1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen: Diese Vorschriften gelten für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen verbleiben, und das Altarfeuer soll dadurch brennend erhalten werden.
3 Der Priester soll sein linnenes Gewand anziehen und sich die linnenen Beinkleider an den Leib legen und die Fettasche, in welche das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verbrannt hat, wegräumen und sie neben den Altar schütten.
4 Alsdann soll er seine (linnenen) Kleider ausziehen und andere (gewöhnliche) Kleider anlegen und die Asche an einen reinen Ort vor das Lager hinausschaffen.
5 Das Feuer aber auf dem Altar soll dadurch (vgl. V.2) in Brand erhalten werden und darf nicht erlöschen: jeden Morgen soll der Priester Holzscheite auf dem Altar anzünden und das (Morgen-) Brandopfer auf ihm zurechtlegen und über ihm die Fettstücke der Heilsopfer in Rauch aufgehen lassen.
6 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen!«
7 »Folgende Vorschriften aber gelten für das Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor den HERRN an die Vorderseite des Altars heranbringen.
8 Dann nehme er (d.h. einer von ihnen) eine Handvoll davon, nämlich von dem Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil davon für den HERRN.
9 Was dann (von dem Speisopfer) noch übrig ist, sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es an heiliger Stätte verzehrt werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.
10 Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden; es ist ihr Anteil, den ich ihnen von meinen Feueropfern zugewiesen habe: hochheilig ist es wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
11 Alle männlichen Personen unter den Nachkommen Aarons dürfen es genießen; eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr von den Feueropfern des HERRN soll es von Geschlecht zu Geschlecht sein. Jeder (Unbefugte), der diese Dinge berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein.«
12 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
13 »Dies soll die Opfergabe Aarons und seiner Söhne sein, die sie dem HERRN darzubringen haben an dem Tage, an welchem er (d.h. einer von ihnen) gesalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.
14 Auf einer Platte (oder: in der Pfanne) soll es mit Öl zubereitet werden; zusammengerührt (oder: wohlvermengt) sollst du es darbringen; zerbröckelt zu einem Brockenspeisopfer sollst du es darbringen als einen lieblichen Geruch für den HERRN.
15 Auch der Priester, der an Aarons Statt aus der Zahl seiner Söhne gesalbt ist (oder: wird), soll es als eine auf ewige Zeiten festgesetzte Gebühr für den HERRN herrichten: als Ganzopfer soll es verbrannt werden;
16 denn jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf nichts davon gegessen werden.«
17 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
18 »Rede mit Aaron und seinen Söhnen und gebiete ihnen: Folgende Vorschriften gelten für das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem HERRN geschlachtet werden: es ist hochheilig.
19 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes.
20 Jeder (Unbefugte), der sein Fleisch berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein; und wenn etwas von seinem Blut an ein Kleid spritzt, so mußt du das Kleidungsstück, an das es gespritzt ist, an heiliger Stätte waschen.
21 Ein irdenes Gefäß, in dem man es gekocht hat, muß zerbrochen werden; ist es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muß dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.
22 Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen: es ist hochheilig.
23 Aber von allen Sündopfern, von deren Blut ein Teil in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, (damit) im Heiligtum die Sühnung zu vollziehen, darf nichts gegessen werden, sondern sie sind im Feuer zu verbrennen.«
1 Der Herr sprach zu Moses:
2 "Weise Aaron und seine Söhne an: Dies ist das Gesetz des Brandopfers: das Brandopfer bleibt auf der Brandstätte, dem Altar, die ganze Nacht bis zum Morgen; das Altarfeuer soll damit brennend erhalten werden.
3 Der Priester ziehe sein linnenes Gewand an und bedecke sich mit den linnenen Beinkleidern, nehme die Asche weg, in die die Flamme das Brandopfer auf dem Altar verwandelt hat, und schütte sie neben den Altar.
4 Dann ziehe er seine Kleider aus, lege andere Kleider an und bringe die Asche zum Lager hinaus an einen reinen Ort.
5 Das Feuer auf dem Altar soll damit brennend erhalten werden es darf nicht erlöschen. Der Priester setze auf ihm an jedem Morgen Holzscheite in Brand, schichte darüber das Brandopfer und lasse darauf die Fettstücke der Friedopfer in Rauch aufgehen.
6 Immerwährend brenne auf dem Altar Feuer und erlösche nie.
7 Dies aber ist die Weisung für das Speiseopfer: Aarons Söhne sollen es vor den Herrn an den Altar bringen.
8 Dann soll einer eine Handvoll davon abheben, und zwar Mehl und Öl des Speiseopfers, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speiseopfer liegt, und soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als lieblichen Wohlgeruch, als duftenden Teil für den Herrn.
9 Das davon Übriggebliebene sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert werde es verzehrt an heiliger Stätte, im Vorhof des Offenbarungszeltes.
10 Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden. Als ihren Anteil bestimme ich es von meinen Feueropfern; etwas Hochheiliges ist es wie das Sünd- und Schuldopfer.
11 Alle männlichen Nachkommen Aarons dürfen davon essen. Das ist für alle eure Geschlechter ein immerwährender Rechtsanspruch auf die Feueropfer des Herrn; jeder, der diese berührt, verfällt dem Heiligtum."
12 Der Herr sprach zu Moses:
13 "Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie am Tag ihrer Salbung darzubringen haben: ein Zehntel Epha Mehl als immerwährendes Speiseopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere am Abend.
14 Auf der Röstplatte soll es mit Öl zubereitet werden; eingerührt und dann zerbröckelt sollst du es als Speiseopfer darbringen zum lieblichen Wohlgeruch für den Herrn.
15 Der Priester, der aus seinen Söhnen an seiner Stelle gesalbt wird, richte es her; dies ist ein immerwährender Anspruch für den Herrn: als Ganzopfer werde es verbrannt!
16 Alle priesterlichen Speiseopfer sollen Ganzopfer sein; sie sollen nicht gegessen werden."
17 Der Herr sprach zu Moses:
18 "Sprich zu Aaron und seinen Söhnen: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. Da, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem Herrn geschlachtet werden; etwas Hochheiliges ist es.
19 Der Priester, der es darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte, im Vorhof des Offenbarungszeltes, muß es gegessen werden.
20 Jeder, der sein Fleisch berührt, verfällt dem Heiligtum. Und wenn von dessen Blut etwas an das Kleid spritzt, so mußt du das Bespritzte an heiliger Stätte waschen.
21 Ein irdenes Gefäß, worin es gekocht wurde, muß zerbrochen werden; wurde es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht, so muß dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.
22 Jede männliche Person der Priesterschaft darf es essen; etwas Hochheiliges ist es.
23 Alle Sündopfer aber, von denen Teile des Blutes ins Offenbarungszelt gebracht wurden, um im Heiligtum die Sühnehandlung zu vollziehen, dürfen nicht gegessen werden, sondern sind im Feuer zu verbrennen.