2 So ist z.B. eine verheiratete Frau gesetzlich an ihren Mann so lange gebunden, als er lebt; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie frei von dem Gesetz, das sie an den Mann bindet.
2 So ist z.B. eine verheiratete Frau gesetzlich an ihren Mann so lange gebunden, als er lebt; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie frei von dem Gesetz, das sie an den Mann bindet.