1 Als sie dann mit der Verteilung des Landes fertig waren, gebot der HERR dem Josua folgendes:
2 »Mache den Israeliten folgende Mitteilung: ›Bestimmt euch noch die Zufluchtsstädte (oder: Freistädte), von denen ich zu euch durch Mose gesagt habe (4.Mose 35,9-15; 5.Mose 19,1-13),
3 daß ein Totschläger dahin fliehen solle, der jemand aus Versehen, unvorsätzlich, getötet hat; die sollen euch als Zufluchtsstätten vor dem Bluträcher dienen.‹
4 Flüchtet er sich dann in eine von diesen Städten und bleibt am Eingang des Stadttores stehen und trägt den Ältesten der betreffenden Stadt seine Sache vor, so sollen sie ihn bei sich in der Stadt aufnehmen und ihm einen Ort anweisen, daß er bei ihnen wohnen kann.
5 Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er den andern unvorsätzlich getötet hat, ohne ihm schon früher feind gewesen zu sein.
6 Er soll vielmehr in der betreffenden Stadt wohnen bleiben, bis er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden, und dann bis zum Tode des derzeitigen Hohenpriesters; alsdann darf der Totschläger wieder in seine Ortschaft und in sein Haus zurückkehren, in die Ortschaft, aus der er geflohen war.«
7 Da machten die Israeliten Kedes in Galiläa im Gebirge Naphthali und Sichem im Berglande auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda zu geweihten Zufluchtsstätten.
8 Jenseits des Jordans aber, östlich von Jericho, bestimmten sie zu derartigen Städten Bezer in der Steppe, auf der Hochebene im Stamme Ruben, ferner Ramoth in Gilead im Stamme Gad, und Golan in Basan im Stamme Manasse.
9 Dies waren die Städte, die man für alle Israeliten und für die unter ihnen lebenden Fremdlinge dazu bestimmte, daß jeder, der einen andern unvorsätzlich getötet hätte, sich dorthin flüchten sollte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers den Tod fände, ehe er vor der Gemeinde gestanden hätte.
1 Der Herr sprach zu Josua:
2 "Sage den Israeliten: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, von denen ich zu euch durch Moses gesprochen habe!
3 Es flüchte sich dorthin der Totschläger, der versehentlich, ohne Vorbedacht, einen Menschen getötet hat. Diese Städte sollen euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.
4 Er fliehe also zu einer dieser Städte, trete an den Eingang des Stadttores und trage sein Anliegen den Ältesten der betreffenden Stadt vor. Sie sollen ihn bei sich in der Stadt aufnehmen und ihm Unterkunft gewähren, damit er bei ihnen bleiben kann.
5 Setzt ihm der Bluträcher nach, dann dürfen sie den Totschläger seiner Gewalt nicht ausliefern; hat er doch seinen Nächsten unbedacht getötet, ohne daß er von früher her ihm feindlich gesinnt war.
6 Er bleibe in dieser Stadt, bis er vor dem Gemeinderichter gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jener Zeit im Amt ist. Dann darf der Totschläger wieder in seine Stadt und sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen war, zurück."
7 Da sonderten sie Kedesch aus in Galiläa im Gebirge Naphtali, Sichem im Gebirge Ephraim und Kirjat-Arba [Hebron] im Gebirge Juda.
8 Jenseits des Jordans, östlich Jerichos, bestimmte man Bezer in der Steppe, in der Ebene, vom Stamme Ruben, Ramot in Gilead vom Stamme Gad und Golan in Basan vom Stamme Manasse.
9 Dies waren die Städte, die für alle Israeliten und für alle Fremdlinge unter ihnen bestimmt waren. Dorthin konnte jeder flüchten, der einen Menschen versehentlich erschlagen hatte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers stürbe, bevor er vor der Gemeinde stand.