1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch (18,21) hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3 Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
4 Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,
5 so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
6 Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager (vgl. 19,31) wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«
7 »So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
8 beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
9 Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm (oder: sein Blut komme über ihn!).
10 Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
11 Wenn ein Mann der Frau seines Vaters (d.h. seiner Stiefmutter) beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie).
12 Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
13 Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
14 Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
15 Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
16 Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
17 Wenn ein Mann seine Schwester (d.h. Stiefschwester) nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
18 Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes (oder: ihren Blutfluß) enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
20 Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims (= seiner Muhme; vgl. 18,14) beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
21 Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«
22 »So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
23 Ihr dürft also nicht nach den Satzungen (oder: in den Bräuchen) der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.
24 Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
25 So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
26 Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«
27 »Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie!).«
1 Der Herr sprach zu Moses:
2 "Zu den Israeliten sollst du sagen: Jeder von den Israeliten und den Fremden, die sich in Israel aufhalten, der eines von seinen Kindern dem Molech hinschenkt, soll des Todes sterben; die Bürger des Landes sollen ihn steinigen.
3 Ich selbst will mein Antlitz gegen einen solchen Mann richten und ihn aus der Mitte seines Volkes austilgen, weil er eines seiner Kinder dem Molech hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
4 Und wenn etwa das Volk des Landes vor einem solchen, der eines von seinen Kindern dem Molech geopfert hat, die Augen verschließt, so daß man ihn nicht tötet,
5 dann richte ich mein Antlitz wider diesen Mann und sein Geschlecht und tilge ihn samt allen, die mit ihm buhlerisch dem Molech nachlaufen, aus de Mitte ihres Volkes.
6 Wendet sich aber jemand an Toten- und Wahrsagegeister, um ihnen buhlerisch nachzulaufen, will ich wider einen solchen mein Antlitz wenden und ihn aus seinem Volke ausrotten!
7 Heiligt euch also und seid heilig; denn ich bin der Herr, euer Gott!
8 Beobachtet meine Satzungen und erfüllt sie! Ich bin der Herr, der euch heiligt.
9 Ja, ein jeder, der seinen Vater und seine Mutter schmäht, soll des Todes sterben: er schmähte Vater und Mutter, hat also Blutschuld auf sich geladen.
10 Wenn ein Mann mit der Frau seines Nächsten Ehebruch treibt, dann sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin des Todes sterben.
11 Wer der Frau seines Vaters beiwohnt, hat die Blöße seines Vaters enthüllt; beide sollen des Todes sterben; Blutschuld belastet sie.
12 Wohnt jemand seiner Schwiegertochter bei, sollen beide des Todes sterben; eine Schandtat haben sie begangen; Blutschuld belastet sie.
13 Wohnt ein Mann seinesgleichen wie einem Weibe bei, so haben beide Abscheuliches getan; sie sollen des Todes sterben; Blutschuld belastet sie.
14 Nimmt sich jemand eine Frau und dazu deren Mutter, dann ist das eine Schandtat; im Feuer soll man ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit nicht weiter Schandtat bei euch sei!
15 Verkehrt jemand mit einem Stück Vieh, so soll er des Todes sterben, und auch das Tier sollt ihr töten.
16 Naht sich ein Weib einem Stück Vieh, sich begatten zu lassen, so sollst du das Weib mit dem Tier töten; sie sind des Todes; Blutschuld belastet sie.
17 Nimmt sich ein Mann seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder seiner Mutter, und verkehren sie miteinander, so ist das eine Schmach; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen weggetilgt werden; denn er hat mit seiner Schwester Verkehr gehabt; er muß seine Schuld tragen.
18 Schläft ein Mann bei einer Frau zur Zeit ihrer Unreinheit und pflegt Verkehr mit ihr, deckt also ihren Blutfluß auf, und sie entblößt die Quelle ihres Blutes, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden.
19 Die Schwester deiner Mutter und deines Vaters darfst du nicht schänden; denn ein solcher hat seine Blutsverwandte entblößt; beide müssen ihre Schuld tragen.
20 Wohnt einer seiner Tante bei, so hat er seines Oheims Blöße aufgedeckt; ihre Sünden schuld müssen sie tragen; kinderlos sollen sie sterben.
21 Nimmt jemand die Frau seines Bruders, so ist das etwas Abscheuliches; er hat seines Bruders Blöße enthüllt; sie sollen kinderlos bleiben.
22 Beobachtet daher alle meine Gesetze und Gebote und erfüllt sie, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch führe, auf daß ihr darin wohnt!
23 Wandelt nicht in den Satzungen der Heidenvölker, die ich vor euch vertreibe, weil sie dies alles getan haben, so daß ich mich an ihnen ekelte.
24 Darum sagte ich euch: Nehmt ihr Land in Besitz! Ich selbst verleihe es euch zum Besitz, ein Land, das von Milch und Honig fließt: Ich bin der Herr, euer Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat!
25 Unterscheidet zwischen den reinen und den unreinen Vierfüßlern, den unreinen und den reinen Vögeln; macht euch nicht selbst zum Abscheu durch die Vierfüßler und die Vögel und durch alles, was auf der Erde kriecht; ich habe das für euch abgesondert und als unrein erklärt.
26 Seid mir also heilig; denn ich, der Herr, bin heilig; ich habe euch auserwählt aus den Völkern, damit ihr mir gehört!
27 Ist in einem Mann oder Weib ein Toten- oder Wahrsagegeist, so sollen sie des Todes sterben. Steinigen soll man sie, Blutschuld belastet sie."