1 »Wenn es zwischen Männern zu einem Rechtsstreit kommt und sie vor Gericht getreten sind und man das Urteil über sie gesprochen hat, indem man den Unschuldigen freigesprochen und den Schuldigen verurteilt hat,
2 so soll, wenn der Schuldige Prügelstrafe verdient hat, der Richter ihn sich hinlegen lassen, und man soll ihm in seiner (d.h. des Richters) Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlägen (oder: Streichen) nach Maßgabe seiner Verschuldung geben.
3 Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht, wenn man fortführe, ihm eine noch größere Zahl von Schlägen zu versetzen, in deinen Augen verächtlich gemacht wird. –
4 Du sollst einem Ochsen, während er drischt, das Maul nicht verbinden (= keinen Maulkorb anlegen).«
5 »Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll sich die Ehefrau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zu seiner Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen;
6 der erste Sohn aber, den sie dann gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders (in die Geschlechtsregister) eingetragen werden, damit dessen Name in Israel nicht ausstirbt.
7 Wenn aber der Mann sich nicht dazu verstehen will, seine Schwägerin zu heiraten, so soll seine Schwägerin ans Tor zu den Ältesten hingehen und sagen: ›Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel fortzupflanzen: er will die Schwagerehe nicht mit mir eingehen!‹
8 Dann sollen die Ältesten der betreffenden Ortschaft ihn rufen lassen und ihm Vorstellungen machen; und wenn er trotzdem darauf besteht und erklärt: ›Ich bin nicht geneigt, sie zu heiraten!‹,
9 so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, soll ihm den Schuh vom Fuß ziehen, ihm ins Angesicht speien und laut ausrufen: ›So soll es dem Mann (oder: einem jeden) ergehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!‹
10 Mit einem Spottnamen soll dann sein Haus in Israel die ›Barfüßerfamilie‹ heißen.«
11 »Wenn zwei Männer, Volksgenossen, miteinander handgemein werden und die Frau des einen, die herbeigeeilt ist, um ihren Mann aus den Händen dessen, der ihn schlägt, zu retten, jenen mit ihrer Hand bei den Geschlechtsteilen faßt,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, ohne einen Blick des Mitleids für sie zu haben! –
13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine, einen größeren und einen kleineren, haben;
14 du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße, ein größeres und ein kleineres, haben:
15 volle und richtige Gewichte und volle und richtige Maße sollst du haben, damit du lange in dem Lande lebst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird;
16 denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der Unredlichkeit übt.«
17 »Denke daran, was die Amalekiter dir unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten angetan haben:
18 daß sie dich, während du müde und matt warst, auf der Wanderung ohne Furcht vor Gott überfallen und alle die niedergehauen haben, welche bei dir vor Ermattung zurückgeblieben waren (2.Mose 17,8-16).
19 Wenn dir also der HERR, dein Gott, Ruhe vor allen deinen Feinden ringsum geschafft hat in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbgut zu seiner Besetzung geben wird, so sollst du das Andenken an die Amalekiter unter dem ganzen Himmel austilgen: vergiß es nicht!« (vgl. 1.Sam 15,1-9)
1 Treten zwei Männer mit einer gegenseitigen Klage vor Gericht und das Urteil lautet auf Freispruch des Unschuldigen und Verurteilung des Schuldigen,
2 so soll der Richter, falls der Schuldige Prügelstrafe verdient hat, diesen hinstrecken und ihm eine seinem Verbrechen entsprechende Anzahl von Schlägen versetzen lassen.
3 Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr. Dein Bruder würde sonst dadurch, daß man ihm noch viele weitere Hiebe versetzt, zu sehr vor deinen Augen entehrt werden.
4 Du sollst einem Ochsen beim Dreschen keinen Maulkorb aufsetzen.
5 Wohnen Brüder beisammen und stirbt einer von ihnen, ohne einen Sohn zu haben, dann soll sich die Frau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten. Ihr Schwager gehe zu ihr ein, nehme sie zur Frau und leiste an ihr die Schwagerpflicht.
6 Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll auf den Namen des verstorbenen Bruders gehen, damit dessen Name aus Israel nicht verschwinde.
7 Hat der Mann aber keine Lust, seine Schwägerin zu heiraten, so gehe seine Schwägerin an das Tor zu den Ältesten und sage: "Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel zu erhalten; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten."
8 Die Ältesten seiner Heimatstadt sollen ihn dann vorladen und ihm zureden. Besteht er darauf und sagt: "Ich will sie nicht zur Frau nehmen",
9 dann soll seine Schwägerin in Gegenwart der Ältesten vor ihn hintreten; sie soll ihm die Sandale vom Fuße abziehen, ihm ins Angesicht spucken und öffentlich verkünden: "So ergeht es dem Mann, der das Haus seines Bruders nicht aufbaut.
10 Sein Name in Israel soll lauten: Haus eines Barfüßers."
11 Wenn bei einer Rauferei zweier Stammesbrüder die Frau des einen herzukommt, um ihrem Manne zu helfen wider den andern, der ihn schlägt, und wenn sie ihre Hand ausstreckt und jenen an seinen Schamteilen ergreift,
12 dann hau ihr die Hand ab ohne jegliche Nachsicht!
13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtssteine, einen schwereren und einen leichteren, in deinem Beutel haben.
14 Du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße haben, ein größeres Epha und ein kleineres.
15 Volles und genaues Gewicht, volles und richtiges Epha sollst du messen, damit du lange lebst auf der Scholle, die der Herr, dein Gott, dir verleiht.
16 Denn ein Greuel vor dem Herrn, deinem Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unredlich handelt.
17 Denke daran, was dir unterwegs bei deinem Wegzug aus Ägypten Amalek angetan hat:
18 Trat er dir doch ohne Gottesfurcht auf dem Weg entgegen und überfiel alle ermatteten Nachzügler, als du müde und erschöpft warst!
19 Wenn der Herr, dein Gott, dir Ruhe verschafft hat vor all deinen Feinden ringsum in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz verleiht, so vernichte das Andenken Amaleks unter dem Himmel; vergiß es nicht!