1 Auf Grund aller dieser Umstände schließen wir einen festen Vertrag und fertigen ihn schriftlich aus; und auf der untersiegelten Urkunde stehen die Namen unserer Obersten (oder: Fürsten), unserer Leviten und unserer Priester;
2 und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen (= Unterschriften): Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,
3 Seraja, Asarja, Jeremia,
4 Pashur, Amarja, Malkija,
5 Hattus, Sechanja (12,3), Malluch,
6 Harim, Meremoth, Obadja,
7 Daniel, Ginnethon, Baruch,
8 Mesullam, Abija, Mijamin,
9 Maasja, Bilgai, Semaja; dies waren die Priester.
10 Sodann die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiel;
11 und ihre Genossen: Sebanja, Hodawja, Kelita, Pelaja, Hanan,
12 Micha, Rehob, Hasabja,
13 Sakkur, Serebja, Sebanja,
14 Hodija, Bani, Beninu.
15 Sodann die Häupter des Volkes: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,
16 Bunni, Asgad, Bebai,
17 Adonija, Bigwai, Adin,
18 Ater, Hiskia, Assur,
19 Hodija, Hasum, Bezai,
20 Hariph, Anathoth, Nobai,
21 Magpias, Mesullam, Hesir,
22 Mesesabeel, Zadok, Jaddua,
23 Pelatja, Hanan, Anaja,
24 Hosea, Hananja, Hassub,
25 Hallohes, Pilha, Sobek,
26 Rehum, Hasabna, Maaseja,
27 und Ahija, Hanan, Anan,
28 Malluch, Harim, Baana.
29 Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelhörigen und alle, die sich von der heidnischen Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht (und) Verständnis dafür haben,
30 schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.
31 Wir wollen also weder unsere Töchter den heidnischen Landesbewohnern zu Frauen geben noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.
32 Wenn ferner die heidnischen Landesbewohner am Sabbattage Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem (andern) heiligen Tage nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung (in dem betreffenden Jahre) verzichten (vgl. 2.Mose 23,11; 5.Mose 15,1-2).
33 Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel jährlich als Steuer für den heiligen Dienst im Hause unsers Gottes zu entrichten,
34 nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.
35 Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unsers Gottes gelangen lassen, zur Feuerung auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.
36 Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Hause des HERRN zu bringen,
37 auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.
38 Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.
39 Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.
40 Denn in die Zellen sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Hause unsers Gottes an nichts fehlen lassen.
1 Unter all diesen Umständen trafen wir eine feste Vereinbarung und legten sie schriftlich nieder. Auf der versiegelten Urkunde befanden sich die Namen unserer Fürsten, Leviten und Priester.
2 Über den Siegeln standen: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Chakaljas und Zidkia,
3 Seraja, Asarja, Jirmeja,
4 Paschchur, Amarja, Malkija,
5 Chattusch, Schebanja, Malluch,
6 Charim, Meremot, Obadja,
7 Daniel, Ginneton, Baruch,
8 Meschullam, Abia, Mijamin,
9 Maasja, Bilgaj und Schemaja. Soweit die Priester.
10 Von den Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnuj, ein Nachkomme Chenadads, und Kadmiel,
11 sodann deren Amtsbrüder Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Chanan,
12 Micha, Rechob, Chaschabja,
13 Sakkur, Scherebja, Schebanja,
14 Hodija, Bani und Beninu.
15 Von den Oberhäuptern des Volkes: Parosch, Pachat-Moab, Elam, Sattu, Bani,
16 Bunni, Asgad, Bebaj,
17 Adonija, Bagoi, Adin,
18 Ater, Hiskia, Assur,
19 Hodija, Chaschum, Bezaj,
20 Chariph, Anatot, Nebaj,
21 Magpiasch, Meschullam, Chesir,
22 Meschesabel, Zadok, Jaddua,
23 Pelatja, Chanan, Anaja,
24 Hosea, Chananja, Chaschub,
25 Hallochesch, Pilcha, Schobek,
26 Rechum, Chaschabna, Maaseja,
27 Achia, Chanan, Anan,
28 Malluch, Charim und Baana.
29 Der Rest des Volkes, der Priester, Leviten, Torhüter, Sänger und Tempeldiener und alle, die sich von den Heidenvölkern abgesondert und zum Gesetz Gottes bekehrt hatten, auch deren Frauen, Söhne und Töchter, alle, die das nötige Verständnis besaßen,
30 schlossen sich ihren führenden Stammesbrüdern an und verpflichteten sich unter Eid und Schwur, im Gesetz Gottes zu wandeln, das durch den Gottesknecht Moses gegeben ward, und alle Satzungen und Gebote des Herrn, unseres Gottes, zu beobachten und danach zu handeln:
31 Besonders werden wir unsere Töchter nicht den Heidenvölkern zu Frauen geben und ihre Töchter nicht für unsere Söhne nehmen.
32 Bringt die heidnische Bevölkerung am Sabbat Waren und alle möglichen Getreidesorten zum Verkauf, so werden wir an Sabbaten oder an heiligen Tagen nicht von ihnen kaufen. Wir verzichten auf den Ertrag des siebten Jahres und auf jegliche Schuldforderung.
33 Wir betrachten es als ein Gebot, jährlich den dritten Teil eines Sekels für den Dienst im Hause unseres Gottes zu spenden,
34 für die Schaubrote, das tägliche Speiseopfer und das tägliche Brandopfer, für die Sabbate, Neumonde und Feste, für die Weihegeschenke und die Sündopfer, um Israel Sühne zu verschaffen, und für jegliche Arbeit im Haus unseres Gottes.
35 Die Lose werfen die Priester, Leviten und das Volk wegen der Ablieferung des Brennholzes; wir wollen in der Reihenfolge der einzelnen Familien das Holz alljährlich zu bestimmten Zeiten zum Haus unseres Gottes bringen und es auf dem Altar des Herrn, unseres Gottes, verbrennen, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist.
36 Wir wollen die Erstlingserträge unseres Ackerbodens und alle Erstlingsfrüchte sämtlicher Bäume alljährlich zum Haus des Herrn bringen,
37 mit den Erstgeburten unserer Söhne und den Erstlingswürfen unseres Viehs nach Gesetzesvorschrift verfahren und namentlich die Erstlingswürfe unseres Groß- und Kleinviehs an das Haus unseres Gottes den Priestern abliefern, die im Haus unseres Gottes ihren Dienst verrichten.
38 Das Beste von unserem Brotteig und unseren Abgaben, von allen Baumfrüchten, vom Most und vom Öl wollen wir den Priestern in die Kammern des Hauses unseres Gottes bringen. Den Zehnten von den Erträgen unseres Ackerbodens wollen wir den Leviten geben; die Leviten selbst sollen in allen unseren Ortschaften, in denen Ackerbau betrieben wird, den Zehnten einsammeln.
39 Ein aaronitischer Priester soll die Leviten begleiten, wenn sie den Zehnten erheben. Die Leviten sollen ein Zehntel vom Zehnten in das Haus unseres Gottes, in die Vorratskammern bringen.
40 In diese Kammern sollen nämlich die Israeliten und die Leviten die Abgaben von Getreide, Most und Öl abliefern. Dort sind die heiligen Geräte, die beamteten Priester, die Torwächter und Sänger. Wir wollen das Haus unseres Gottes nicht vernachlässigen.