1 Findet sich etwa in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitztum übergibt, ein auf dem Feld Erschlagener, ohne daß man weiß, wer der Mörder war,
2 so sollen deine Ältesten und Richter hingehen und die Entfernung bis zu den Städten abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.
3 Hat man dann die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, herausgefunden, so sollen die Ältesten dieser Stadt sich eine junge Kuh besorgen, mit der noch nicht gearbeitet wurde, die noch nicht in einem Joch gezogen hat.
4 Dann sollen die Ältesten jener Stadt die junge Kuh zu einem nie versiegenden Bach hinführen, wo der Boden noch nicht bearbeitet und besät wurde. Dort sollen sie der jungen Kuh am Bach das Genick brechen.
5 Danach mögen die Priester, die Söhne Levis, sich nahen; denn sie hat der Herr dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen des Herrn zu segnen; auf ihren Ausspruch hin wird über jeden Streitfall und jede Gewalttat entschieden.
6 Alle Ältesten jener Stadt aber, die in nächster Nähe des Erschlagenen wohnen, sollen über der jungen Kuh, der am Bach das Genick gebrochen ward, ihre Hände waschen.
7 Sie sollen laut bezeugen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, unsere Augen haben es nicht gesehen!
8 Schaffe Sühne, o Herr, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, lege deinem Volke Israel nicht die Schuld für unschuldig vergossenes Blut auf!" Dann werden sie von Blutschuld frei.
9 Du aber tilgst so aus deiner Mitte das unschuldig vergossene Blut. Es wird dir wohlergehen, wenn du tust, was in des Herrn Augen recht ist.
10 Wenn du in den Krieg ziehst gegen deinen Feind, und der Herr gibt ihn in deine Gewalt, so daß du Gefangene machst,
11 und du erblickst nun unter den Gefangenen eine schöne Frau, wirst von Liebe zu ihr ergriffen und willst sie zum Weibe nehmen,
12 so führe sie hinein in dein Haus, daß sie ihr Haupt schere, sich die Fingernägel schneide
13 und ihre Gefangenentracht ablege. Sie bleibe in deinem Hause und betrauere ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang. Alsdann kannst du zu ihr eingehen und sie heiraten, daß sie deine Frau sei.
14 Findest du aber an ihr kein Wohlgefallen mehr, so sollst du sie freilassen; keinesfalls darfst du sie um Geld verkaufen. Benimm dich nicht grob gegen sie, da du sie ja geschwächt hast.
15 Hat ein Mann zwei Frauen, die eine wird geliebt, die andere zurückgesetzt, beide aber, die geliebte wie die zurückgesetzte, haben ihm Söhne geboren, der Erstgeborene aber stammt von der zurückgesetzten,
16 so darf er, wenn er seinen Söhnen seinen Besitz als Erbe übergibt, den Sohn der geliebten Frau nicht auf Kosten des Sohnes der ungeliebten als Erstgeborenen behandeln.
17 Er hat vielmehr den wirklich Erstgeborenen, den Sohn der zurückgesetzten Frau, anzuerkennen und ihm zwei Anteile von seinem Eigentum zu geben. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Erstgeburtsrecht.
18 Hat jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn, der seines Vaters oder seiner Mutter Mahnungen nicht befolgen will und ihnen auch nach der Züchtigung nicht gehorcht,
19 dann sollen ihn seine Eltern ergreifen und ihn vor die Stadtältesten zum Gerichtstor seines Ortes bringen.
20 Sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Unser Sohn ist störrisch und widerspenstig, auf unsere Mahnungen will er nicht hören, er ist leichtfertig und dem Trunk ergeben.
21 Dann sollen alle Männer seiner Heimatstadt ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Ganz Israel soll es vernehmen und sich fürchten.
22 Wird jemand für ein todeswürdiges Verbrechen hingerichtet, und man hängt ihn an einem Pfahle auf,
23 dann soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Pfahl hängenbleiben, sondern man begrabe ihn noch am gleichen Tage; denn von Gott verflucht ist ein Aufgehängter; du aber sollst dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbanteil verleihen wird, nicht verunreinigen.