15 Und deshalb ist er eines neuen Bundes Mittler, damit durch einen Tod, der zum Loskauf diente von den im ersten Bund geschehenen Sünden, die Berufenen die Verheißungen empfingen für das ewige Erbe.
16 Denn wo es um ein Testament geht, muß der Tod dessen nachgewiesen werden, der das Testament verfügte
17 Ein Testament wird ja erst bei Toten rechtskräftig, da es sonst nicht in Kraft tritt, wenn der noch lebt, der es verfügte.