1 »Dies sind nun die Namen der Stämme: Im äußersten Norden, vom Meere an in der Richtung nach Hethlon bis dahin, wo es nach Hamath hineingeht, und bis hin nach Hazar-Enon – das Gebiet von Damaskus aber bleibt nordwärts liegen, seitwärts von Hamath –, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Dan ein Stammgebiet.
2 Neben dem Gebiet Dans, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Asser ein Stammgebiet.
3 Neben dem Gebiet Assers, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Naphthali ein Stammgebiet.
4 Neben dem Gebiete Naphthalis, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Manasse ein Stammgebiet.
5 Neben dem Gebiet Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ephraim ein Stammgebiet.
6 Neben dem Gebiet Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ruben ein Stammgebiet.
7 Neben dem Gebiet Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Juda ein Stammgebiet.«
8 »Neben dem Gebiete Judas aber, von der Ostseite bis zur Westseite, soll der Weiheteil liegen, den ihr abzugeben habt. 25000 Ellen an Breite und so lang wie jeder Stammesanteil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll mitten darin liegen.
9 Der Weiheteil, den ihr für den HERRN abzugeben habt, soll 25000 Ellen lang und 20000 Ellen breit sein;
10 und folgenden Besitzern soll der heilige Weihebezirk gehören: den Priestern ein Stück (oder: Gebiet) nach Norden 25000 (Ellen) an Länge, nach Westen 10000 Ellen an Breite, nach Osten 10000 Ellen an Breite und nach Süden 25000 Ellen an Länge; und das Heiligtum des HERRN soll mitten darin liegen.
11 Den geweihten Priestern, den Nachkommen Zadoks, die meinen Dienst verrichtet haben und die nicht irregegangen sind, als die Israeliten zusammen mit den Leviten von mir abfielen,
12 ihnen soll es als ein geweihtes Stück von dem Weiheteil des Landes gehören, als Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten.
13 Die Leviten aber sollen neben (oder: entsprechend) dem Gebiet der Priester ein Gebiet von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite erhalten; im ganzen soll also die Länge 25000 und die Breite 20000 Ellen betragen.
14 Davon dürfen sie jedoch nichts verkaufen und nichts vertauschen und den wertvollsten Teil des Landes nicht in fremden Besitz übergehen lassen, denn er ist dem HERRN heilig.
15 Die 5000 Ellen aber, die an der Breitseite längs der 25000 Ellen noch übrig sind, sollen nichtheiliger Gemeinbesitz der Stadt sein und zum Bewohnen (= Bauplätzen) und als Gemeindetrift dienen; und die Stadt soll mitten darin liegen.
16 Deren Maße sollen folgende sein: die Nordseite 4500 Ellen, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500 Ellen;
17 und die Gemeindetrift der Stadt soll im Norden 250 Ellen, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 Ellen betragen.
18 Was dann von der Länge noch übrig ist längs dem heiligen Weihebezirk, nämlich 10000 Ellen nach Osten und 10000 nach Westen, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Ernährung dienen;
19 die Arbeiter der Stadt aber sollen Leute aus allen Stämmen Israels sein.
20 Insgesamt sollt ihr (also) als Weihegabe 25000 Ellen ins Geviert (= in Form eines Quadrates) abgeben, nämlich den heiligen Weihebezirk nebst dem der Stadt gehörigen Grundbesitz.
21 Was dann noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, (nämlich das Gebiet) auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des der Stadt gehörigen Grundbesitzes (ostwärts) längs der 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts längs der 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen: dem Fürsten soll es gehören, und der heilige Weihebezirk mit dem Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.
22 [Und vom Grundbesitz der Leviten und vom städtischen Grundbesitz an, die mitten zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört, soll alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.]«
23 »Was sodann die übrigen Stämme betrifft, so erhält von der Ostseite bis zur Westseite Benjamin ein Stammgebiet.
24 Neben dem Gebiet Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Simeon ein Stammgebiet.
25 Neben dem Gebiet Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Issaschar ein Stammgebiet.
26 Neben dem Gebiet Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Sebulon ein Stammgebiet.
27 Neben dem Gebiet Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Gad ein Stammgebiet.
28 Neben dem Gebiet Gads aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, da soll die Grenze von Thamar an bis zum Haderwasser bei Kades nach dem Bach Ägyptens hin (und diesem entlang) bis an das große Meer gehen.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sollen ihre Anteile sein« – so lautet der Ausspruch Gottes, des HERRN.
30 »Dies sollen aber die Ausgänge der Stadt sein – und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt sein –:
31 Auf der Nordseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, sollen drei Tore liegen: das Rubentor, das Judator, das Levitor;
32 auf der Ostseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Josephtor, das Benjamintor, das Dantor;
33 auf der Südseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Simeontor, das Issaschartor, das Sebulontor;
34 auf der Westseite, die 4500 Ellen lang ist, drei Tore: das Gadtor, das Assertor, das Naphthalitor.
35 Der ganze Umfang beträgt 18000 Ellen, und der Name der Stadt soll fortan lauten ›Gottesheim‹.«
1 Dies sind die Namen der Stämme: Im äußersten Norden vom Meer an in Richtung nach Chetlon bis Lebo-Hamat, bis nach Chazar-Enon - das Gebiet von Damaskus liegt nördlich - seitwärts von Hamat, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Dan.
2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Aser.
3 Neben dem Gebiet von Aser, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Naphtali.
4 Neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Manasse.
5 Neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Ephraim.
6 Neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Ruben.
7 Neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Juda.
8 Neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite liege die Abgabe, die ihr zu entrichten habt: 25 000 Ellen breit und in der Länge wie einer der Anteile von der Ostseite bis zur Westseite. Das Heiligtum liege mitten darin.
9 Die Abgabe, die ihr dem Herrn abzugeben habt, soll 25 000 Ellen lang und 20 000 Ellen breit sein.
10 Die heilige Abgabe soll folgenden Besitzern gehören: den Priestern ein Stück, dessen Nordseite 25 000 Ellen mißt, dessen Westseite in der Breite 10 000 Ellen, dessen Ostseite in der Breite 10 000 Ellen und dessen Südseite in der Länge 25 000 Ellen. Das Heiligtum des Herrn soll mitten darin liegen.
11 Den geweihten Priestern, den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst wahrgenommen haben, die nicht abirrten, als die Söhne Israels in die Irre gingen, gleichwie die Leviten abirrten,
12 ihnen gehöre es als Abgabe von der Weihegabe des Landes, als etwas Hochheiliges neben dem Gebiet der Leviten.
13 Den Leviten aber soll ein Landstrich entsprechend dem Gebiet der Priester zufallen: 25 000 Ellen lang und 10 000 Ellen breit, beide insgesamt also 25 000 Ellen lang und 20 000 Ellen breit.
14 Davon dürfen sie nichts verkaufen oder vertauschen und das beste Stück des Landes nicht auf andere übertragen; denn dem Herrn ist es geweiht.
15 Die 5 000 Ellen, die gegenüber den 25 000 Ellen an der Breitseite noch übrigbleiben, sind nichtheiliges Gebiet und gehören der Stadt als Wohn- und Weideplat. Die Stadt liege mitten darin.
16 Dies sind ihre Maße: die Nordseite 4 500, die Südseite 4 500, die Ostseite 4 500 und die Westseite 4 500 Ellen.
17 Der Weideplatz der Stadt betrage nach Norden 250, nach Süden 250, nach Osten 250 und nach Westen 250 Ellen.
18 Was aber an der Länge noch übrig ist längs der heiligen Abgabe, nämlich 10 000 Ellen ostwärts und 10 000 Ellen westwärts [d. h. der heiligen Abgabe entlang], dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
19 Was nun die Arbeiter der Stadt betrifft, so sollen Leute aus allen Stämmen Israels in ihr beschäftigt sein.
20 Insgesamt sollt ihr als Abgabe 25 000 Ellen zu 25 000 Ellen im Geviert entrichten, die heilige Abgabe nämlich und den Stadtbesitz.
21 Der Rest verbleibe dem Fürsten zu beiden Seiten der heiligen Abgabe und des Stadtbesitzes, entlang den 25 000 Ellen ostwärts bis zur Ostgrenze und westwärts entlang den 25 000 Ellen bis zur Westgrenze; entsprechend den Stammesanteilen soll er dem Fürsten gehören. Die heilige Abgabe und das Heiligtum sollen mitten darin liegen.
22 Der Besitz der Leviten und der Stadt soll mitten zwischen dem liegen, was Eigentum des Fürsten ist; zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin soll das liegen, was dem Fürsten gehört.
23 Es folgen die übrigen Stämme: von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Benjamin.
24 Neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Simeon.
25 Neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Issachar.
26 Neben dem Gebiet von Issachar, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Sebulun.
27 Neben dem Gebiet von Sebulun, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Gad.
28 Neben dem Gebiet von Gad, auf der Südseite gegen Mittag, laufe die Grenze von Tamar bis Me-Meribat (Haderwasser) bei Kades, weiter zum Bache Ägyptens bis zum Großen Meer.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz den Stämmen Israels verlosen sollt, und dies sind ihre Anteile" - Spruch des Gebieters und Herrn.
30 a) Folgendes sind die Ausgänge der Stadt: b) Auf der Nordseite, 4 500 Ellen an Maß,
31 a) Die Tore der Stadt sind nach den Stämmen Israels benannt. b) drei Tore nach Norden: ein Tor Ruben, ein Tor Juda, ein Tor Levi.
32 Auf der Ostseite, 4 500 Ellen an Maß, drei Tore: ein Tor Joseph, ein Tor Benjamin, ein Tor Dan.
33 Auf der Südseite, 4 500 Ellen an Maß, drei Tore: ein Tor Simeon, ein Tor Issachar, ein Tor Sebulun.
34 Auf der Westseite, 4 500 Ellen an Maß, drei Tore: ein Tor Gad, ein Tor Aser, ein Tor Naphtali.
35 Der gesamte Umfang beträgt 18 000 Ellen; und der Name der Stadt heißt von jetzt an: "Der Herr allhier."