1 Weiter gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
2 »Teilt den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann einen Ausfluß aus seiner Scham hat, so ist dieser sein Ausfluß etwas Unreines;
3 und zwar steht es mit seiner Unreinheit infolge seines Ausflusses so: Mag der Ausfluß aus seiner Scham dauernd sein oder nur zeitweise eintreten: in beiden Fällen liegt Unreinheit für ihn vor.
4 Jedes Lager, auf dem der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, wird unrein, und jedes Gerät, auf dem er sitzt, wird unrein.
5 Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
6 Auch wer sich auf das Gerät setzt, auf dem der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
7 Wer den Leib eines mit einem Ausfluß Behafteten berührt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
8 Wenn ferner der mit einem Ausfluß Behaftete einen Reinen anspeit (oder: mit seinem Speichel beschmutzt), so muß dieser seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
9 Alles Reitzeug, auf dem der mit einem Ausfluß Behaftete beim Reiten sitzt, ist unrein;
10 und wer irgend etwas berührt, was er unter sich gehabt hat, wird bis zum Abend unrein; und wer etwas Derartiges wegträgt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
11 Jeder, den der mit einem Ausfluß Behaftete berührt, ohne sich zuvor die Hände mit Wasser abgespült zu haben, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
12 Ein irdenes Gefäß, das der mit einem Ausfluß Behaftete berührt, muß zerschlagen werden; und jedes Holzgerät muß im Wasser abgespült werden.
13 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete von seinem Leiden befreit wird, so soll er von dem Zeitpunkte, wo er rein (= gesund) geworden ist, sieben Tage zählen; dann wasche er seine Kleider und bade seinen Leib in Quell- oder Flußwasser: so ist er rein.
14 Am achten Tage aber nehme er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, trete damit vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester;
15 dieser soll sie dann herrichten, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, und der Priester soll ihm so Sühne vor dem HERRN wegen seines Ausflusses erwirken.
16 Wenn ferner ein Mann einen unfreiwilligen Samenerguß hat, so soll er seinen ganzen Leib im Wasser baden und ist bis zum Abend unrein;
17 und jedes Kleidungsstück und alles Leder, an welches der Samenerguß gekommen ist, muß im Wasser gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein. –
18 Wenn ferner ein Mann bei einer Frau liegt und ein Samenerguß erfolgt, so müssen beide ein Wasserbad nehmen und sind bis zum Abend unrein.«
19 »Wenn aber eine weibliche Person einen Ausfluß hat, und zwar ihren gewöhnlichen Blutfluß, so soll ihre Unreinheit sieben Tage lang dauern, und jeder, der sie während dieser Zeit berührt, wird bis zum Abend unrein.
20 Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein, ebenso alles, worauf sie sitzt,
21 und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
22 Und jeder, der irgendein Gerät berührt, auf dem sie gesessen hat, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
23 Auch wenn einer etwas berührt, das sich auf ihrem Lager oder auf dem Gerät befindet, auf dem sie gesessen hat, so ist er bis zum Abend unrein.
24 Und wenn etwa ein Mann ihr beiwohnt und etwas von ihrer Unreinigkeit an ihn kommt, so ist er sieben Tage lang unrein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
25 Wenn aber eine weibliche Person außer der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit an einem langdauernden Blutfluß leidet oder über die Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit hinaus den Blutfluß hat, so soll von ihr während der ganzen Dauer ihres unreinen Flusses dasselbe gelten wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit: sie ist unrein.
26 Jedes Lager, auf dem sie während der ganzen Dauer ihres Flusses liegt, soll für sie gelten wie das Lager zur Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit; und jedes Gerät, auf dem sie sitzt, wird gerade so unrein wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit;
27 wer also irgendein solches (Gerät) berührt, wird dadurch unrein: er muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.
28 Wenn sie aber von ihrem Fluß rein geworden ist, so soll sie noch sieben Tage zählen: dann soll sie als rein gelten.
29 Am achten Tage aber nehme sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes;
30 der Priester soll dann die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer darbringen und ihr so Sühne vor dem HERRN wegen ihres unreinen Flusses erwirken.«
31 »So sollt ihr die Israeliten von ihrer Unreinheit befreien, damit sie nicht infolge ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung, die sich mitten unter ihnen befindet, verunreinigen.« –
32 Diese Vorschriften gelten für den mit einem Ausfluß Behafteten sowie für den, der durch Samenerguß verunreinigt wird,
33 ferner für weibliche Personen, die an ihrer regelmäßigen Unreinheit leiden, und für jeden, der einen Ausfluß hat, es sei ein Mann oder eine weibliche Person, sowie für den Mann, der einer unreinen Frau beiwohnt.
1 Der Herr sprach zu Moses und zu Aaron:
2 "Redet zu den Söhnen Israels und sagt zu ihnen: Wenn jemand einen Ausfluß aus seinem Gliede hat, so ist er unrein.
3 Für seine Unreinheit wegen des Ausflusses gilt folgendes: Mag der Ausfluß aus seinem Gliede fließen, oder sein Glied den Fluß verstopfen, es liegt Unreinheit bei ihm vor.
4 Jedes Lager, auf dem der an Ausfluß Kranke liegt, wird unrein, und jedes Gerät, auf dem er sitzt, wird unrein.
5 Wer sein Lager berührt, wasche seine Kleider und bade im Wasser; er bleibt unrein bis zum Abend.
6 Wer sich auf ein Gerät setzt, auf dem ein an Ausfluß Leidender saß, wasche seine Kleider und bade sich; er bleibt unrein bis zum Abend.
7 Auch wer den Leib eines Schleimflüssigen berührt, wasche seine Kleider und bade im Wasser; er bleibt unrein bis zum Abend.
8 Wenn ein Schleimflüssiger ausspuckt und einen Reinen trifft, so wasche jener seine Kleider und bade im Wasser; er bleibt unrein bis zum Abend.
9 Jeder Sattelsitz, den ein Schleimflüssiger benutzt, ist unrein.
10 Wer etwas von dem berührt, was sich unter ihm befindet, wird unrein bis zum Abend. Wer etwas davon fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden; er bleibt unrein bis zum Abend.
11 Jeder, den der Schleimflüssige berührt, ohne zuvor seine Hände im Wasser abgespült zu haben, wasche seine Kleider und bade sich; er bleibt unrein bis zum Abend.
12 Irdene Gefäße; die der Schleimflüssige berührt, müssen zerbrochen, alle hölzernen Gefäße im Wasser abgespült werden.
13 Wird aber ein Schleimflüssiger von seinem Ausfluß rein, so soll er nach seiner Reinigung sieben Tage zählen; dann wasche er seine Kleider und bade sich in fließendem Wasser, so wird er rein.
14 Am achten Tage nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, trete vor den Herrn an den Eingang des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester.
15 Dieser aber rüste sie zu, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer; so verschaffe ihm der Priester vor dem Herrn Sühne wegen des Ausflusses.
16 Hat ein Mann einen Samenerguß, so bade er seinen ganzen Leib; er ist unrein bis zum Abend.
17 Jedes Kleidungsstück und alles Leder, auf das der Samenerguß kommt, ist mit Wasser zu waschen, es bleibt unrein bis zum Abend.
18 Liegt ein Mann bei einer Frau und erfolgt Samenerguß, so müssen sie sich in Wasser baden; sie sind unrein bis zum Abend.
19 Wird eine Frau blutflüssig und handelt es sich dabei um den regelmäßigen Blutfluß, so bleibt sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit; jeder, der sie anrührt, wird unrein bis zum Abend.
20 Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein; alles, worauf sie sitzt, wird ebenfalls unrein.
21 Jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich in Wasser baden; er bleibt unrein bis zum Abend.
22 Auch jeder, der ein Gerät berührt, auf dem sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden; er bleibt unrein bis zum Abend.
23 Berührt jemand etwas, das sich auf dem Lager oder dem Gerät befindet, worauf sie saß, so ist er unrein bis zum Abend.
24 Wenn ein Mann ihr beiwohnt und es kommt ihre Unreinheit auch an ihn, dann wird er sieben Tage unrein, und auch jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
25 Wenn eine Frau lange Zeit hindurch Blutfluß hat außer der Zeit ihrer monatlichen Unreinheit, oder wenn sie über ihre regelmäßige Unreinheit hinaus blutflüssig ist, so ist sie während der ganzen Zeit ihrer Unreinheit genauso wie in den Tagen ihres gewöhnlichen Blutflusses unrein.
26 Jedes Lager, auf dem sie während der Zeit ihres Flusses ruht, hat ihr zu gelten wie das Lager während ihrer Regel. Jedes Gerät, auf dem sie saß, hat als unrein zu gelten wie bei ihrer gewöhnlichen Unreinheit.
27 Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
28 Ist sie von ihrem Flusse rein geworden, dann soll sie noch sieben Tage abzählen; danach gilt sie als rein.
29 Am achten Tage aber nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes.
30 Der Priester richte die eine als Sündopfer her, die andere als Brandopfer; so schaffe er Sühne für sie vor dem Herrn wegen ihres unreinen Flusses.
31 So verwarnt die Israeliten wegen ihrer Unreinigkeit, damit sie ob ihrer Unreinheit nicht sterben, weil sie meine Wohnung, die sich in ihrer Mitte befindet, verunreinigen!
32 Das ist das Gesetz über den, der an Ausfluß leidet, und den, der Samenerguß hat, so daß er unrein wird,
33 und über diejenige, die ihre gewöhnliche Unreinheit hat, und über jeden, der an einem Ausfluß leidet, sei es Mann oder Frau, sowie über den Mann, der einer unreinen Frau beiwohnt."