diese Verfluchungen auf ein Blatt und wasche die Schrift wieder ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein.
24 Hierauf gebe er der Frau das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.
25 Dann nehme der Priester der Frau das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe (= schwinge) das Speisopfer von dem HERRN und bringe es hin zum Altar;
26 dort nehme der Priester von dem Speisopfer eine Handvoll, nämlich den zum Duftopfer bestimmten Teil, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.
27 Hat er sie nun das Wasser trinken lassen, so wird, falls sie sich vergangen hat und ihrem Mann untreu gewesen ist, das fluchbringende Wasser zu bitterem Weh in sie eindringen: ihr Leib wird anschwellen, und ihre Hüften werden schwinden, und die Frau wird zum abschreckenden Beispiel einer Verfluchung inmitten ihres Volkes werden.
28 Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern schuldlos ist, so wird sie unversehrt bleiben und kann wieder Mutter von Kindern werden.«
29 Dies ist die Verordnung bezüglich der Eifersucht: Wenn eine Frau, die einem Ehemann angehört, sich vergeht und sich verunreinigt,
30 oder auch wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den HERRN treten lassen, und der Priester soll genau nach dieser Verordnung mit ihr verfahren.
31 Der Mann soll dabei außer Schuld bleiben, eine solche Frau aber muß ihre Schuld büßen.
1 Jahwe sagte zu Mose:
2 "Befiehl den Israeliten, dass sie alle aus dem Lager weisen, die an Aussatz oder Ausfluss leiden oder sich durch die Berührung einer Leiche unrein gemacht haben.
3 Das gilt für Männer und Frauen. Ihr sollt sie vor das Lager schicken, damit sie das Lager, in dem ich wohne, nicht verunreinigen."
4 Die Israeliten machten es so und wiesen die Betroffenen vor das Lager hinaus, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte.
5 Jahwe befahl Mose,
6 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht - so wie die Menschen sie begehen und dadurch Jahwe untreu werden - wird diese Person schuldig.
7 Dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Dann soll man voll erstatten, was man schuldig ist, und noch ein Fünftel hinzufügen. Man soll es dem geben, an dem man schuldig geworden ist.
8 Gibt es aber keinen nahen Verwandten, dem man die Schuld zurückerstatten kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag Jahwe und fällt dem Priester zu, zusätzlich zu dem Schafbock, mit dem er Sühne für ihn erwirkt.
9 Und jede Abgabe von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören.
10 Jede heilige Gabe soll ihm gehören, was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören."
11 Jahwe befahl Mose,
12 den Israeliten zu sagen: "Wenn eine Ehefrau auf Abwege gerät und ihrem Mann untreu wird,
13 wenn sie also mit einem anderen Mann schläft und es bleibt ihrem Ehemann verborgen; sie bleibt unentdeckt, obwohl sie sich verunreinigt hat, es gibt keinen Zeugen und sie ist nicht ertappt worden;
14 und wenn dann ein Geist der Eifersucht über ihn kommt, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, weil sie sich wirklich verunreinigt hat, oder wenn ein Geist der Eifersucht über ihn kommt, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat,
15 dann soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und als Opfergabe für sie gut zwei Liter Gerstenmehl mitbringen. Er darf kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld aufdeckt.
16 Der Priester soll die Frau herantreten lassen und vor Jahwe stellen.
17 Er soll ein Tongefäß mit geweihtem Wasser nehmen und Staub vom Boden der Wohnung hineinstreuen.
18 Dann muss er die Frau vor Jahwe stellen. Er soll ihr das Haar auflösen und ihr das Erinnerungsopfer in die Hände legen, das Opfer der Eifersucht. Das bittere, fluchbringende Wasser soll der Priester in der Hand halten.
19 Dann soll er die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: 'Wenn kein fremder Mann mit dir geschlafen hat und du deinen Mann nicht betrogen hast, dann bleibst du unversehrt von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser.
20 Wenn du aber deinen Mann mit einem anderen betrogen hast, wenn du auf Abwege geraten bist und dich verunreinigt hast, wenn ein anderer als dein Mann mit dir geschlafen hat'-
21 jetzt soll der Priester die Frau den Fluch schwören lassen und zu ihr sagen - 'dann mache Jahwe dich zum Schwur- und Fluchwort in deinem Volk, indem Jahwe deine Hüfte einfallen und deinen Bauch anschwellen lässt.
22 Dieses fluchbringende Wasser soll in deine Eingeweide kommen, deinen Bauch anschwellen und deine Hüfte schwinden lassen.' Die Frau soll sprechen: 'Amen, Amen!'
23 Danach soll der Priester diese Flüche auf ein Blatt schreiben und sie im bitteren Wasser abwaschen.
24 Er soll die Frau das bittere, fluchbringende Wasser trinken lassen, damit dieses Fluchwasser in sie eindringt und ihr bittere Schmerzen bereitet.
25 Dann soll der Priester aus der Hand der Frau das Eifersuchtsopfer nehmen, es vor Jahwe hin und her schwingen und zum Altar bringen.
26 Von diesem Opfer soll er eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Danach soll er der Frau das Wasser zu trinken geben.
27 Wenn das geschehen ist, wird das Wasser in ihr wirken. Falls sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, wird das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr bittere Schmerzen verursachen. Ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte einfallen. Die Frau wird zum Fluchwort in ihrem Volk werden.
28 Falls sich die Frau aber nicht verunreinigt hat und rein ist, wird sie unversehrt und fruchtbar bleiben."
29 Das ist das Eifersuchtsgesetz für eine Frau, die ihren Mann betrügt und sich verunreinigt,
30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er eifersüchtig auf seine Frau wird, soll er sie vor Jahwe bringen und der Priester soll mit ihr nach diesem Gesetz verfahren.
31 Der Mann wird von Schuld frei sein, die Frau aber muss ihre Schuld tragen.