1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Befiehl den Israeliten, daß sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluß Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;
3 sowohl Männer als Weiber sollt ihr hinausschaffen, vor das Lager hinaus sollt ihr sie schaffen, damit sie ihre Lager nicht verunreinigen, da doch ich in deren Mitte wohne.«
4 Da taten die Israeliten so und schafften sie vor das Lager hinaus; wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Israeliten.
5 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
6 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib irgendeine von den mannigfachen Sünden begeht, wie Menschen sie zu begehen pflegen, so daß sie eine Veruntreuung gegen den HERRN verüben und der Betreffende dadurch eine Verschuldung auf sich lädt,
7 so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen, und der Betreffende soll das von ihm Veruntreute nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.
8 Wenn dieser Mann aber keinen nächsten Verwandten hat, dem der Ersatz geleistet werden könnte, so soll die Buße, die dem HERRN zu erstatten ist, dem Priester gehören, abgesehen von dem Sühnewidder, mittels dessen man (d.h. der Priester) ihm Sühne erwirkt.
9 Ebenso soll jede Hebe von allen heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Priester bringen, diesem gehören.
10 Ihm sollen also die heiligen Gaben eines jeden gehören: was irgend jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören.«
11 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
12 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemandes Ehefrau sich vergeht und ihrem Manne untreu wird,
13 so daß ein anderer fleischlichen Umgang mit ihr hat, ohne daß jedoch ihr Mann etwas davon weiß, und ihr tatsächlicher Ehebruch unentdeckt geblieben ist, auch kein Zeuge gegen sie da ist, weil man sie bei der Tat nicht ertappt hat,
14 es kommt nun aber der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau, die sich wirklich vergangen hat, eifersüchtig wird – oder auch es kommt der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, ohne daß sie sich tatsächlich vergangen hat –:
15 so soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und zugleich die ihrethalben erforderliche Opfergabe mitbringen, nämlich ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch darauftun, denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer der Offenbarung, das eine Verschuldung offenbar machen soll.
16 Hierauf soll der Priester sie herantreten lassen und sie vor den HERRN stellen.
17 Dann nehme der Priester heiliges Wasser in einem irdenen Gefäß; weiter nehme der Priester etwas von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung liegt, und tue es in das Wasser.
18 Dann lasse der Priester die Frau vor den HERRN treten, löse ihr das Haupthaar auf und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer auf die Hände – es ist ein Speisopfer der Eifersucht –; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.
19 Sodann beschwöre sie der Priester und sage zu der Frau: ›Wenn kein (fremder) Mann dir beigewohnt hat und du, die du deinem Gatten angehörst, dich nicht vergangen und verunreinigt hast, so sollst du durch dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs unversehrt bleiben!
20 Wenn du dich aber, obgleich du deinem Gatten angehörst, vergangen und verunreinigt hast, so daß ein Mann außer deinem Gatten dir beigewohnt hat‹ –
21 es beschwöre also der Priester die Frau mit feierlicher Verfluchung und spreche so zu der Frau –, ›so mache der HERR dich zum abschreckenden Beispiel einer feierlichen Verfluchung inmitten deines Volkes, indem der HERR deine Hüften schwinden macht und deinen Leib anschwellen läßt;
22 und es möge dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide dringen, so daß dein Leib anschwillt und deine Hüften schwinden!‹ Die Frau aber soll sagen: ›Ja, so geschehe es! Amen!‹
23 Dann schreibe der Priester diese Verfluchungen auf ein Blatt und wasche die Schrift wieder ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein.
24 Hierauf gebe er der Frau das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.
25 Dann nehme der Priester der Frau das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe (= schwinge) das Speisopfer von dem HERRN und bringe es hin zum Altar;
26 dort nehme der Priester von dem Speisopfer eine Handvoll, nämlich den zum Duftopfer bestimmten Teil, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.
27 Hat er sie nun das Wasser trinken lassen, so wird, falls sie sich vergangen hat und ihrem Mann untreu gewesen ist, das fluchbringende Wasser zu bitterem Weh in sie eindringen: ihr Leib wird anschwellen, und ihre Hüften werden schwinden, und die Frau wird zum abschreckenden Beispiel einer Verfluchung inmitten ihres Volkes werden.
28 Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern schuldlos ist, so wird sie unversehrt bleiben und kann wieder Mutter von Kindern werden.«
29 Dies ist die Verordnung bezüglich der Eifersucht: Wenn eine Frau, die einem Ehemann angehört, sich vergeht und sich verunreinigt,
30 oder auch wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den HERRN treten lassen, und der Priester soll genau nach dieser Verordnung mit ihr verfahren.
31 Der Mann soll dabei außer Schuld bleiben, eine solche Frau aber muß ihre Schuld büßen.
1 Der Herr sprach zu Moses:
2 "Befiehl den Israeliten, alle aus dem Lager hinauszuweisen, die an Aussatz oder Ausfluß leiden, auch jeden, der sich an einer Leiche verunreinigt.
3 Ob Mann oder Weib, weist sie hinaus außerhalb des Lagers, damit sie nicht ihr Lager verunreinigen; denn ich wohne in ihrer Mitte!"
4 Die Israeliten taten so und schafften sie außerhalb des Lagers. Wie der Herr dem Moses befohlen, so taten die Israeliten.
5 Der Herr gebot Moses:
6 "Sprich zu den Israeliten: Begeht ein Mann oder Weib irgendeine menschliche Sünde, indem sie etwas veruntreuen dem Herrn gegenüber und dadurch in Schuld geraten,
7 so sollen sie ihre begangene Sünde bekennen; man soll das Veruntreute in seinem Vollwert zurückerstatten und ein Fünftel zusetzen und dem geben, dem man es schuldet.
8 Hat der Mann aber keinen Anverwandten, dem man die geschuldete Summe zurückerstatten kann, so fällt die Buße, die zu entrichten ist, dem Herrn zu und gehört dem Priester, mit Ausnahme des Sühnewidders, mit dem man für ihn Sühne schafft.
9 Ebenso gehört dem Priester jegliche Hebe von allen heiligen Gaben, die Israels Söhne zu ihm bringen.
10 Ihm selbst gehört, was er selber weiht; was jemand aber dem Priester gibt, gehöre diesem." Die Israeliten taten so und schafften sie außerhalb des Lagers. Wie der Herr dem Moses befohlen, so taten die Israeliten.
11 Der Herr gebot Moses:
12 "Sprich zu den Israeliten und sage ihnen: Wenn die Frau eines Mannes sich vergeht und pflichtwidrig gegen ihn handelt
13 dadurch, daß ein anderer Mann mit ihr Umgang hat, dies bleibt aber vor den Augen ihres Mannes verborgen und unentdeckt, und obwohl sie sich unrein gemacht hat, ist kein Zeuge da, der sie ertappte,
14 jener wird aber eifersüchtig auf seine Frau - sie hat sich ja tatsächlich verunreinigt -, oder es kommt über einen der Geist der Eifersucht, und er wird eifersüchtig auf seine Frau, die sich aber tatsächlich nicht verunreinigt hat,
15 dann bringe der Mann seine Frau vor den Priester und auch die um ihretwillen notwendige Opfergabe: ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er darauf nicht Öl gießen und Weihrauch streuen; denn es ist ja ein Eifersuchtsopfer, ein Offenbarungsopfer, das Verschuldung offenbar machen soll.
16 Der Priester lasse sie herankommen und stelle sie vor den Herrn.
17 Dann gieße er heiliges Wasser in ein irdenes Gefäß, nehme von dem Staub am Boden der Wohnstätte und streue ihn in das Wasser.
18 Der Priester stelle die Frau vor den Herrn, löse ihr die Haupthaare auf und gebe ihr das Offenbarungsopfer in die Hände - ein Eifersuchtsopfer ist es -; das bittere, fluchbringende Wasser aber bleibe in der Hand des Priesters.
19 Der Priester beschwöre sie und spreche zu der Frau: Wenn niemand dir beigewohnt hat und du dich nicht durch Untreue gegen deinen Mann vergangen hast in Unreinheit, so schade dir dieses bittere Fluchwasser nicht!
20 Hast du dich aber in Untreue gegen deinen Mann verfehlt, und bist du dadurch unrein, daß ein anderer dir beigewohnt hat, der nicht dein Mann ist,
21 dann - so beschwöre der Priester die Frau mit feierlichem Fluche und spreche zu ihr -, dann mache dich der Herr zur Schwur- und Fluchbeladenen inmitten deiner Volksgenossen! Der Herr lasse deine Hüften einfallen und deinen Bauch anschwellen!
22 Dieses fluchbringende Wasser dringe in deine Eingeweide, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüften einfallen! Die Frau aber spreche: Amen! Amen!
23 Der Priester schreibe diese Fluchworte auf ein Blatt und mische sie in das Bitterkeitswasser hinein.
24 Dann reiche er der Frau das bittere Fluchwasser zum Tranke dar, damit das Fluchwasser in sie eindringe zur Bitternis.
25 Der Priester nehme der Frau das Eifersuchtsopfer aus der Hand, schwinge das Speiseopfer vor dem Herrn hin und her und bringe es zum Altar.
26 Er nehme eine Handvoll davon als zugehörigen Duftteil und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.
27 Der Priester hat ihr das Wasser zum Tranke dargereicht; dann wird, wenn sie untreu war und pflichtwidrig wider ihren Mann gehandelt hat, das Fluchwasser zur Bitterkeit in sie eindringen: ihr Bauch schwillt an, ihre Hüften fallen ein, und die Frau wird zur Fluchbeladenen inmitten ihrer Volksgenossen werden.
28 Hat sich aber die Frau nicht verunreinigt und ist sie unschuldig, so bleibt sie unversehrt und kann gesegneten Leibes werden.
29 Dies ist das Eifersuchtsgesetz für den Fall, daß eine Frau ihrem Mann gegenüber treulos handelt und sich verunreinigt,
30 oder wenn über einen Mann ein Eifersuchtsgeist kommt und er eifersüchtig wird auf seine Frau: Er stelle die Frau vor den Herrn, und der Priester verfahre mit ihr ganz nach diesem Gesetze!
31 Der Mann ist von Schuld frei; jene Frau aber hat ihre Verschuldung zu tragen."