20 In einem großen Hauswesen gibt es aber nicht nur goldene und silberne Gefäße, sondern auch hölzerne und irdene, und zwar die ersteren zu ehrenvoller Verwendung, die letzteren zu ungeehrtem Gebrauch.
21 Wenn nun jemand sich von diesen (letztgenannten) völlig rein erhält, so wird er ein Gefäß zu ehrenvoller Verwendung sein, ein geheiligtes, für den Hausherrn brauchbares, zu jedem guten Werk geeignetes.