6 »Keiner von euch darf sich irgendeiner seiner nächsten Blutsverwandten nahen, um mit ihr geschlechtlichen Umgang zu haben: ich bin der HERR!
7 Mit deinem Vater und mit deiner Mutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; sie ist deine Mutter: du darfst ihr nicht beiwohnen.
8 Mit deiner Stiefmutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben: dein Vater allein hat ein Recht an sie.
9 Mit deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder der Tochter deiner Mutter, mag sie im Hause geboren oder auswärts geboren ( von außen zugebracht) sein, darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben.
10 Mit der Tochter deines Sohnes oder mit der Tochter deiner Tochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn sie sind (wie) deine eigenen Töchter (?).
11 Mit der Tochter der Frau deines Vaters, die dein Vater gezeugt hat – sie ist (wie) deine Schwester – darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben.
12 Mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben: sie ist deines Vaters nächste Blutsverwandte.
13 Mit der Schwester deiner Mutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben, denn sie ist die nächste Blutsverwandte deiner Mutter.
14 Mit der Frau des Bruders deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; seinem Weibe darfst du nicht nahen, sie ist deine Muhme ( Ohmsfrau, Tante).
15 Mit deiner Schwiegertochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; sie ist das Weib deines Sohnes: du darfst ihr nicht beiwohnen.
16 Mit der Frau deines Bruders darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; nur dein Bruder hat ein Recht an sie.
17 Mit einer Frau und zugleich ihrer Tochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter darfst du nicht nehmen, um ihnen beizuwohnen; sie sind nächste Blutsverwandte: es wäre eine Schandtat (oder: grobe Unzucht Blutschande).
18 Auch darfst du eine Frau nicht zu ihrer Schwester als Nebenfrau hinzunehmen, um ihr neben jener, solange sie lebt, beizuwohnen.«
19 »Du darfst ferner einer Frau während der Zeit ihrer Unreinheit (d.h. ihres monatlichen Unwohlseins) nicht nahen, um ihr beizuwohnen. –
20 Mit der Ehefrau deines Nächsten (oder: Volksgenossen) darfst du nicht den Beischlaf vollziehen, weil du dich dadurch verunreinigen würdest. –
21 Von deinen Kindern darfst du keines hingeben, um es dem Moloch zur Opferung zu weihen, damit du den Namen deines Gottes nicht entweihst: ich bin der HERR. –
22 Bei einem Manne darf man nicht liegen, wie man bei einer Frau liegt; das wäre eine Greueltat. –
23 Auch mit keinem Tiere darfst du dich paaren und dich dadurch verunreinigen; und eine weibliche Person darf sich nicht vor ein Tier hinstellen, um sich von ihm begatten zu lassen; das wäre eine schändliche Versündigung.«