1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Ihr sollt darauf achten, meine Opfergaben, meine Speise in Gestalt der mir zukommenden Feueropfer zu lieblichem Geruch für mich, mir zu rechter Zeit darzubringen!«

3 »Sage ihnen also: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: täglich zwei fehlerlose, einjährige Lämmer als regelmäßiges Brandopfer.

4 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern und das andere Lamm gegen Abend herrichten;

5 dazu als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl von zerstoßenen Oliven gemengt ist.

6 Dies ist das regelmäßige Brandopfer, das am Berge Sinai zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN eingesetzt (oder: zum erstenmal hergerichtet) worden ist;

7 dazu als zugehöriges Trankopfer ein Viertel Hin Wein für das eine Lamm; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem HERRN spenden.

8 Das zweite Lamm aber sollst du gegen Abend herrichten; mit einem Speisopfer wie am Morgen und dem zugehörigen Trankopfer sollst du es herrichten als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.«

9 »Ferner am Sabbattage: zwei fehlerlose, einjährige Lämmer und zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer nebst dem zugehörigen Trankopfer.

10 Dies ist das Sabbat-Brandopfer, das an jedem Sabbat außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer darzubringen ist.«

11 »Ferner sollt ihr an jedem ersten Tage eurer Monate dem HERRN als Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer

12 und zu jedem Stier drei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer und zu dem einen Widder zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer;

13 und zu jedem Lamm ein Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer – das (alles) als Brandopfer zu lieblichem Geruch, als Feueropfer für den HERRN.

14 Was ferner die zugehörigen Trankopfer betrifft, so soll ein halbes Hin Wein auf jeden Stier und ein Drittel Hin auf den Widder und ein Viertel Hin auf jedes Lamm kommen. Das ist das an jedem Neumondstage des Jahres, Monat für Monat, darzubringende Brandopfer.

15 Außerdem soll neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer dem HERRN ein Ziegenbock als Sündopfer dargebracht werden.«

16 »Sodann findet am vierzehnten Tage des ersten Monats das Passahfest zu Ehren des HERRN statt.

17 Und am fünfzehnten Tage dieses Monats wird Festfeier gehalten; sieben Tage lang soll ungesäuertes Brot gegessen werden.

18 Am ersten Tage findet eine Festversammlung am Heiligtum statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten

19 und habt als Feueropfer, als Brandopfer, für den HERRN darzubringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

20 sodann als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha sollt ihr zu jedem Stiere und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten;

21 und je ein Zehntel sollst du zu jedem Lamm von den sieben Lämmern herrichten;

22 außerdem noch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken.

23 Außer dem Morgen-Brandopfer, welches das regelmäßige Brandopfer bildet, sollt ihr dies alles darbringen.

24 Dieselben Opfer sollt ihr täglich, alle sieben Tage hindurch, als eine Feueropferspeise zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichten; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll es hergerichtet werden.

25 Am siebten Tage aber soll bei euch wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.«

26 »Ferner am Tage der Erstlingsfrüchte, wenn ihr dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfest, soll bei euch eine Versammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

27 Und als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer (lauter fehlerlose Tiere);

28 dazu als zugehöriges Speisopfer Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, nämlich drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

29 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

30 außerdem einen Ziegenbock, um euch Sühne zu erwirken;

31 außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer sollt ihr dies alles herrichten – fehlerlose Tiere müssen es sein – nebst den erforderlichen Trankopfern.«