1 Weiter gebot der HERR dem Mose: »Teile den Priestern, den Söhnen Aarons, folgende Verordnungen mit: (Ein Priester) darf sich unter seinen Volksgenossen an keiner Leiche verunreinigen;
2 nur an seinen nächsten Blutsverwandten, nämlich an seiner Mutter und seinem Vater, an seinem Sohn und seiner Tochter und seinem Bruder,
3 auch an seiner Schwester, wenn sie noch Jungfrau ist und ihm darum nahesteht und noch keinem Manne angehört hat – an dieser darf er sich verunreinigen.
4 Er darf sich nicht als Gatte unter seinen Volksgenossen verunreinigen, so daß er dadurch entweiht würde.
5 Sie (d.h. die Priester) dürfen sich an ihrem Haupt keine Glatze scheren und den Rand ihres Bartes nicht stutzen und sich keine Einschnitte in ihren Leib machen.
6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen; denn sie haben die Feueropfer des HERRN, die Speise ihres Gottes, darzubringen; darum sollen sie heilig sein. –
7 Eine Buhldirne oder eine Entehrte dürfen sie nicht zur Ehefrau nehmen, ebensowenig eine von ihrem Manne verstoßene (oder: geschiedene) Frau; denn (der Priester) ist seinem Gott geweiht.
8 Darum sollst du ihn für heilig achten, denn er bringt die Speise deines Gottes dar: als heilig soll er dir gelten, denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt.
9 Und wenn die Tochter eines Priesters sich durch Unzucht entweiht, so entweiht sie dadurch ihren Vater: im Feuer soll sie verbrannt werden!
10 Der Priester aber, welcher der oberste unter seinen Amtsgenossen ist, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden ist und den man in sein Amt eingesetzt hat, damit er die heiligen Kleider anziehe, darf sein Haupthaar (in der Trauer) nicht auflösen (d.h. frei und ungeordnet herabhangen lassen, vgl. 10,6) und seine Kleider nicht zerreißen.
11 Er darf auch zu keiner Leiche hineingehen; sogar an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen.
12 Aus dem Heiligtum darf er sich nicht entfernen, damit er das Heiligtum seines Gottes nicht entweiht; denn die Weihe des Salböls seines Gottes befindet sich auf ihm: ich bin der HERR.
13 Zur Ehefrau muß er sich eine Jungfrau nehmen;
14 eine Witwe oder eine verstoßene (oder: geschiedene) Frau oder eine Entehrte oder eine Buhldirne – diese darf er nicht ehelichen; sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen muß er sich zur Frau nehmen,
15 damit er seine Nachkommenschaft unter seinen Volksgenossen nicht entweiht; denn ich bin der HERR, der ihn heiligt.«
16 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
17 »Teile dem Aaron folgende Verordnungen mit: Wenn irgendeiner von deinen Nachkommen in ihren künftigen Geschlechtern einen Leibesfehler an sich hat, so darf er nicht herantreten, um die Speise seines Gottes darzubringen;
18 denn keiner, der ein leibliches Gebrechen an sich hat, darf mir nahen, kein Blinder oder Lahmer, kein im Gesicht Entstellter oder einer, an dem ein Glied zu lang ist;
19 auch keiner, der einen Beinbruch oder einen Armbruch hat,
20 auch kein Buckliger und kein Zwerg (oder: Schwindsüchtiger?), keiner, der weiße Flecken im Auge hat oder der mit Krätze oder mit Flechten behaftet oder der entmannt ist.
21 Keiner von den Nachkommen des Priesters Aaron, der ein Gebrechen an sich hat, darf mir nahen, um die Feueropfer des HERRN darzubringen; hat er ein Gebrechen an sich, so darf er mir nicht nahen, um die Speise seines Gottes darzubringen.
22 Von der Speise seines Gottes, sowohl von den hochheiligen als auch von den heiligen Gaben, darf er essen;
23 doch zu dem (inneren) Vorhang darf er nicht hineingehen und an den Altar nicht treten, weil er ein Gebrechen an sich hat; sonst würde er meine Heiligtümer entweihen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.«
24 Mose teilte dies dann dem Aaron und dessen Söhnen und allen Israeliten mit.
1 Der Herr sprach zu Moses: "Rede zu den Priestern, den Söhnen Aarons, und sage zu ihnen: An einer Leiche seiner Volksgenossen darf der Priester sich nicht unrein machen,
2 sondern nur an seinen nächsten Blutsverwandten, an seiner Mutter, seinem Vater, seinem Sohne, seiner Tochter, seinem Bruder,
3 auch an seiner Schwester, die ihm als Jungfrau nahesteht, die noch keinem Mann gehört, darf er sich unrein machen.
4 Er darf sich aber nicht verunreinigen an einer Verheirateten unter seinen Volksgenossen und sich dadurch entweihen.
5 Sie dürfen sich auf ihrem Haupt keine Glatze scheren und dürfen den Rand ihres Bartes nicht stutzen und an ihrem Leib keine Einschnitte machen.
6 Heilig seien sie ihrem Gott, und den Namen ihres Gottes dürfen sie nicht entweihen; denn sie bringen die Feueropfer des Herrn, ihres Gottes Speise, dar; darum sollen sie heilig sein!
7 Eine Buhlerin oder eine Entehrte dürfen sie nicht zur Frau nehmen; auch eine von ihrem Mann Verstoßene dürfen sie nicht heiraten; denn der Priester ist seinem Gott heilig!
8 Auch du sollst ihn heilighalten, denn er bringt die Speise deines Gottes dar. Heilig sei er dir; denn heilig bin ich, der Herr, der euch heiligt!
9 Entweiht sich eine Priestertochter durch Unzucht, so entweiht sie damit ihren Vater, sie werde im Feuer verbrannt.
10 Der Priester aber, der höher steht als seine Brüder, über dessen Haupt das Salböl ausgegossen ward, und den man durch Anlegen der (heiligen) Gewänder ins Priesteramt eingesetzt hat, darf sein Haupthaar nicht ungepflegt herabhängen lassen und seine Kleider nicht zerreißen.
11 Er darf überhaupt zu keiner Leiche hintreten; selbst an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht unrein machen.
12 Das Heiligtum darf er nicht verlassen, sonst würde er das Heiligtum seines Gottes entweihen; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ruht auf ihm: Ich bin der Herr!
13 Er muß sich als Frau eine Jungfrau nehmen;
14 eine Witwe, eine Verstoßene, eine Entehrte oder eine Buhlerin darf er nicht heiraten; vielmehr soll er sich eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen zur Frau nehmen.
15 Er darf seine Nachkommenschaft unter seinen Volksgenossen nicht entweihen; denn ich bin der Herr, der ihn heiligt."
16 Es sprach der Herr zu Moses:
17 "Sprich also zu Aaron: Hat jemand von deinen Nachkommen in künftigen Geschlechtern ein leibliches Gebrechen, so trete er nicht hinzu, um die Speise seines Gottes darzubringen;
18 denn wenn jemand ein körperliches Gebrechen hat, darf er sich nicht nahen, es handle sich um einen Blinden oder Lahmen, einen mit gespaltener oder mißgebildeter Nase,
19 mit einem gebrochenen Bein oder gebrochenen Arm,
20 um einen, der buckelig oder zu mager ist oder der weiße Flecken im Auge, Krätze, Flechten oder beschädigte Hoden hat.
21 Keiner mit einem Leibesgebrechen von den Nachkommen des Priesters Aaron trete herzu um die Feueropfer seines Herrn darzubringen; mit einem Gebrechen darf er sich nicht nahen, die Speise seines Gottes darzubringen.
22 Von der Speise seines Gottes, von den heiligen und von den hochheiligen Gaben, darf er jedoch essen.
23 Nur zum Vorhang darf er nicht herankommen oder sich dem Altar nahen, weil er ein Leibesgebrechen hat; er soll meine Heiligtümer nicht entweihen; denn ich bin der Herr, der sie heiligt!"
24 So redete Moses zu Aaron, zu seinen Söhnen und zu allen Israeliten.