1 So hat Gott der HERR gesprochen: »Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten zu liegt, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und ebenso am Neumondtage soll es geöffnet werden.
2 Wenn dann der Fürst durch die Vorhalle des Tores von außen her eingetreten und am Pfosten (oder: an der Schwelle) des Tores stehen geblieben ist, dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen; nachdem er dann auf der Schwelle des Tores die Anbetung verrichtet hat und wieder hinausgegangen ist, soll das Tor bis zum Abend unverschlossen bleiben;
3 und auch das Volk des Landes soll am Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. –
4 Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN am Sabbattage darzubringen hat, soll aus sechs Lämmern ohne Fehl und einem Widder ohne Fehl bestehen;
5 dazu kommt als Speisopfer ein Epha Feinmehl zu jedem Widder, und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe von Mehl; außerdem ein Hin Öl zu jedem Epha.
6 Ferner soll er am Neumondstage einen fehllosen jungen Stier von den Rindern und sechs Lämmer sowie einen Widder opfern, lauter fehllose Tiere;
7 dazu als Speisopfer zu dem Stier und zu dem Widder je ein Epha Feinmehl; und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin zu jedem Epha.«
8 »Wenn aber der Fürst sich einfindet, so soll er durch die Vorhalle des Tores eintreten und auf demselben Wege sich wieder entfernen.
9 Wenn dagegen das Volk des Landes (V.3) an den Festen vor dem HERRN erscheint, so soll, wer durch das Nordtor eingetreten ist, um anzubeten, durch das Südtor wieder hinausgehen, und wer durch das Südtor eingetreten ist, soll durch das Nordtor wieder hinausgehen: niemand soll durch dasselbe Tor zurückkehren, durch das er hereingekommen ist, sondern er soll durch das gegenüberliegende hinausgehen;
10 der Fürst aber soll, wenn sie eintreten, in ihrer Mitte eintreten; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen.«
11 »An den Festen aber und an den Feiertagen soll das Speisopfer ein Epha Feinmehl sowohl auf jeden Stier als auch auf jeden Widder betragen, und für die Lämmer eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin auf jedes Epha. –
12 Wenn ferner der Fürst dem HERRN ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe darbringen will, so soll man ihm das gegen Osten liegende Tor öffnen, und er bringe dann sein Brandopfer und sein Heilsopfer in derselben Weise dar, wie er es am Sabbattage zu tun pflegt; und wenn er dann hinausgegangen ist, soll man das Tor nach seinem Weggang wieder schließen. –
13 Ferner soll er dem HERRN täglich ein fehlloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen; jeden Morgen soll er es herrichten,
14 und dazu als Speisopfer alle Morgen ein Sechstel Epha Feinmehl und an Öl ein Drittel Hin zur Befeuchtung (oder: Besprengung) des Feinmehls als Speisopfer dem HERRN darbringen: das ist eine ständige Satzung für alle Zukunft.
15 So habt ihr also das Lamm nebst dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer darzubringen.«
16 So hat Gott der HERR gesprochen: »Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk von seinem Erbbesitz macht, so soll dies seinen Söhnen als vererbliches Eigentum gehören.
17 Macht er aber einem seiner Diener ein Geschenk von seinem Erbbesitz, so soll es diesem nur bis zum Freijahr (= Jahr der Freilassung) gehören, dann aber wieder an den Fürsten zurückfallen; nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz dauernd verbleiben.
18 Von dem Grundbesitz des Volkes aber darf der Fürst nichts wegnehmen, so daß er sie gewaltsam aus ihrem Eigentum verdrängt. Von seinem eigenen Besitz mag er seine Söhne mit vererblichem Grundbesitz ausstatten, damit niemand von den zu meinem Volk Gehörigen aus seinem Eigentum verdrängt wird.«
19 Darauf führte er mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Tores lag, zu den heiligen, für die Priester bestimmten Zellen, die nach Norden zu gelegen waren; dort sah ich einen Raum ganz hinten in dem Winkel nach Westen zu.
20 Da sagte er zu mir: »Dies ist der Raum, in welchem die Priester das Schuld- und das Sündopfer kochen und wo sie das Speisopfer backen sollen; sonst müßten sie es in den äußeren Vorhof hinaustragen, wodurch sie dem Volk eine Weihe mitteilen würden.«
21 Hierauf führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich ihn nach seinen vier Ecken hin durchqueren; dabei bemerkte ich einen kleinen Hof in jeder Ecke des Vorhofs.
22 In allen vier Ecken des Vorhofs waren abgesonderte (oder: kleine) Höfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; alle vier Eckräume hatten die gleiche Größe;
23 und es lief eine gemauerte Steinwand rings um alle vier; und unten an den Steinwänden waren ringsum Kochherde angebracht.
24 Da sagte er zu mir: »Dies sind die Küchen, wo die Tempeldiener (vgl. 44,10-14) die Schlachtopfer des Volkes kochen müssen.«
1 So spricht der Gebieter und Herr: "Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten gerichtet ist, bleibe an den sechs Werktagen geschlossen. Am Sabbat aber werde es aufgetan, desgleichen werde es am Neumondtage geöffnet.
2 Der Fürst soll durch die Vorhalle des Tores von außen eintreten und am Pfosten des Tores stehenbleiben. Dann sollen die Priester sein Brand- und sein Friedopfer darbringen. Er selbst soll sich auf der Schwelle des Tores zur Anbetung niederwerfen und dann hinausgehen. Das Tor aber soll bis zum Abend nicht geschlossen werden.
3 Auch die Bürger des Landes sollen sich am Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem Herrn zur Anbetung niederwerfen.
4 Das Brandopfer, das der Fürst dem Herrn darbringen läßt, bestehe am Sabbat aus sechs fehlerlosen Lämmern und einem fehlerlosen Widder.
5 Dazu kommt als Speiseopfer ein Epha auf den Widder, ferner als Speiseopfer auf die Lämmer, soviel er zur Hand hat, und endlich ein Hin Öl auf das Epha.
6 Am Neumondtage seien es ein fehlerloser Jungstier und sechs Lämmer sowie ein fehlerloser Widder.
7 Ein Epha auf den Jungstier und ein Epha auf den Widder liefere er als Speiseopfer, und auf die Lämmer, soviel er zur Hand hat, ferner ein Hin Öl auf das Epha.
8 Will der Fürst eintreten, dann komme er durch die Vorhalle des (inneren) Tores und gehe auf dem gleichen Wege wieder hinaus.
9 Kommen die Bürger des Landes an den Festtagen vor den Herrn, dann soll der, welcher durch das (äußere) Nordtor zur Anbetung eintrat, durch das Südtor hinausgehen; wer aber durch das Südtor eintrat, gehe durch das Nordtor hinaus Niemand kehre durch das Tor, durch das er eintrat, wieder zurück, sondern er gehe durch das jeweils gegenüberliegende Tor hinaus.
10 Der Fürst weile in ihrer Mitte; wenn sie eintreten, so trete auch er ein, wenn sie hinausgehen, so gehe auch er hinaus.
11 An den Fest- und Feiertagen betrage das Speiseopfer ein Epha auf den Jungstier und ein Epha auf den Widder, auf die Lämmer aber, soviel er zur Hand hat, ferner ein Hin Öl auf das Epha.
12 Richtet der Fürst ein freiwilliges Opfer zu, ein Brand- oder Friedopfer als freiwillige Gabe für den Herrn, dann öffne man ihm das Tor, das nach Osten schaut. Er richte sein Brand- und sein Friedopfer so zu, wie er es am Sabbat zu tun pflegt. Dann gehe er hinaus, und man schließe das Tor, sobald er hinausgegangen ist.
13 Täglich sollst du dem Herrn ein einjähriges, fehlerloses Lamm als Brandopfer herrichten, und zwar sollst du es jeden Morgen tun.
14 Als Speiseopfer sollst du dazu Morgen für Morgen den sechsten Teil eines Epha und den dritten Teil eines Hin Öl herrichten, um das Mehl zu besprengen zum Speiseopfer für den Herrn. Das ist die Vorschrift für das ständige Brandopfer.
15 So soll man das Lamm, das Speiseopfer und das Öl Morgen für Morgen als ständiges Brandopfer herrichten."
16 So spricht der Gebieter und Herr: "Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas von seinem Erbeigentum schenken will, so gehöre dies seinen Söhnen; es gehe in ihren erblichen Besitz über.
17 Will er aber etwas von seinem erblichen Besitz einem seiner Diener zum Geschenk machen, so gehöre es diesem bis zum Erlaßjahre; dann falle es wieder an den Fürsten zurück. Nur seinen Söhnen soll ihr Besitztum verbleiben.
18 Der Fürst darf auch nichts vom Erbbesitz des Volkes wegnehmen, indem er seine Bürger gewaltsam aus ihrem Eigentum verdrängt. Nur von seinem Privateigentum darf er seinen Söhnen Erbbesitz zukommen lassen, damit niemand von meinem Volke aus seinem Erbbesitz vertrieben wird."
19 Dann brachte er mich durch den Eingang, der an der Seite des Tores war, zu den heiligen, für die Priester bestimmten Zellen, die nach Norden zu lagen; und siehe, da war ein Raum in ihrem hintersten Winkel gegen Westen.
20 Da erklärte er mir: "Dies ist der Raum, in dem die Priester das Schuld- und Sündopfer kochen und das Speiseopfer backen sollen, um es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen zu müssen und dadurch auf das Volk die Weihe zu übertragen."
21 Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich zu den vier Ecken des Vorhofes gehen; und siehe, in jeder Ecke des Vorhofes war wieder ein Hof.
22 In den vier Ecken des Vorhofes befanden sich kleine Höfe, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit; alle vier hatten dasselbe Maß.
23 Rings um die vier Höfe aber lief eine Steinschicht. Unten an den Steinschichten waren rundherum Kochplätze angebracht.
24 Da erklärte er mir: "Dies sind die Kochstätten, wo die Tempeldiener die Schlachtopfer des Volkes kochen sollen."