6 nämlich solche (Männer), die unbescholten und nur eines Weibes Mann (vgl. 1.Tim 3,2) sind und gläubige Kinder haben, denen man nicht zuchtlosen Lebenswandel oder Unbotmäßigkeit nachsagen kann;
7 denn ein Gemeindevorsteher (vgl. 1.Tim 3,1-2) muß als Gottes Haushalter unbescholten sein, nicht eigenwillig, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Händelsucher, nicht schändlichem Gewinn nachgehend;
8 vielmehr muß er gastfrei sein, allem Guten zugetan, besonnen, gerecht (oder: rechtschaffen), gottesfürchtig, enthaltsam;
9 er muß an dem zuverlässigen Wort (Gottes) festhalten, wie er es im Unterricht empfangen hat, damit er imstande ist, aufgrund der gesunden Lehre ebensowohl zu ermahnen als auch die Widersprechenden zu widerlegen (oder: zu überführen).
6 Ein solcher sei unbescholten, Mann einer einzigen Frau und Vater gläubiger Kinder, denen nicht Ausschweifung nachgesagt wird oder Unbotmäßigkeit.
7 Denn der Bischof soll als Hauswalter Gottes untadelig sein, nicht selbstherrlich, nicht zornmütig, nicht trunksüchtig, nicht gewalttätig, nicht auf unlauteren Gewinn bedacht,
8 sondern gastfreundlich, gütig, besonnen, gerecht, ehrbar, enthaltsam.
9 Er halte sich an das verlässige Wort, der Lehre entsprechend, damit er imstande sei, in der gesunden Lehre zu ermahnen und die Widersacher zu widerlegen.