1 »Beobachte den Monat Abib (März/April; vgl. 2.Mose 13,4) und feiere das Passah zu Ehren des HERRN, deines Gottes; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich bei Nacht aus Ägypten hinausgeführt.
2 Du sollst dann für den HERRN, deinen Gott, als Passahopfer Kleinvieh und Rinder an der Stätte schlachten (oder: opfern), die der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
3 Du darfst nichts Gesäuertes dazu (d.h. zu ihm hinzu) essen: sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot als ›Elendskost‹ (oder: Notstandsbrot) dazu genießen – denn in ängstlicher Eile bist du aus dem Lande Ägypten weggezogen –, damit du an den Tag deines Auszugs aus dem Lande Ägypten zurückdenkst, solange du lebst.
4 Sieben Tage lang darf bei dir kein Sauerteig in deinem ganzen Gebiet zu finden sein, und von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest (oder: opferst), darf nichts über Nacht bis zum folgenden Morgen übrigbleiben.
5 Du darfst das Passah nicht in irgendeinem deiner Wohnorte schlachten (oder: opfern), die der HERR, dein Gott, dir gibt,
6 sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen: dort sollst du das Passah abends bei Sonnenuntergang zu der Zeit deines Auszugs aus Ägypten schlachten
7 und sollst es kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird; am folgenden Morgen aber sollst du umkehren (oder: dich aufmachen) und zu deinen Zelten (= nach Hause) zurückkehren.
8 Nachdem du dann sechs Tage lang ungesäuerte Brote gegessen hast, findet am siebten Tage eine Festversammlung zu Ehren des HERRN, deines Gottes, statt; da darfst du keine Arbeit verrichten.
9 Sieben Wochen sollst du dir abzählen: von da an, wo man die Sichel zuerst an die Saat legt (oder: im Getreidefeld anlegt), sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen,
10 und sollst dann das Wochenfest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, nach Maßgabe der freiwilligen Gaben feiern, die du von deinem Besitz darbringen wirst, je nachdem der HERR, dein Gott, dich segnet;
11 und du sollst mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die bei dir wohnen, vor dem HERRN, deinem Gott, fröhlich sein an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
12 Dabei sollst du daran gedenken, daß du (einst) ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen gewissenhaft beobachten.
13 Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang, wenn du die Obstlese hältst, von dem Ertrag deiner Tenne und Kelter feiern
14 und sollst an diesem deinem Feste mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Knechten und Mägden und den Leviten, sowie mit den Fremdlingen, den Waisen und Witwen, die in deinen Wohnorten leben, fröhlich sein:
15 sieben Tage lang sollst du das Fest zu Ehren des HERRN, deines Gottes, an der Stätte feiern, die der HERR erwählen wird; denn der HERR wird dich bei deinem ganzen Ernteertrag und bei der ganzen Arbeit deiner Hände segnen; darum sollst du dich durchaus der Freude hingeben!«
16 »Dreimal im Jahr sollen alle Personen männlichen Geschlechts bei dir vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte erscheinen, die er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Man soll aber vor dem HERRN nicht mit leeren Händen erscheinen,
17 sondern jeder mit dem, was er zu geben vermag nach Maßgabe des Segens, den der HERR, dein Gott, dir beschert hat.«
18 »Richter und Obmänner (vgl. 1,15) sollst du dir in allen deinen Ortschaften, die der HERR, dein Gott, dir in jedem deiner Stämme gibt, einsetzen, damit sie dem Volke mit Gerechtigkeit Recht sprechen.
19 Du darfst das Recht nicht beugen, darfst die Person nicht ansehen und Geschenke (= Bestechung) nicht annehmen; denn Geschenke machen die Augen der Weisesten blind und bringen die Sache derer, die im Recht sind, zu Fall.
20 Der Gerechtigkeit allein sollst du die Ehre geben, damit du am Leben bleibst und das Land im Besitz behältst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.«
21 »Du sollst dir neben dem Altar, den du dir für den HERRN, deinen Gott, errichten wirst, keinen Baumstamm irgendwelcher Art als Götzenbaum pflanzen
22 und dir keinen Malstein aufstellen, weil der HERR, dein Gott, ihn haßt (vgl. 2.Mose 34,13).-
1 Achte auf den Monat Abib und feiere Pascha zu Ehren des Herrn, deines Gottes! Denn im Monat Abib hat dich der Herr, dein Gott, zur Nachtzeit aus Ägypten weggeführt.
2 Schlachte Pascha für den Herrn, deinen Gott, Kleinvieh und Großvieh, an der Stätte, die der Herr sich zur Wohnstatt seines Namens erwählt.
3 Gesäuertes darfst du dazu nicht essen. Sieben Tage lang sollst du dazu ungesäuerte Brote, Bedrängnisbrot, essen - denn in Hast zogst du aus Ägypten -, damit du an deinen Wegzug aus Ägypten denkst, solange du lebst.
4 In deinem ganzen Wohngebiet sei sieben Tage lang kein Sauerteig zu sehen; von dem Fleisch des Lammes aber, das du am Abend des ersten Tages schlachtest, darf bis zum andern Morgen nichts übrigbleiben.
5 Du darfst das Pascha nicht schlachten in einer deiner Ortschaften, die der Herr, dein Gott, dir gibt.
6 Vielmehr an der Stätte, die der Herr, dein Gott, sich zur Wohnstatt seines Namens erwählt, sollst du das Pascha schlachten, und zwar am Abend bei Sonnenuntergang zur Zeit deines Wegzugs aus Ägypten.
7 Du sollst es kochen und verspeisen an der Stätte, die der Herr, dein Gott, erwählen wird. Am andern Morgen darfst du dich aufmachen und heim zu deinen Zelten gehen.
8 Sechs Tage lang sollst du ungesäuerte Brote essen. Am siebten Tage ist Feiertag zu Ehren des Herrn, deines Gottes; da sollst du keinerlei Arbeit verrichten.
9 Sieben Wochen sollst du dir abzählen! Vom Zeitpunkt, da die Sichel das Getreide zu mähen beginnt, sollst du die Zählung der sieben Wochen beginnen.
10 Dann halte dem Herrn, deinem Gott, das Wochenfest mit den freiwilligen Gaben aus deiner Hand, die du gibst entsprechend dem Segen des Herrn, deines Gottes!
11 Du sollst vor dem Herrn, deinem Gott, fröhlich sein mit deinen Söhnen, Töchtern, Knechten, Mägden und den Leviten, die sich in deinen Ortschaften aufhalten, den Fremdlingen, den Waisen, den Witwen, die unter dir wohnen, und zwar an der Stätte, die der Herr, dein Gott, sich zur Wohnstatt seines Namens erwählt.
12 Denke daran, daß du ein Sklave in Ägypten gewesen bist, und beachte diese Satzungen und handle danach!
13 Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und deiner Kelter einerntest.
14 Fröhlich sollst du an deinem Fest sein mit deinen Söhnen, Töchtern, Knechten, Mägden, den Leviten, Fremdlingen, Waisen und Witwen, die sich in deinen Ortschaften aufhalten.
15 Sieben Tage lang sollst du zu Ehren des Herrn, deines Gottes, feiern an dem Ort, den der Herr sich erwählt; denn der Herr, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Feldertrag und bei jeglichem Unternehmen deiner Hände; sei also voller Freude!
16 Dreimal im Jahre sollen alle deine Männer vor dem Herrn, deinem Gott, erscheinen an der Stätte, die er erwählt: am Fest der ungesäuerten Brote, an Pfingsten und an Laubhütten; niemand aber soll mit leeren Händen vor dem Herrn erscheinen.
17 Jeder soll mit dem kommen, was er zu schenken vermag nach Maßgabe des Segens, den der Herr, dein Gott, dir verliehen hat.
18 Richter und Amtsleute bestelle dir in all deinen Ortschaften, die der Herr, dein Gott, dir für deine Stämme gibt; sie sollen über das Volk gerecht richten.
19 Das Recht darfst du nicht beugen, die Person nicht ansehen und kein Bestechungsgeschenk annehmen; denn das Geschenk macht die Augen der Weisen blind und verdreht die Sache derer, die im Recht sind.
20 Ausschließlich der Gerechtigkeit sollst du nachjagen, auf daß du lebest und das Land besitzest, das der Herr, dein Gott, dir gibt.
21 Du sollst dir keinen Kultpfahl irgendeines Holzes pflanzen neben dem Altar des Herrn, deines Gottes, den du dir erbaust.
22 Errichte dir auch keine Steinsäule; denn solche haßt der Herr, dein Gott!