1 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Häßliches (oder: Widerwärtiges) an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, –
2 wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat
3 und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entläßt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:
4 so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Greuel in den Augen des HERRN sein, und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen.
5 Wenn jemand neuvermählt (oder: erst kurze Zeit verheiratet) ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. –
6 Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. –
7 Wird jemand dabei ertappt, daß er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –
8 Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, daß du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.
9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat (vgl. 4.Mose 12,4-15)! –
10 Wenn du deinem Nächsten ein Darlehn von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen;
11 nein, du sollst draußen auf der Straße stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen;
12 und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,
13 sondern ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet; dann wird dir das als Gerechtigkeit vor dem HERRN, deinem Gott, gelten. –
14 Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden (= Nichtisraeliten) gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben!
15 Noch an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe noch die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm, und sein Herz sehnt sich danach; er würde sonst vielleicht den HERRN gegen dich anrufen, und du hättest eine Verschuldung auf dich geladen. –
16 Väter sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Kinder mit dem Tode bestraft werden, und Kinder sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Väter sterben; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens mit dem Tode bestraft werden! –
17 Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden;
18 du sollst vielmehr daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht in Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, so zu verfahren. –
19 Wenn du beim Abernten deines Feldes eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sie soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei allem, was du unternimmst, segnet.
20 Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du hinterher nicht noch Nachlese an den Zweigen halten: was an Früchten noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zugute kommen.
21 Wenn du die Lese in deinem Weinberge hältst, sollst du hinterher nicht noch eine Nachlese vornehmen: was (an Trauben) noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zufallen.
22 Denn du sollst daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu verfahren.«
1 Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimmt, sie ihm aber später nicht mehr gefällt, weil er an ihr etwas Widerliches entdeckt, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben, diesen ihr aushändigen und sie aus seinem Hause entlassen.
2 Verläßt sie dann sein Haus, geht hin und wird die Frau eines anderen Mannes,
3 und auch dieser andere Mann bekommt Abneigung gegen sie und schreibt ihr einen Scheidebrief, händigt ihn ihr aus und entläßt sie aus seinem Hause - oder dieser andere Mann, der sie zur Frau genommen hatte, stirbt -,
4 dann darf sie der erste Mann, der sie entlassen hat, nicht wiederum zur Frau nehmen; sie ist ja für ihn jetzt unrein geworden. Denn ein Greuel wäre solches vor dem Herrn. Du aber sollst keine Sündenschuld über das Land bringen, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbteil übergibt.
5 Ist jemand neuvermählt, dann braucht er nicht ins Feld zu ziehen; auch soll ihm keinerlei Leistung auferlegt werden; er soll für seine Familie ein Jahr lang freigestellt sein. Er soll sich an seiner Frau, die er genommen hat, erfreuen.
6 Man soll nicht die Mühle oder den oberen Mühlstein als Pfand nehmen; denn das hieße ein Menschenleben zum Pfand nehmen.
7 Wird jemand dabei angetroffen, daß er einen von seinen Stammesbrüdern, den Israeliten, raubt, ihn mißhandelt oder verkauft, dann soll ein solcher Dieb sterben. Vertilge so das Böse aus deiner Mitte!
8 Beim Aussatzbefall gib darauf acht, daß du genau nach den Anweisungen handelst, welche die Priester aus Levis Stamm euch geben; wie ich ihnen anordnete, ganz so sollt ihr tun.
9 Denk daran, was der Herr, dein Gott, unterwegs der Mirjam widerfahren ließ bei eurem Wegzug von Ägypten!
10 Gewährst du deinem Nächsten irgendein Darlehen, so darfst du sein Haus nicht betreten, um ein Pfand dafür zu erheben.
11 Bleibe draußen stehen! Der Mann, dem du das Darlehen gibst, bringe dann das Pfand zu dir hinaus.
12 Ist es ein armer Mann, dann sollst du mit seinem Pfand dich nicht schlafen legen.
13 Du sollst ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang wieder zurückbringen. Er soll sich in seinem Mantel schlafen legen; dann wird er über dich einen Segenswunsch aussprechen, und dir wird das vor dem Herrn, deinem Gott, als Gerechtigkeit angerechnet.
14 Bedrücke nicht einen Tagelöhner, der arm und bedürftig ist, mag er zu deinen Brüdern oder zu den Fremden gehören, die in deinem Lande in deiner Ortschaft weilen.
15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll darüber nicht untergehen; denn er ist arm und verlangt sehnsüchtig danach. Sonst würde er wider dich zum Herrn rufen, und Sündenschuld würde auf dir liegen.
16 Väter sollen nicht um ihrer Kinder willen und Kinder nicht um ihrer Väter willen mit dem Tode bestraft werden. Jeder soll nur für seine eigene Schuld den Tod erleiden.
17 Das Recht eines Fremdlings oder einer Waise darfst du nicht beugen und darfst das Kleidungsstück einer Witwe nicht als Pfand nehmen.
18 Sei eingedenk, daß du in Ägypten ein Knecht warst, und daß der Herr, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Eben darum gebiete ich dir, dieses Gebot zu erfüllen.
19 Hältst du auf dem Feld deine Ernte, und vergißt du dort eine Garbe, so kehre nicht wieder um, sie zu holen! Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie gehören, damit der Herr, dein Gott, dich segne bei allen Unternehmungen deiner Hände.
20 Wenn du deinen Ölbaum aberntest, sollst du nicht hinterher an seinen Zweigen Nachlese halten; dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie gehören.
21 Auch wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du nicht hinterher Nachlese halten. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie zufallen.
22 Denke daran, daß du ein Knecht im Ägypterland warst; darum gebiete ich dir, dieses Gebot zu erfüllen.