1 Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:

2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Die Feste des HERRN, die ihr als Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, meine Feste, sind folgende:«

3 Sechs Tage hindurch soll gearbeitet werden, aber der siebte Tag ist ein Tag völliger Ruhe (= ein hoher Feiertag) mit Versammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten: es ist ein Ruhetag zu Ehren des HERRN in allen euren Wohnsitzen.«

4 »Folgendes sind die Feste des HERRN mit Versammlungen am Heiligtum, die ihr zu dem für sie festgesetzten Zeitpunkt ausrufen sollt:

5 Am vierzehnten Tag des ersten Monats gegen Abend findet die Passahfeier für den HERRN statt;

6 und am fünfzehnten Tage desselben Monats wird das Fest der ungesäuerten Brote zu Ehren des HERRN gefeiert; da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen.

7 Am ersten Tage habt ihr eine Festversammlung am Heiligtum zu halten: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten

8 und sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tage soll wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.«

9 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

10 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und ihr die Ernte dort abhaltet, so sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.

11 Dieser soll dann die gespendete Garbe vor dem HERRN weben (= schwingen), damit sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll der Priester sie weben;

12 und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe weben laßt, dem HERRN ein fehlerloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen;

13 dazu als Speisopfer für ihn zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, als ein Feueropfer für den HERRN zu lieblichem Geruch; dazu als Trankopfer für ihn ein Viertel Hin Wein.

14 Brot (vom neuen Getreide) und geröstete oder zerstoßene Körner (der frischen Frucht) dürft ihr bis zu eben diesem Tage, bis ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt, nicht essen: diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.«

15 »Hierauf sollt ihr euch vom Tage nach dem Sabbat an, von dem Tage an, wo ihr die Webegarbe dargebracht habt, sieben Wochen abzählen: volle Wochen sollen es sein;

16 bis zu dem Tage, der auf den siebten Sabbat folgt, sollt ihr fünfzig Tage abzählen und dann dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.

17 Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webebrote darbringen, die aus zwei Zehntel Epha Feinmehl hergestellt und mit Sauerteig gebacken sein müssen, als Erstlingsgaben für den HERRN.

18 Weiter sollt ihr zu den Broten sieben fehlerlose einjährige Lämmer und einen jungen Stier und zwei Widder darbringen – die sollen für den HERRN ein Brandopfer sein – samt dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.

19 Ferner sollt ihr einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer herrichten.

20 Der Priester soll sie dann samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor dem HERRN weben (= schwingen) zugleich mit den beiden Lämmern; sie sollen dem HERRN geheiligt sein und dem Priester gehören.

21 Und ihr sollt an eben diesem Tage ausrufen lassen: ›Eine Festversammlung am Heiligtum sollt ihr abhalten und keinerlei Werktagsarbeit verrichten!‹ Diese Verordnung soll ewige Geltung in allen euren Wohnsitzen für eure künftigen Geschlechter haben! –

22 Wenn ihr aber die Ernte eures Landes schneidet (oder: abhaltet), sollst du das Feld nicht bis zum äußersten Rand abernten und auch keine Nachlese nach deiner Ernte vornehmen; nein, dem Armen und dem Fremdling sollst du beides überlassen: ich bin der HERR, euer Gott.« (vgl. 19,9)

23 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

24 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch ein Ruhetag sein, ein Gedenktag mit Posaunenschall, eine Festversammlung am Heiligtum.

25 Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten und sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen.«

26 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

27 »Sodann fällt auf den zehnten Tag desselben siebten Monats der Versöhnungstag; da sollt ihr eine Festversammlung am Heiligtum halten und sollt fasten (eig.: eure Seelen beugen, vgl. 16,29) und dem HERRN ein Feueropfer darbringen.

28 Keinerlei Arbeit dürft ihr an eben diesem Tage verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem man euch Sühne vor dem HERRN, eurem Gott, erwirken soll.

29 Denn wer an eben diesem Tage nicht fastet, der soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden;

30 und wer irgendeine Arbeit an eben diesem Tage verrichtet, einen solchen Menschen will ich aus der Mitte seines Volkes vertilgen.

31 Keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten; diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.

32 Ein Tag völliger Ruhe (= ein hoher oder: der höchste Feiertag) soll es für euch sein, und ihr sollt fasten! Am neunten Tage des Monats, am Abend, von einem Abend bis wieder zum Abend, sollt ihr den euch gebotenen Ruhetag halten!«

33 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

34 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am fünfzehnten Tage desselben siebten Monats findet das (Laub-)Hüttenfest sieben Tage lang zu Ehren des HERRN statt.

35 Am ersten Tage soll eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

36 Sieben Tage hindurch sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tage nochmals eine Festversammlung am Heiligtum abhalten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen. Es ist dies der Schlußfesttag, an dem ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten dürft.«

37 »Dies sind die Feste des HERRN, zu denen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, wie sie für jeden einzelnen Tag geboten sind,

38 abgesehen von den Sabbaten des HERRN und abgesehen von euren Gaben sowie von all euren Gelübdeopfern und abgesehen von all euren freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN darbringen werdet.«

39 »Jedoch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingeerntet habt, sollt ihr das Fest des HERRN sieben Tage lang feiern. Am ersten Tage soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tage;

40 und ihr sollt euch am ersten Tage schöne Baumfrüchte holen, Palmenwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden und sollt sieben Tage lang vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein.

41 Dies Fest sollt ihr alljährlich sieben Tage lang zu Ehren des HERRN feiern; diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter: im siebten Monat sollt ihr es feiern.

42 Da sollt ihr sieben Tage lang in (Laub-)Hütten wohnen; alle, die zum Volk Israel gehören, sollen in (Laub-)Hütten wohnen,

43 damit eure künftigen Geschlechter erfahren, daß ich die Kinder Israel habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten wegführte, ich, der HERR, euer Gott.«

44 So belehrte Mose die Israeliten über die Festzeiten des HERRN.

1 Der Herr sprach zu Moses:

2 "Sprich zu den Israeliten und befiehl ihnen: Die Festzeiten des Herrn, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungstage, sind diese meine Festtage:

3 Sechs Tage soll man arbeiten, aber am siebten Tag ist strenger Sabbat mit heiliger Versammlung; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten; es sei ein Ruhetag für den Herrn in all euren Wohnstätten.

4 Dies sind des Herrn Festzeiten mit heiliger Versammlung, die ihr ausrufen sollt zu ihrer bestimmten Zeit:

5 Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, gegen Abend ist Pascha für den Herrn.

6 Am fünfzehnten Tag dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote für den Herrn. Da dürft ihr sieben Tage lang nur ungesäuerte Brote essen.

7 Am ersten Tag ist heilige Versammlung für euch; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten.

8 Sieben Tage lang bringt dem Herrn ein Feueropfer dar; am siebten Tag aber finde eine heilige Versammlung statt. Auch da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten."

9 Der Herr sprach weiter zu Moses:

10 "Rede zu den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und Ernte darin haltet, so bringt die Erstlingsgarbe eurer Ernte zum Priester!

11 Dieser soll die Garbe vor dem Herrn hin und herschwingen, um euch wohlgefällig zu machen; am Tag nach dem Sabbat soll sie der Priester schwingen.

12 An dem Tag, an dem ihr die Garbe schwingen laßt, sollt ihr ein fehlerloses einjähriges Lamm als Brandopfer für den Herrn herrichten,

13 dazu als Speiseopfer zwei Zehntel Epha Mehl, angerührt mit Öl, als Feueropfer lieblichen Wohlgeruches für den Herrn, und als Trankopfer ein Viertel Hin Wein.

14 Brot aber, geröstete oder zerriebene Körner, dürft ihr so lange nicht essen, bis ihr die Opfergabe eurem Gott dargebracht habt; das ist eine immerwährende Satzung für all eure Geschlechter in all euren Wohnsitzen.

15 Dann zählt vom Tag nach dem Sabbat, da ihr die Erstlingsgarbe als Weihegabe dargebracht habt, sieben volle Wochen

16 bis zum Tag nach dem siebten Sabbat, zählt also fünfzig Tage: dann bringt dem Herrn ein Speiseopfer vom neuen Getreide dar!

17 Bringt aus euren Wohnstätten Weihebrot mit - zwei Brote sollen es sein - aus zwei Zehnteln Epha Mehl, mit Sauerteig gebacken, als Erstlinge vor den Herrn!

18 Zu den Broten sollt ihr sieben fehlerlose einjährige Lämmer, einen Jungstier und zwei Widder darbringen; sie seien ein Brandopfer für den Herrn, samt dem zugehörigen Speiseopfer und den entsprechenden Trankopfern als Feueropfer lieblichen Wohlgeruches für den Herrn.

19 Richtet dann einen Ziegenbock als Sündopfer her und zwei einjährige Lämmer als Friedopfer!

20 Der Priester schwinge sie mit den Erstlingsbroten als Weihegabe vor dem Herrn samt den zwei Lämmern; sie sollen dem Herrn geheiligt sein zugunsten des Priesters.

21 Für diesen Tag beruft das Volk ein; eine heilige Versammlung sei es für euch! Keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten; eine immerwährende Satzung ist dies in all euren Wohnstätten für all eure Geschlechter.

22 Wenn man aber in eurem Land die Ernte einbringt, so tue es nicht so, daß du dein Feld bis zum äußersten Rand aberntest; halte auch keine Nachlese nach deiner Ernte; dem Armen und dem Fremden sollst du beides überlassen: Ich bin der Herr, euer Gott!"

23 Der Herr redete zu Moses:

24 "Sprich zu den Israeliten: Im siebten Monat, am ersten Monatstag, sei für euch ein besonders feierlicher Ruhetag, mahnendes Hörnerblasen und heilige Versammlung.

25 Da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten und müßt dem Herrn ein Feueropfer darbringen."

26 Der Herr redete zu Moses:

27 "Der zehnte Tag desselben siebten Monats ist jedoch der Versöhnungstag; da ist heilige Versammlung für euch; ihr sollt fasten und dem Herrn ein Feueropfer darbringen.

28 An diesem Tag sollt ihr keinerlei Arbeit verrichten; denn der Versöhnungstag soll euch vor dem Herrn, eurem Gott, Sühne schaffen.

29 Wer immer an eben diesem Tag nicht fastet, soll aus seinem Volk ausgetilgt werden.

30 Jeden, der an diesem Tag irgendeine Arbeit verrichtet, werde ich mitten aus seinem Volk hinwegraffen.

31 Keine Arbeit dürft ihr verrichten! Das ist eine immerwährende Satzung für all eure Geschlechter in all euren Wohnstätten.

32 Ein Sabbat, ein heiliger Ruhetag, soll es für euch sein, und ihr sollt fasten! Am Neunten des Monats von diesem Abend bis zum folgenden Abend sollt ihr euren Ruhetag beobachten."

33 Dann sprach der Herr zu Moses:

34 "Sprich zu den Israeliten: Am fünfzehnten Tag desselben siebten Monats ist das Hüttenfest sieben Tage hindurch für den Herrn.

35 Am ersten Tag ist heilige Versammlung. Da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten.

36 Sieben Tage lang bringt dem Herrn ein Feueropfer dar; am achten Tag ist heilige Versammlung für euch; ihr sollt dem Herrn ein Feueropfer darbringen, ein Feiertag sei es, und keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten.

37 Das sind die Festzeiten des Herrn, an denen ihr heilige Versammlungen ausrufen sollt, um dem Herrn Feueropfer, Brand- und Speiseopfer, Schlacht- und Trankopfer, je nach dem betreffenden Tag, darzubringen,

38 abgesehen von den Sabbaten des Herrn, von euren Abgaben, all euren Gelübden und all euren freiwilligen Spenden, die ihr dem Herrn darbietet.

39 Jedoch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr des Landes Ertrag einbringt, sollt ihr das Fest des Herrn sieben Tage lang feiern; der erste Tag ist heiliger Ruhetag und der achte ebenso.

40 Holt euch am ersten Tag prächtige Baumfrüchte, Palmzweige, Äste von dichtbelaubten Bäumen und Bachweiden, und seid vor dem Herrn, eurem Gott, sieben Tage lang fröhlich!

41 Ihr sollt es jedes Jahr als ein Fest des Herrn sieben Tage lang feiern; es ist dies eine immerwährende Satzung für eure Geschlechter; im siebten Monat feiert es!

42 In Hütten sollt ihr sieben Tage lang wohnen. Alle in Israel Einheimischen sollen in Hütten wohnen,

43 damit auch eure künftigen Geschlechter erfahren, daß ich die Israeliten in Hütten wohnen ließ, da ich sie aus dem Ägypterland hinwegführte: Ich bin der Herr, euer Gott!"

44 Moses gab die Festzeiten des Herrn den Israeliten bekannt.