1 Dann sprach der Herr zu Moses:
2 "Dies ist das Gesetz für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: zum Priester soll er gebracht werden!
3 Der Priester aber gehe zum Lager hinaus; findet er, daß der Aussatzbefall an dem Aussätzigen geheilt ist,
4 so ordne er an, daß man für den zu Reinigenden zwei lebende reine Vögel herbeibringe, Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop.
5 Dann soll der Priester die Anweisung geben, daß man den einen Vogel über einem irdenen Gefäß, das mit Quellwasser gefüllt ist, schlachte.
6 Den andern noch lebenden Vogel sowie das Zedernholz, die Karmesinfäden und den Ysop nehme er und tauche sie samt dem lebenden Vogel in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels.
7 Dann soll er den vom Aussatz zu Reinigenden siebenmal besprengen und ihn so reinigen; den lebenden Vogel aber lasse er ins freie Feld fliegen.
8 Der zu Reinigende wasche seine Kleider, schere sein gesamtes Haar und bade sich in Wasser; dann wird er rein sein. Danach kehre er ins Lager zurück, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9 Am siebten Tage sodann soll er nochmals sein gesamtes Haar scheren, Kopf, Bart und Augenbrauen, sein gesamtes Haar also soll er scheren, seine Kleider waschen und seinen Leib in Wasser baden, so wird er rein sein.
10 Am achten Tage aber nehme er zwei fehlerlose Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm und als Speiseopfer drei Zehntel Epha Mehl, das mit Öl angerührt ist, und ein Log Öl.
11 Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll den zu reinigenden Mann und diese Dinge vor den Herrn hinstellen an den Eingang des Offenbarungszeltes.
12 Dann nehme der Priester das eine Lamm und bringe es zusammen mit dem Log Öl als Schuldopfer dar; er schwinge sie weihend vor dem Herrn hin und her.
13 Jetzt schlachte man das Lamm da, wo man das Sünd und Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester, etwas Hochheiliges ist es.
14 Dann nehme der Priester von dem Blut des Schuldopfers und bestreiche damit das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden, den Daumen seiner rechten Hand und die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Daraufhin nehme der Priester von dem Log Öl und gieße es in seine eigene linke Hand.
16 Er tauche seinen rechten Zeigefinger in das Öl in seiner linken Hand und sprenge davon mit seinem Zeigefinger siebenmal vor dem Herrn.
17 Von dem übrigen Öl in seiner Hand streiche der Priester dem zu Reinigenden an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
18 Das Öl, das in der hohlen Hand des Priesters noch übrig ist, gebe er auf das Haupt des zu Reinigenden; so verschaffe er ihm Sühne vor dem Herrn.
19 Dann richte der Priester das Sündopfer her; er entsühne den zu Reinigenden von seiner Unreinheit und schlachte danach das Brandopfer.
20 Der Priester soll das Brand- und Speiseopfer auf dem Altar darbringen; so schafft er Sühne für ihn, und jener wird rein.
21 Ist jemand arm und reicht sein Vermögen nicht hin, dann nehme er ein Lamm als Schuldopfer zur Weihegabe, damit man ihm Sühne verschaffe, und ein Zehntel Epha Mehl, angerührt in Öl, als Speiseopfer und ein Log Öl,
22 ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringt; die eine dient zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
23 Am achten Tag nach seiner Reinigung bringe er sie zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn.
24 Der Priester nehme das Schuldopferlamm und das Log Öl und schwinge beides als Weihegabe vor dem Herrn hin und her.
25 Man schlachte das Schuldopferlamm, und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers und streiche davon an das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.
26 Dann gieße er von dem Öl in seine eigene linke Hand.
27 Er sprenge mit seinem rechten Zeigefinger von dem Öl in seiner linken Hand siebenmal vor dem Herrn.
28 Dann streiche der Priester von dem Öl in seiner Hand an das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes, an die Stelle des Schuldopferblutes.
29 Was vom Öl in der hohlen Hand des Priesters noch übrig ist, gebe er auf das Haupt des zu Reinigenden, um ihm vor dem Herrn Sühne zu verschaffen.
30 Nun richte er die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben, wozu sein Vermögen reichte, her,
31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer nebst dem Speiseopfer; so verschaffe der Priester dem zu Reinigenden Sühne vor dem Herrn.
32 Dies ist das Gesetz für den vom Aussatz Befallene, dessen Vermögen zu seiner Reinigung nicht ausreicht."
33 Dann sprach der Herr zu Moses und Aaron:
34 "Wenn ihr nun in das Land Kanaan kommt, das ich euch zu eigen geben will, und ich lasse an einem Haus in eurem eigenen Lande einen Befall von Aussatz zu,
35 so muß der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester melden: "Wie von Aussatz befallen erscheint mir das Haus."
36 Dann ordne der Priester an, daß man das Haus räume, bevor er kommt, den Fall zu besichtigen. Auf diese Weise braucht nicht alles im Hause für unrein erklärt zu werden; danach komme der Priester, das Haus zu besichtigen.
37 Wenn er nun den Befall besichtigt und dabei findet, der Befall an den Wänden des Hauses zeige sich in Gestalt grünlicher oder rötlicher Grübchen, die tiefer zu liegen scheinen als die Wandfläche,
38 dann gehe der Priester aus dem Haus heraus an dessen Eingang und schließe es für sieben Tage ab.
39 Am siebten Tage komme der Priester wieder, und wenn er bei der Besichtigung findet, daß der Befall an den Wänden des Hauses sich ausgebreitet hat,
40 so ordne er an, daß man die betreffenden Steine herausreiße und sie vor der Stadt an einen unreinen Ort werfe.
41 Das Haus aber soll man ringsum im Innern abkratzen und den abgekratzten Schmutz draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort schütten.
42 Dann nehme man andere Steine und setze sie an Stelle der ausgebrochenen, ebenso anderen Lehm und streiche damit das Haus.
43 Wenn nun der Aussatz von neuem auftritt, nachdem man die Steine ausgebrochen, das Haus abgekratzt und neu gestrichen hat,
44 gehe der Priester hinein, besichtige es, und wenn sich der Aussatz im Hause ausgebreitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz; es ist unrein.
45 Man soll das Haus abbrechen, seine Steine, seine Balken und den ganzen Lehmbewurf des Hauses, und alles an einen unreinen Ort außerhalb der Siedlung bringen.
46 Wer das Haus während der ganzen Zeit, für die er es verschlossen hatte, betritt, ist unrein bis zum Abend.
47 Wer in dem Hause schläft, wasche seine Kleider; wer darin ißt, wasche ebenfalls seine Kleider.
48 Wenn aber der Priester kommt und bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz sich im Hause nicht weiter ausgebreitet hat, nachdem das Haus von neuem gestrichen wurde, so erkläre er das Haus für rein; denn der Aussatz ist geheilt.
49 Zur Entsühnung des Hauses soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop nehmen.
50 Er schlachte den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quellwasser.
51 Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, die Karmesinfäden und den lebenden Vogel und tauche alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser und besprenge das Haus damit siebenmal.
52 So soll er das Haus mit dem Vogelblut, dem fließenden Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und den Karmesinfäden entsündigen.
53 Den lebenden Vogel aber lasse er zur Stadt hinaus aufs freie Feld fliegen. So schaffe er Sühne für das Haus, und es ist rein.
54 Dies ist das Gesetz über jeglichen Befall von Aussatz, über die Krätze,
55 über den Aussatz an Kleidern und Häusern,
56 über Ausschlag, Grind und weiße Flecken,
57 um zu belehren, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz."