1 »Ihr seid Söhne (oder: Kinder) für den HERRN, euren Gott; darum dürft ihr euch wegen eines Toten keine Einschnitte ins Fleisch machen und euch über der Stirn nicht kahlscheren;
2 denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk, und dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die es auf dem ganzen Erdboden gibt, zu seinem Eigentumsvolk erwählt. –
3 Du sollst nichts Greuelhaftes essen!
4 Dies sind die Vierfüßler (oder: größeren Landtiere), die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,
5 Hirsch, Gazelle, Damwild, Steinbock, Antilope, wilder Ochs und Bergziege
6 und überhaupt alle Vierfüßler, die gespaltene Hufe (oder: Klauen) haben, und zwar ganz durchgespaltene, also zwei Hufe (oder: Klauen), und die zugleich Wiederkäuer unter den Vierfüßlern sind: diese dürft ihr essen.
7 Dagegen folgende dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, welche ganz durchgespaltene Hufe (oder: Klauen) haben, nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs (vgl. Psalm 104,18); denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Hufe (oder: Klauen): als unrein sollen sie euch gelten;
8 ferner das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten; vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nichts genießen und ihre toten Leiber nicht anrühren. –
9 Dies ist es, was ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen dürft: alles, was Flossen und Schuppen hat: diese dürft ihr essen;
10 aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht genießen: als unrein soll es euch gelten. –
11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen;
12 folgende aber sind es, von denen ihr nichts essen dürft: der Adler, der Lämmergeier, der Bartgeier,
13 die Weihe, der Habicht, die verschiedenen Falkenarten,
14 alle Arten von Raben,
15 der Strauß, die Schwalbe (oder: der Kuckuck), die Möwe, alle Habichtarten,
16 das Käuzchen, der Uhu, die Eule,
17 der Pelikan, der Aasgeier, der Sturzpelikan (oder: Kormoran),
18 der Storch, die verschiedenen Arten der Regenpfeifer (oder: Reiher), der Wiedehopf und die Fledermaus.
19 Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden.
20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen. –
21 Von gefallenen (oder: verendeten) Tieren dürft ihr nichts genießen; dem Fremdling, der in deinen Ortschaften lebt, magst du sie zum Essen geben oder magst sie an einen Nichtisraeliten verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk. – Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.«
22 »Den ganzen Ertrag deiner Aussaat, alles, was dir auf dem Felde wächst, sollst du Jahr für Jahr gewissenhaft verzehnten
23 und sollst den Zehnten deines Getreides, deines Weins und deines Öls sowie die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, verzehren, damit du den HERRN, deinen Gott, allezeit fürchten lernst.
24 Wenn dir aber der Weg zu weit ist, so daß du, wenn der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, den Zehnten nicht hinbringen kannst, weil die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen, zu weit von dir entfernt liegt:
25 so mache den Zehnten zu Geld, nimm dann das Geld wohlbewahrt mit dir und begib dich an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.
26 Dort gib das Geld aus für alles, wonach dein Herz Verlangen tragen mag, für Rinder und Kleinvieh, für Wein und starke Getränke, kurz für alles, wonach dich gelüsten mag; halte dann dort vor dem HERRN, deinem Gott, ein Mahl und sei mit deinen Angehörigen fröhlich.
27 Dabei vergiß aber auch die Leviten nicht, die in deinen Wohnorten leben; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir (vgl. 12,12).
28 Nach Verlauf von je drei Jahren sollst du den gesamten Zehnten deines Ertrags von jenem Jahre für sich besonders nehmen und ihn in deinen Wohnorten niederlegen (oder: abliefern);
29 dann sollen die Leviten, die ja keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir haben, sowie die Fremdlinge, die Witwen und die Waisen, die in deinen Wohnorten leben, herbeikommen und sich satt essen, damit der HERR, dein Gott, dich segne bei aller Arbeit deiner Hände, bei allem, was du unternimmst.«
1 Ihr seid Kinder des Herrn, eures Gottes. Ihr dürft euch daher eure Haut nicht einritzen und euch über der Stirn keine Glatze scheren wegen eines Toten.
2 Denn ein dem Herrn, deinem Gott, geweihtes Volk bist du: Dich hat der Herr erwählt, daß du unter allen Völkern auf dem Erdboden sein besonderes Eigentumsvolk seiest.
3 Du darfst nichts von dem essen, was ein Greuel ist.
4 Dies sind die Vierfüßler, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,
5 Hirsch, Gazelle, Rehbock, Wildziege, Dischon, Wildschaf, Antilope;
6 alle Vierfüßler, die gespaltene Klauen haben, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, und die zugleich wiederkäuen, dürft ihr essen.
7 Nur folgende von den Wiederkäuern und denen, die durchgespaltene Klauen haben, dürft ihr nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs; denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine (völlig) durchgespaltenen Klauen; als unrein haben sie euch zu gelten;
8 ferner das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; als unrein hat es euch zu gelten; das Fleisch all dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihr Aas nicht berühren.
9 Folgendes dürft ihr essen von dem, was im Wasser lebt: Alles, was Flossen und Schuppen hat, könnt ihr essen!
10 Was aber keine Flossen und Schuppen trägt, dürft ihr nicht essen. Als unrein hat es euch zu gelten.
11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
12 Folgende von den Vögeln dürft ihr nicht essen: Adler, Lämmergeier, Schwarzgeier,
13 den Roten Milan, die Weihe nach ihren verschiedenen Arten,
14 alle Rabenarten,
15 den Strauß, die Eule, die Möwe, den Falken nach seinen Arten,
16 das Käuzchen, die Ohreule und die Weiße Eule,
17 die Dohle, den Aasgeier und die Fischeule,
18 den Storch, den Reiher nach seinen Arten, den Wiedehopf und die Fledermaus.
19 Auch alle geflügelten Kleintiere sollen euch als unrein gelten; sie dürfen nicht gegessen werden.
20 Nur alle reinen Flügeltiere dürft ihr essen.
21 Kein Aas dürft ihr essen! Dem Fremden, der in deinen Toren ist, magst du es abgeben, daß er es esse. Oder auch einem Ausländer darfst du es verkaufen. Du bist ja ein Volk, das dem Herrn, deinem Gott, geweiht ist. Du darfst ein Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
22 Den gesamten Ertrag deiner Aussaat von allem, was dir auf dem Felde wächst, sollst du alljährlich gewissenhaft verzehnten.
23 Du sollst vor dem Herrn, deinem Gott, an der Stätte, die er sich zur Wohnstatt seines Namens gemacht hat, den Zehnten von deinem Getreide, deinem Most und Öl sowie die Erstwürfe deines Groß- und Kleinviehs verzehren, auf daß du es lernst, den Herrn, deinen Gott, immerdar zu fürchten.
24 Ist aber der Weg zu weit für dich, kannst du es nicht hintragen, weil die Stätte, die der Herr, dein Gott, zur Wohnstätte seines Namens erwählen wird, zu fern ist, und der Herr, dein Gott, läßt dir Segen zukommen,
25 dann mußt du es für Geld verkaufen. Nimm das Geld im Beutel mit dir, begib dich nach der Stätte, die sich der Herr, dein Gott, erwählen wird,
26 dann kaufe für das Geld alles, was dein Herz begehrt, Rinder und Schafe, Wein und Rauschtrank und alles, wonach du verlangst! Halte daselbst ein Mahl vor dem Herrn, deinem Gott, und sei fröhlich mit deiner Familie!
27 Aber auch den Leviten, der in deinen Ortschaften wohnt, darfst du nicht im Stich lassen; denn er hat keinen Anteil und kein Erbe bei dir.
28 Am Ende des dritten Jahres sollst du den Gesamtzehnten von deinem Ertrag in diesem Jahr herausnehmen und in deinem Wohnort niederlegen.
29 Dann komme der Levit - er hat ja keinen Anteil und keinen Erbbesitz bei dir -, ferner der Fremdling, die Waise und die Witwe in deinen Ortschaften; sie sollen sich satt essen, und der Herr, dein Gott, wird dich in allem Tun deiner Hände segnen.