8 Gedenke des Sabbattages, daß du ihn heilig hältst!
9 Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Geschäfte verrichten!
10 Aber der siebte Tag ist ein Feiertag (oder: Ruhetag) zu Ehren des HERRN, deines Gottes: da darfst du keinerlei Geschäft verrichten, weder du selbst noch dein Sohn oder deine Tochter, weder dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh, noch der Fremdling, der bei dir in deinen Ortschaften weilt!
8 (III.) Gedenke des Sabbattages, um ihn heilig zu halten.
9 Sechs Tage lang sollst du arbeiten und all deine Geschäfte verrichten.
10 Doch der siebte Tag ist ein Ruhetag für den Herrn, deinen Gott. Du sollst an ihm keinerlei Arbeit tun, weder du selbst noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh, noch dein Fremdling, der sich in deinen Toren befindet.