1 Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
2 »Teilt den Israeliten folgende Verordnung mit: Dies sind die Tiere, die ihr von allen Vierfüßlern auf der Erde (= größeren Landtieren) essen dürft:
3 Alles, was unter den Vierfüßlern gespaltene Klauen (oder: Hufe) hat, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, und was zugleich wiederkäut, das dürft ihr essen.
4 Nur folgende Tiere dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, die gespaltene Klauen (oder: Hufe) haben, nicht essen: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen: als unrein soll es euch gelten; –
5 ferner den Klippdachs (vgl. Psalm 104,18); denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –
6 ferner den Hasen; denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –
7 ferner das Schwein; denn es hat zwar gespaltene Klauen und sogar ganz durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten.
8 Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihren toten Körper nicht berühren: als unrein sollen sie euch gelten.
9 Folgende Tiere dürft ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, in den Meeren und in den Flüssen, das dürft ihr essen;
10 alles aber, was in den Meeren und Flüssen keine Flossen und Schuppen hat unter allen Geschöpfen, von denen das Wasser wimmelt, und unter allen lebenden Wesen, die sich im Wasser befinden, die sollen euch ein Greuel sein,
11 ja ein Greuel sollen sie euch sein: von ihrem Fleisch dürft ihr nichts genießen, und vor ihren toten Körpern sollt ihr einen Abscheu haben.
12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.
13 Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen, die nicht gegessen werden dürfen, sondern ein Greuel sind: den Adler, den Bartgeier, den Lämmergeier,
14 die Weihe, alle Falkenarten,
15 alle Arten der Raben,
16 den Strauß, die Schwalbe (oder: den Kuckuck?), die Möwe, alle Arten Habichte,
17 das Käuzchen, den Sturzpelikan (oder: den Kormoran), den Uhu,
18 die Eule, den Pelikan, den Erdgeier,
19 den Storch und alle Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Alle kleinen geflügelten Tiere [die auf vier Beinen gehen,] sollen euch ein Greuel sein.
21 Nur diejenigen von allen geflügelten kleinen Tieren dürft ihr essen, die auf vier Beinen gehen und oberhalb ihrer vier Beine noch ein Paar Springbeine haben, um mit ihnen auf der Erde zu hüpfen.
22 Von diesen dürft ihr die folgenden essen: alle Arten der Zugheuschrecke, alle Arten der Solhamheuschrecke, alle Arten der Hargolheuschrecke und alle Arten der Hagabheuschrecke.
23 Aber alle übrigen geflügelten kleinen Tiere [die vier Beine haben,] sollen euch ein Greuel sein.«
24 »Durch folgende Tiere also verunreinigt ihr euch – jeder, der ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,
25 und jeder, der etwas von ihrem toten Körper trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein –:
26 ihr werdet also unrein durch alle Tiere, die zwar gespaltene, aber nicht ganz durchgespaltene Klauen (oder: Hufe) haben und keine Wiederkäuer sind: sie sollen euch als unrein gelten; wer sie berührt, wird dadurch unrein.
27 Auch alle vierfüßigen Tiere, die auf Tatzen gehen, sollen euch als unrein gelten; wer ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,
28 und wer ihre toten Körper trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; sie sollen euch als unrein gelten.
29 Weiter sollen folgende Tiere euch unter den kleinen Tieren, von denen die Erde wimmelt, als unrein gelten: das Wiesel, die Maus, alle Arten Eidechsen (oder: Kröten), nämlich
30 der Mauergecko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der Salamander und das Chamäleon (oder: der Feuermolch).
31 Diese sollen euch unter allen kleinen Tieren als unrein gelten; wer sie berührt, wenn sie tot sind, ist bis zum Abend unrein.
32 Auch jeder Gegenstand, auf den eins von ihnen, wenn sie tot sind, gefallen ist, wird unrein: jedes Holzgerät oder Kleidungsstück oder Fell (= Leder) oder Sack, jedes Gerät, mit dem irgendeine Arbeit verrichtet wird, muß ins Wasser getan werden und ist bis zum Abend unrein; dann wird es wieder rein.
33 Auch jedes irdene Geschirr, in das eins von ihnen hineinfällt, wird samt seinem ganzen Inhalt unrein, und ihr müßt es zerschlagen.
34 Jede Speise, die gegessen zu werden pflegt und an die solches Wasser kommt, wird unrein; und jede Flüssigkeit, die man zu trinken pflegt, wird in jedem (derartigen) Gefäß unrein.
35 Auch alles, worauf eins von solchen toten Tieren fällt, wird unrein; ein Backofen oder Kochherd muß eingerissen werden: sie sind unrein und sollen euch als unrein gelten;
36 nur Quellen und Zisternen, also Wasseransammlungen (oder: Wasserbehälter), bleiben rein; wer aber das hineingefallene tote Tier berührt, wird unrein.
37 Wenn ferner eins von solchen toten Tieren auf irgendwelche Sämereien fällt, die gesät werden sollen, so bleiben diese rein;
38 wenn aber Wasser auf die Sämereien gegossen worden ist und dann eins von solchen toten Tieren darauffällt, so sollen sie euch als unrein gelten.
39 Wenn ferner ein Stück von den Haustieren stirbt, deren Fleisch ihr essen dürft, so wird der, welcher das tote Tier berührt, bis zum Abend unrein;
40 wer aber etwas von einem solchen toten Tiere genießt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; ebenso muß der, welcher solch ein totes Tier trägt, seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.«
41 »Alle kleinen Kriechtiere ferner, von denen die Erde wimmelt, sind ein Greuel: sie dürfen nicht gegessen werden.
42 Alles, was auf dem Bauche kriecht, und alles, was sich auf vier Füßen bewegt, auch alle vielfüßigen Tiere, überhaupt alle kleinen Kriechtiere, die auf der Erde wimmeln, dürft ihr nicht essen, denn sie sind ein Greuel.«
43 »Macht euch nicht selbst zum Greuel durch irgendein kleines Kriechtier, und verunreinigt euch nicht durch sie, so daß ihr durch sie unrein werdet!
44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Heiligt euch also und seid heilig; denn ich bin heilig. Verunreinigt euch nicht selbst durch irgendein Gewürm, das auf der Erde kriecht!
45 Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägypten hergeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.«
46 Dies sind die Vorschriften in betreff der vierfüßigen Tiere, der Vögel und aller lebenden Wesen, die sich im Wasser regen, und all der Wesen, von denen die Erde wimmelt,
47 damit man einen Unterschied macht zwischen dem Unreinen und dem Reinen, zwischen den Tieren, die man essen darf, und denen, die nicht gegessen werden dürfen.
1 Der Herr sprach zu Moses und Aaron und redete also zu ihnen:
2 "Verkündet den Israeliten: Dies sind die Tiere, die ihr von allen Vierfüßlern auf dem Lande essen dürft:
3 Alles, was unter den Vierfüßlern gespaltene Klauen hat, und zwar völlig durchgespaltene Klauen, und wiederkäut, das dürft ihr essen.
4 Von den Tieren aber, die wiederkäuen und gespaltene Klauen haben, dürft ihr das Kamel nicht essen; es ist zwar ein Wiederkäuer, hat jedoch keine (völlig) gespaltenen Klauen; unrein ist es daher für euch.
5 Außerdem den Klippdachs, der zwar ein Wiederkäuer ist, aber keine (völlig) gespaltenen Klauen hat; unrein ist er also für euch.
6 Den Hasen, denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine (völlig) gespaltenen Klauen; unrein ist er daher für euch.
7 Das Schwein, denn es hat zwar gespaltene, ja sogar völlig durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer, unrein ist es also für euch.
8 Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas nicht berühren; unrein sind sie für euch.
9 Von allem, was im Wasser lebt, dürft ihr dieses essen: alles, was im Wasser Flossen und Schuppen hat, in den Meeren und in den Bächen, das dürft ihr essen.
10 Doch alles von allem Gewimmel und allen Lebewesen des Wassers, was in Meeren und Flüssen keine Flossen und Schuppen hat, gelte euch als Greuel!
11 Ein Greuel seien sie für euch! Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen, und ihr Aas müßt ihr verabscheuen!
12 Alles, was im Wasser lebt und keine Flossen und Schuppen hat, sei für euch ein Greuel!
13 Folgende Vogelarten sollt ihr verabscheuen; man darf sie nicht essen, sie sind ein Greuel: den Adler, Lämmergeier, Schwarzgeier,
14 den roten Milan und die Weihe nach ihren Arten,
15 alle Rabenarten,
16 den Strauß, die Eule, die Möwe, den Falken nach seinen Arten,
17 das Käuzchen, die Fischeule und die Ohreule,
18 die Weiße Eule, die Dohle und den Aasgeier,
19 den Storch und den Reiher nach seinen verschiedenen Arten, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Alle geflügelten Kleintiere, die auf allen vieren gehen, sollen euch ein Greuel sein!
21 Nur diejenigen von allen geflügelten, vierfüßigen Kleintieren dürft ihr essen, die oberhalb der Füße Schenkel haben, um damit auf der Erde zu hüpfen.
22 Von diesen dürft ihr folgende essen: die verschiedenen Arten der Wanderheuschrecke, der Solam-, Hargol- und Hagab-Heuschrecke.
23 Aber alle übrigen geflügelten Kleintiere, die vier Füße haben, seien euch ein Greuel!
24 An folgenden Tieren macht ihr euch unrein - jeder, der ihr Aas berührt, wird bis zum Abend unrein.
25 Wer etwas von ihrem Aas fortträgt, muß seine Kleider waschen und wird unrein bis zum Abend:
26 an jedem Tier, das gespaltene, aber nicht völlig durchgespaltene Klauen hat und nicht wiederkäut. Als unrein sollen sie euch gelten; jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein.
27 Auch alles, was auf Tatzen geht unter allen vierfüßigen Lebewesen, soll euch als unrein gelten; jeder, der ihr Aas berührt, wird bis zum Abend unrein.
28 Wer ihr Aas fortträgt, soll seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; als unrein sollen sie euch gelten.
29 Von dem kleinen Getier, das sich auf Erden regt, soll dies euch als unrein gelten: das Wiesel, die Springmaus, die verschiedenen Eidechsenarten,
30 der Gecko, die Koach- und Letaa-Eidechse, der Salamander und das Chamäleon.
31 Diese sollen euch als unrein gelten unter allem Kleingetier; jeder, der sie berührt, wenn sie tot sind, ist unrein bis zum Abend.
32 Und alles, worauf eines von ihnen, wenn es tot ist, fällt, wird unrein; jedes Holzgefäß, jedes Gewand, Leder oder Tuch, alle Geräte, die dem Gebrauch dienen; sie sollen ins Wasser getaucht werden, bleiben unrein bis zum Abend und werden dann wieder rein.
33 Ist es aber ein irdenes Gefäß, in das eins von jenen Tieren hineinfällt, so wird alles, was darin ist, unrein, und ihr müßt das Gefäß zerbrechen.
34 In jedem solchen Gefäß wird jede mit Wasser zubereitete Speise, die man essen möchte, unrein, und jedes Getränk, das man trinken möchte, wird unrein.
35 Und alles, worauf ein solches Aas fällt, wird unrein; ein Backofen und ein Kochherd muß zerschlagen werden; unrein sind sie, und als unrein sollen sie euch gelten!
36 Nur Quellen und Zisternen, also Wasseransammlungen, bleiben rein; wer aber ein Aas darin berührt, wird unrein.
37 Wenn aber eine ihrer Leichen auf irgendeine Sämerei fällt, die ausgesät wird, so bleibt diese rein.
38 Wenn aber Wasser auf den Samen gebracht wurde, und es fällt dann irgendein Aas darauf, so ist er für euch unrein.
39 Wenn eines von den Tieren, die euch als Nahrung dienen, stirbt, so wird derjenige, der sein Aas berührt, bis zum Abend unrein.
40 Wer aber von seinem Aas genießt, wasche seine Kleider, und er bleibt unrein bis zum Abend; wer ein solches Aas fortträgt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
41 Alles Kleingetier, das auf der Erde sich regt, ist ein Greuel; es darf nicht gegessen werden.
42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles; was auf vieren geht, bis zu allen Mehrfüßlern unter dem Kleingetier, das auf der Erde sich regt, dürft ihr nicht essen; denn sie sind ein Greuel.
43 Macht euch nicht selbst zum Greuel durch irgendeines von diesem Kleingetier, das sich regt, und verunreinigt euch nicht durch sie, so daß ihr dadurch unrein werdet.
44 Denn ich bin der Herr, euer Gott; zeigt euch als heilig und seid heilig, weil ich heilig bin! Verunreinigt euch nicht selbst an all dem Kleingetier, das auf Erden wimmelt.
45 Denn ich bin der Herr, der euch aus dem Lande Ägypten hinweggeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein; denn ich bin heilig!
46 Dies ist das Gesetz über die Vierfüßler, die Vögel und alle Lebewesen, von denen es im Wasser wimmelt, und all jene, die sich auf Erden regen,
47 damit man zwischen dem Unreinen und dem Reinen unterscheide und zwischen den eßbaren Tieren und denen, die nicht gegessen werden dürfen."