1 Darauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Weib Mutter wird und einen Knaben gebiert, so ist sie sieben Tage lang unrein! Ebenso lange wie in den Tagen ihrer Unreinheit infolge ihres regelmäßigen Unwohlseins ist sie unrein.
3 Am achten Tage soll dann das Kind an seiner Vorhaut beschnitten werden.
4 Alsdann muß sie noch dreiunddreißig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben: sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind.
5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so ist sie zwei Wochen lang unrein, wie bei ihrer regelmäßigen Unreinheit, und muß dann noch sechsundsechzig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben.
6 Sobald dann die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind, so soll sie, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen.
7 Dieser soll dann die Opfertiere vor dem HERRN darbringen und ihr dadurch Sühne erwirken, dann wird sie von ihrem Blutfluß rein sein. Diese Vorschriften gelten für die Wöchnerinnen, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein.
8 Sollte ihr Vermögen aber zur Beschaffung eines Lammes nicht ausreichen, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, die eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer. Wenn der Priester ihr dann Sühne erwirkt hat, wird sie rein sein.«
1 Der Herr sprach zu Moses:
2 "Rede zu den Israeliten, wie folgt: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, so ist sie sieben Tage unrein, genau wie in der Zeit ihrer Unreinheit infolge ihres Monatsflusses.
3 Am achten Tage aber ist des Knaben Vorhaut zu beschneiden.
4 Dreiunddreißig Tage lang muß sie im Reinigungsblut zu Hause bleiben; sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung zu Ende ist.
5 Gebiert sie aber ein Mädchen, dann bleibt sie zwei Wochen unrein wie bei ihrer monatlichen Unreinheit und muß sechsundsechzig Tage in ihrem Reinigungsblut bleiben.
6 Wenn aber die Zeit ihrer Reinigung vorüber ist - mag es sich um einen Sohn oder eine Tochter handeln -, soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Offenbarungszeltes zum Priester bringen.
7 Dieser bringe es vor dem Herrn dar und schaffe ihr Sühne, und so wird sie von ihrem Blutfluß rein. Das ist das Gesetz für die Wöchnerin, sei es bei einem Knaben oder bei einem Mädchen.
8 Wenn sie aber zur Beschaffung eines Lammes zu arm ist, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; der Priester schaffe Sühne für sie, so wird sie rein."