1 »Wenn man in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.
3 Dann sollen die Ältesten derjenigen Ortschaft, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit benutzt und noch nie ins Joch gespannt worden ist,
4 und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immerfließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, so daß das Blut in den Bach hineinfließt.
5 Hierauf sollen die Priester vom Stamm Levi herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des HERRN segnen, und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtshandel und jedem Verbrechen verfahren werden.
6 Dann sollen alle Ältesten der betreffenden Ortschaft, weil sie dem Erschlagenen am nächsten wohnen, über der Kuh, der man das Genick in den Bach hinein gebrochen hat, ihre Hände waschen
7 und mit erhobener Stimme aussagen: ›Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts von der Tat gesehen!
8 Vergib, o HERR, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht für unschuldig in seiner Mitte vergossenes Blut verantwortlich!‹ Dann wird die Blutschuld für sie gesühnt sein!
9 So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, indem du das tust, was in den Augen des HERRN das Richtige ist.«
10 »Wenn du zum Kriege gegen deine Feinde ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du Gefangene von ihnen erbeutest
11 und du unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt siehst und sie liebgewinnst, so daß du sie zur Frau nehmen möchtest,
12 so sollst du sie in dein Haus hineinführen; sie schere sich dann das Haupt, beschneide ihre Nägel,
13 lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten.
14 Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig (als Sklavin) behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.«
15 »Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen ihm die eine lieb, die andere ungeliebt ist, und sie beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt,
16 so darf er an dem Tage, an welchem er sein Vermögen an seine Söhne als Erbgut verteilt, nicht dem Sohne der geliebten Frau die Rechte der Erstgeburt verleihen zum Schaden des Sohnes der ungeliebten, welcher doch tatsächlich der Erstgeborene ist;
17 sondern er muß den Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, als solchen anerkennen, indem er ihm zwei Teile (= den doppelten Anteil) von seinem gesamten Vermögen überweist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft (vgl. 1.Mose 49,3): ihm steht das Erstgeburtsrecht zu.«
18 »Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Mahnungen seines Vaters und seiner Mutter nicht hört und ihnen trotz aller Zurechtweisungen (oder: Züchtigungen) nicht gehorcht,
19 so sollen seine Eltern ihn ergreifen und ihn vor die Ältesten der betreffenden Ortschaft und zwar an das Tor des betreffenden Ortes führen
20 und sollen zu den Ältesten der Ortschaft sagen: ›Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig; er hört nicht auf unsere Mahnungen, ist ein Verschwender und Trinker!‹
21 Dann sollen alle Männer der betreffenden Ortschaft ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, und alle Israeliten sollen es erfahren und es sich zur Warnung dienen lassen.«
22 »Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat und man ihn nach seiner Tötung (oder: Hinrichtung) an einen Baum hängt,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt noch an demselben Tage begraben; denn ein Gehenkter ist von Gott verflucht, und du darfst dein Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will, nicht verunreinigen.«
1 Findet sich etwa in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitztum übergibt, ein auf dem Feld Erschlagener, ohne daß man weiß, wer der Mörder war,
2 so sollen deine Ältesten und Richter hingehen und die Entfernung bis zu den Städten abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.
3 Hat man dann die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, herausgefunden, so sollen die Ältesten dieser Stadt sich eine junge Kuh besorgen, mit der noch nicht gearbeitet wurde, die noch nicht in einem Joch gezogen hat.
4 Dann sollen die Ältesten jener Stadt die junge Kuh zu einem nie versiegenden Bach hinführen, wo der Boden noch nicht bearbeitet und besät wurde. Dort sollen sie der jungen Kuh am Bach das Genick brechen.
5 Danach mögen die Priester, die Söhne Levis, sich nahen; denn sie hat der Herr dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen des Herrn zu segnen; auf ihren Ausspruch hin wird über jeden Streitfall und jede Gewalttat entschieden.
6 Alle Ältesten jener Stadt aber, die in nächster Nähe des Erschlagenen wohnen, sollen über der jungen Kuh, der am Bach das Genick gebrochen ward, ihre Hände waschen.
7 Sie sollen laut bezeugen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, unsere Augen haben es nicht gesehen!
8 Schaffe Sühne, o Herr, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, lege deinem Volke Israel nicht die Schuld für unschuldig vergossenes Blut auf!" Dann werden sie von Blutschuld frei.
9 Du aber tilgst so aus deiner Mitte das unschuldig vergossene Blut. Es wird dir wohlergehen, wenn du tust, was in des Herrn Augen recht ist.
10 Wenn du in den Krieg ziehst gegen deinen Feind, und der Herr gibt ihn in deine Gewalt, so daß du Gefangene machst,
11 und du erblickst nun unter den Gefangenen eine schöne Frau, wirst von Liebe zu ihr ergriffen und willst sie zum Weibe nehmen,
12 so führe sie hinein in dein Haus, daß sie ihr Haupt schere, sich die Fingernägel schneide
13 und ihre Gefangenentracht ablege. Sie bleibe in deinem Hause und betrauere ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang. Alsdann kannst du zu ihr eingehen und sie heiraten, daß sie deine Frau sei.
14 Findest du aber an ihr kein Wohlgefallen mehr, so sollst du sie freilassen; keinesfalls darfst du sie um Geld verkaufen. Benimm dich nicht grob gegen sie, da du sie ja geschwächt hast.
15 Hat ein Mann zwei Frauen, die eine wird geliebt, die andere zurückgesetzt, beide aber, die geliebte wie die zurückgesetzte, haben ihm Söhne geboren, der Erstgeborene aber stammt von der zurückgesetzten,
16 so darf er, wenn er seinen Söhnen seinen Besitz als Erbe übergibt, den Sohn der geliebten Frau nicht auf Kosten des Sohnes der ungeliebten als Erstgeborenen behandeln.
17 Er hat vielmehr den wirklich Erstgeborenen, den Sohn der zurückgesetzten Frau, anzuerkennen und ihm zwei Anteile von seinem Eigentum zu geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Erstgeburtsrecht.
18 Hat jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn, der seines Vaters oder seiner Mutter Mahnungen nicht befolgen will und ihnen auch nach der Züchtigung nicht gehorcht,
19 dann sollen ihn seine Eltern ergreifen und ihn vor die Stadtältesten zum Gerichtstor seines Ortes bringen.
20 Sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Unser Sohn ist störrisch und widerspenstig, auf unsere Mahnungen will er nicht hören, er ist leichtfertig und dem Trunk ergeben.
21 Dann sollen alle Männer seiner Heimatstadt ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Ganz Israel soll es vernehmen und sich fürchten.
22 Wird jemand für ein todeswürdiges Verbrechen hingerichtet, und man hängt ihn an einem Pfahle auf,
23 dann soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Pfahl hängenbleiben, sondern man begrabe ihn noch am gleichen Tage; denn von Gott verflucht ist ein Aufgehängter; du aber sollst dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbanteil verleihen wird, nicht verunreinigen.