1 Einen älteren Mann fahre nicht hart an, sondern rede mahnend zu ihm wie zu einem Vater; jüngere Männer ermahne wie Brüder,
2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Sittsamkeit.
3 Witwen, die wirklich Witwen (oder: ganz verlassen) sind, begegne mit Ehrerbietung;
4 wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so sollen diese lernen, an erster Stelle gegen ihre eigene Familie liebevoll zu handeln und ihren gealterten Angehörigen (= Eltern und Großeltern) die empfangenen Wohltaten zu vergelten, denn das ist wohlgefällig vor Gott.
5 Eine wirkliche Witwe aber, die ganz allein steht, hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt und verharrt in ihren Bitten und Gebeten bei Tag und Nacht;
6 wenn eine Witwe dagegen in Üppigkeit lebt, so ist sie schon bei Lebzeiten tot (vgl. V.11-12).
7 Auch dies schärfe ihnen ein, damit sie sich unsträflich halten!
8 Wenn aber jemand seine Angehörigen, zumal wenn sie seine Hausgenossen sind, nicht versorgt, so hat er damit den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger (oder: Heide).
9 Eine Witwe soll nur dann in das Verzeichnis (der von der Gemeinde zu versorgenden Witwen) eingetragen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist, nur eines Mannes Ehefrau gewesen (vgl. 3,2)
10 und durch gute Werke wohl bezeugt ist, insofern sie nämlich Kinder großgezogen, Gastfreundschaft gegen Fremde geübt, Heiligen die Füße gewaschen, Bedrängten Hilfe geleistet hat, überhaupt guten Werken aller Art eifrig nachgegangen ist.
11 Jüngere Witwen dagegen weise zurück; denn wenn sie im Gegensatz zur Hingabe an Christus sinnlich erregt geworden sind, wollen sie wieder heiraten,
12 obgleich sie dadurch ein Schuldurteil auf sich lasten haben, weil sie das erste Treuegelöbnis gebrochen haben.
13 Da sie zugleich beschäftigungslos sind, gewöhnen sie sich daran, in den Häusern umherzulaufen, und sind dann nicht nur beschäftigungslos, sondern führen auch bei ihrer Geschwätzigkeit und Neugier ungehörige Reden.
14 Es ist daher mein Wille, daß die jüngeren (Witwen wieder) heiraten, Mütter werden, ihrem Haushalt vorstehen und dem Widersacher keinen Anlaß zu übler Nachrede geben;
15 manche sind ja leider schon vom rechten Wege abgewichen und dem Satan nachgefolgt.
16 Wenn eine gläubige Frau Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, so soll sie für deren Bedarf sorgen, die Gemeinde aber soll unbelastet bleiben, damit sie sich der wirklichen Witwen ausreichend annehmen kann.
17 Die Ältesten, die sich in ihrem Vorsteheramt bewähren, sollen doppelter Ehre würdig geachtet werden, besonders die, welche als Prediger und Lehrer mit Eifer tätig sind;
18 denn die Schrift sagt (5.Mose 25,4): »Du sollst einem Ochsen beim Dreschen das Maul nicht verbinden« und (Lk 10,7): »Der Arbeiter ist seines Lohnes wert.«
19 Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer aufgrund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen (5.Mose 19,15).
20 Solche, die sich etwas zuschulden kommen lassen, weise in Gegenwart aller (Ältesten) zurecht, damit auch die übrigen (Ältesten) Furcht bekommen.
21 Ich beschwöre dich vor dem Angesicht Gottes und des Herrn Christus Jesus und der auserwählten Engel: befolge diese Weisungen ohne Vorurteil und handle in keinem Fall nach Gunst.
22 Die Handauflegung erteile niemandem übereilt, und mache dich (dadurch) nicht zum Mitschuldigen fremder Sünden; erhalte dich selbst rein!
23 Trinke nicht mehr immer nur Wasser, sondern nimm etwas Wein hinzu wegen deines Magens und deiner häufigen Schwächeanfälle. –
24 Bei manchen Menschen liegen die Sünden offenkundig zutage und treten für die Beurteilung schon vorher hervor; bei manchen werden sie aber auch erst hinterdrein bekannt.
25 Ebenso sind auch die guten Werke offenkundig, und die, bei denen das nicht der Fall ist, können (auf die Dauer) doch nicht verborgen bleiben.
1 Einem älteren Mann begegne nicht schroff, sondern ermuntere ihn wie einen Vater, jüngere Männer wie Brüder,
2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Sittsamkeit.
3 Witwen ehre, wenn sie wirklich Witwen sind.
4 Hat aber eine Witwe Kinder oder Enkel, so sollen sie erst lernen, in Ehrfurcht für das eigene Haus zu sorgen und Vergeltung zu leisten gegenüber den Ahnen; denn so ist es wohlgefällig vor Gott.
5 Die wirkliche Witwe aber, die allein steht, hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt, sie verharrt Tag und Nacht in Gebet und Flehen.
6 Die sich aber der Ausschweifung hingibt, ist als Lebende tot.
7 Und dies halte ihnen vor Augen, damit sie sich unsträflich verhalten.
8 Wenn aber jemand für die Seinigen und besonders für die Hausgenossen nicht sorgt, hat er den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger.
9 Zu den Witwen soll eine gerechnet werden, die nicht unter sechzig Jahre alt ist, eines einzigen Mannes Frau war,
10 anerkannt ist durch ihr gutes Wirken, Kinder erzogen, Gastlichkeit geübt, Heiligen die Füße gewaschen, Bedrängten geholfen und jedem guten Werk sich gewidmet hat.
11 Jüngere Witwen dagegen weise zurück; denn verfallen sie, in Abkehr von Christus, der Sinnenlust, wollen sie heiraten,
12 und sie laden sträfliche Schuld auf sich, weil sie die erste Treue gebrochen haben.
13 Zugleich lernen sie nichtstuend in den Häusern herumzugehen, und nicht nur nichtstuend, sondern auch plaudersüchtig und geschwätzig, wobei sie Ungehöriges reden.
14 Ich möchte daher, daß die jüngeren heiraten, Kinder zur Welt bringen, den Haushalt versehen und dem Gegner keinen Anlaß geben zu böser Rede.
15 Denn schon sind einige abgefallen und dem Satan gefolgt.
16 Hat eine gläubige Frau Witwen bei sich, so versorge sie diese, und die Gemeinde werde nicht belastet, damit sie sich um die wirklichen Witwen annehmen kann.
17 Presbyter, die gute Vorsteher sind, halte man doppelter Ehre wert, besonders jene, die in Wort und Lehre sich mühen.
18 Denn es sagt die Schrift: "Du sollst einem dreschenden Ochsen das Maul nicht verbinden" (5Mos 25,4) und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes wert" (Matth 10,10; Luk 10,7).
19 Gegen einen Presbyter nimm eine Klage nur an bei "zwei oder drei Zeugen" (5Mos 19,15; Matth 18,16).
20 Die Fehlenden weise in Gegenwart aller zurecht, damit auch die übrigen Furcht bekommen.
21 Ich beschwöre dich vor Gott und Christus Jesus und den auserwählten Engeln daß du dies so haltest, frei von Vorurteil und ohne etwas aus Zuneigung zu tun.
22 Lege niemand voreilig die Hände auf und werde nicht mitschuldig an fremden Sünden; halte dich rein!
23 Trinke nicht längerhin Wasser, sondern nimm etwas Wein wegen deines Magens und deiner häufigen Erkrankungen!
24 Von manchen Menschen sind die Sünden längst offenkundig und dem Gericht voraus, bei anderen aber folgen sie auch hinterher.
25 Ebenso sind auch die guten Werke schon offenkundig, und wo es anders ist, können sie nicht verborgengehalten werden.