6 nämlich solche (Männer), die unbescholten und nur eines Weibes Mann (vgl. 1.Tim 3,2) sind und gläubige Kinder haben, denen man nicht zuchtlosen Lebenswandel oder Unbotmäßigkeit nachsagen kann;

7 denn ein Gemeindevorsteher (vgl. 1.Tim 3,1-2) muß als Gottes Haushalter unbescholten sein, nicht eigenwillig, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Händelsucher, nicht schändlichem Gewinn nachgehend;

8 vielmehr muß er gastfrei sein, allem Guten zugetan, besonnen, gerecht (oder: rechtschaffen), gottesfürchtig, enthaltsam;

9 er muß an dem zuverlässigen Wort (Gottes) festhalten, wie er es im Unterricht empfangen hat, damit er imstande ist, aufgrund der gesunden Lehre ebensowohl zu ermahnen als auch die Widersprechenden zu widerlegen (oder: zu überführen).

6 Einem Ältesten darf niemand etwas nachsagen können. Er muss seiner Frau treu sein und vertrauenswürdige Kinder haben, die nicht als zügellos oder ungehorsam bekannt sind.

7 Wenn einer der Gemeinde vorsteht, darf er keinerlei Anlass zum Tadel geben, denn er verwaltet das Haus Gottes. Er darf nicht eigenmächtig oder jähzornig sein, kein Trinker und kein Schläger. Er darf nicht darauf aus sein, sich zu bereichern,

8 sondern soll gastfreundlich und ein Freund des Guten sein. Er soll einen gesunden Menschenverstand besitzen, gerecht und gottgefällig leben und sich selbst beherrschen können.

9 Es muss ein Mann sein, der sich an das zuverlässige Wort Gottes hält, wie es ihn gelehrt worden ist. Dann wird er in der Lage sein, die Gläubigen mit der gesunden Lehre zu ermahnen und die Gegner zu widerlegen.