1 Der HERR sagte dann weiter zu Mose und Aaron folgendes:
2 »Dies ist die Gesetzesbestimmung, die der HERR erlassen hat durch die Verordnung: Sage den Israeliten, sie sollen dir eine fehlerlose, rötliche Kuh bringen, die kein Gebrechen an sich hat und auf die noch kein Joch gekommen ist.
3 Die sollt ihr dem Priester Eleasar übergeben, und man soll sie dann vor das Lager hinausführen und sie vor seinen Augen schlachten.
4 Hierauf nehme der Priester Eleasar mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal von ihrem Blut in der Richtung nach der Vorderseite des Offenbarungszeltes hin.
5 Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen: alles, ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut samt dem Inhalt ihrer Eingeweide soll man verbrennen.
6 Hierauf nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesinwolle und werfe es mitten in das Feuer, in welchem die Kuh verbrannt wird.
7 Dann wasche der Priester seine Kleider und nehme ein Wasserbad; hierauf darf er wieder ins Lager kommen, bleibt jedoch bis zum Abend unrein.
8 Auch derjenige, welcher die Kuh verbrannt hat, muß seine Kleider im Wasser waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.
9 Dann soll ein Mann, der rein ist, die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Platz hinschütten, damit sie dort für die Gemeinde der Israeliten zur Herstellung von Reinigungswasser aufbewahrt werde: es ist ein Entsündigungsmittel.
10 Auch der Mann, welcher die Asche der Kuh gesammelt hat, muß seine Kleider waschen und ist dann noch bis zum Abend unrein. Es soll dann aber für die Israeliten und für die Fremdlinge, die sich als Gäste unter ihnen aufhalten, folgende Vorschrift ewige Geltung haben:
11 Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.
12 Ein solcher Mensch soll sich damit (d.h. mit solchem Wasser) am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein.
13 Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.«
14 »Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der sich im Zelte befindet, ist sieben Tage lang unrein;
15 auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein festschließender Deckel befindet, ist unrein.
16 Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.
17 Für einen so unrein Gewordenen nehme man etwas von der Asche des zur Entsündigung verbrannten Opfertieres und gieße lebendiges Wasser (= Quell- oder Flußwasser) in ein Gefäß darüber.
18 Dann nehme ein reiner Mann einen Ysopbüschel, tauche ihn in das Wasser und besprenge damit das Zelt samt allen Geräten und die darin befindlichen Personen sowie den, der mit Totengebeinen oder einem Erschlagenen oder einem Toten oder einem Grabe in Berührung gekommen ist.
19 Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten und am siebten Tage besprengen und ihn so am siebten Tage entsündigen. Alsdann soll der Betreffende seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen, dann wird er am Abend wieder rein sein.
20 Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, so soll ein solcher Mensch aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist nicht mit dem Reinigungswasser besprengt worden: er ist unrein.
21 Diese Verordnung soll bei euch ewige Geltung haben. Und auch der, welcher die Besprengung mit dem Reinigungswasser vorgenommen hat, muß seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, soll bis zum Abend unrein sein.
22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und ebenso wird jeder, der ihn berührt, bis zum Abend unrein.«
1 Der Herr redete zu Moses und Aaron:
2 "Dies ist die Gesetzesbestimmung, die der Herr erläßt: Sage den Israeliten, sie möchten eine rotfarbige fehlerlose Kuh zu dir bringen, an der keinerlei Makel ist und auf die noch kein Joch gelegt ward.
3 Übergebt sie dem Priester Eleasar. Man führe sie hinaus vor das Lager und schlachte sie vor seinen Augen.
4 Der Priester Eleasar nehme mit seinem Finger etwas von ihrem Blute und sprenge siebenmal nach der Vorderseite des Offenbarungszeltes hin.
5 Man verbrenne dann die Kuh vor seinen Augen, ihr Fell, Fleisch und Blut samt dem Mageninhalt.
6 Der Priester aber nehme Zedernholz, Ysop und Karmesinfarbe und werfe es hinein in das Feuer, in dem die Kuh brennt.
7 Danach wasche er seine Kleider und bade seinen Leib im Wasser und komme zum Lager; er bleibt aber unrein bis zum Abend.
8 Auch wer sie verbrannt hat, wasche seine Kleider und bade in Wasser, er bleibt ebenso unrein bis zum Abend.
9 Dann sammle ein Reiner die Asche der Kuh und lege sie draußen vor dem Lager an einem reinen Ort nieder, damit sie für die Gemeinde der Israeliten für das Reinigungswasser aufbewahrt werde; sie ist ja ein Sündopfer.
10 Wer aber die Asche der Kuh gesammelt hat, wasche seine Kleider; er bleibt unrein bis zum Abend." Folgende Vorschrift gelte für die Israeliten und die Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, als immerwährende Satzung:
11 Wer einen Toten, den Leichnam irgendeines Menschen, berührt wird sieben Tage unrein.
12 Mit dem Reinigungswasser nun soll sich ein solcher am dritten und siebten Tage entsündigen; dann wird er rein; läßt er sich aber am dritten und siebten Tage nicht entsündigen, so bleibt er unrein.
13 Wer immer einen Verstorbenen, den Leichnam eines Toten, berührt und sich nicht entsündigen läßt, befleckt die Wohnstätte des Herrn; er soll ausgerottet werden aus Israel; Reinigungswasser ward auf ihn nicht gesprengt, also bleibt er unrein; seine Befleckung haftet weiterhin an ihm.
14 Es gilt folgendes Gesetz: Stirbt jemand in einem Zelt, so wird jeder, der das Zelt betritt, und jeder, der sich gerade darin befindet, sieben Tage lang unrein.
15 Auch jedes offene Gefäß, das keinen an einer Schnur befestigten Verschluß hat, wird unrein.
16 Ebenso wird jeder, der auf freiem Felde mit einem Schwertdurchbohrten, einem Verstorbenen, einem Menschengerippe oder mit einem Grab in Berührung kommt, für sieben Tage unrein.
17 Man nehme für einen so Verunreinigten etwas Asche vom verbrannten Sündopfer und gieße darüber in ein Gefäß frisches Quellwasser.
18 Ein Reiner nehme dann Ysop, tauche ihn in das Wasser, besprenge das Zelt, alle Geräte und alle Personen, die sich dort gerade aufhielten, ferner auch den, der Gebeine, einen Erschlagenen, Gestorbenen oder ein Grab berührt hat.
19 Der Reine soll den Befleckten am dritten und am siebten Tag besprengen; so entsündigt er ihn am siebten Tag; jener muß jedoch seine Kleider waschen und baden, dann ist er am Abend rein.
20 Wird aber jemand unrein, und läßt er sich nicht entsündigen, soll er aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des Herrn befleckt; kein Reinigungswasser ward auf ihn gesprengt; also ist er unrein.
21 Dieses sei ihnen eine immerwährende Satzung. Auch wer das Reinigungswasser gesprengt hat, wasche seine Kleider; wer mit dem Reinigungswasser in Berührung kommt, bleibt unrein bis zum Abend.
22 Alles, was der Unreine berührt, wird unrein; wer ihn aber berührt, ist unrein bis zum Abend."