1 Der Herr sprach zu Moses und zu Aaron:
2 "Redet zu den Söhnen Israels und sagt zu ihnen: Wenn jemand einen Ausfluß aus seinem Gliede hat, so ist er unrein.
3 Für seine Unreinheit wegen des Ausflusses gilt folgendes: Mag der Ausfluß aus seinem Gliede fließen, oder sein Glied den Fluß verstopfen, es liegt Unreinheit bei ihm vor.
4 Jedes Lager, auf dem der an Ausfluß Kranke liegt, wird unrein, und jedes Gerät, auf dem er sitzt, wird unrein.
5 Wer sein Lager berührt, wasche seine Kleider und bade im Wasser; er bleibt unrein bis zum Abend.
6 Wer sich auf ein Gerät setzt, auf dem ein an Ausfluß Leidender saß, wasche seine Kleider und bade sich; er bleibt unrein bis zum Abend.
7 Auch wer den Leib eines Schleimflüssigen berührt, wasche seine Kleider und bade im Wasser; er bleibt unrein bis zum Abend.
8 Wenn ein Schleimflüssiger ausspuckt und einen Reinen trifft, so wasche jener seine Kleider und bade im Wasser; er bleibt unrein bis zum Abend.
9 Jeder Sattelsitz, den ein Schleimflüssiger benutzt, ist unrein.
10 Wer etwas von dem berührt, was sich unter ihm befindet, wird unrein bis zum Abend. Wer etwas davon fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden; er bleibt unrein bis zum Abend.
11 Jeder, den der Schleimflüssige berührt, ohne zuvor seine Hände im Wasser abgespült zu haben, wasche seine Kleider und bade sich; er bleibt unrein bis zum Abend.
12 Irdene Gefäße; die der Schleimflüssige berührt, müssen zerbrochen, alle hölzernen Gefäße im Wasser abgespült werden.
13 Wird aber ein Schleimflüssiger von seinem Ausfluß rein, so soll er nach seiner Reinigung sieben Tage zählen; dann wasche er seine Kleider und bade sich in fließendem Wasser, so wird er rein.
14 Am achten Tage nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, trete vor den Herrn an den Eingang des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester.
15 Dieser aber rüste sie zu, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer; so verschaffe ihm der Priester vor dem Herrn Sühne wegen des Ausflusses.
16 Hat ein Mann einen Samenerguß, so bade er seinen ganzen Leib; er ist unrein bis zum Abend.
17 Jedes Kleidungsstück und alles Leder, auf das der Samenerguß kommt, ist mit Wasser zu waschen, es bleibt unrein bis zum Abend.
18 Liegt ein Mann bei einer Frau und erfolgt Samenerguß, so müssen sie sich in Wasser baden; sie sind unrein bis zum Abend.
19 Wird eine Frau blutflüssig und handelt es sich dabei um den regelmäßigen Blutfluß, so bleibt sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit; jeder, der sie anrührt, wird unrein bis zum Abend.
20 Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein; alles, worauf sie sitzt, wird ebenfalls unrein.
21 Jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich in Wasser baden; er bleibt unrein bis zum Abend.
22 Auch jeder, der ein Gerät berührt, auf dem sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden; er bleibt unrein bis zum Abend.
23 Berührt jemand etwas, das sich auf dem Lager oder dem Gerät befindet, worauf sie saß, so ist er unrein bis zum Abend.
24 Wenn ein Mann ihr beiwohnt und es kommt ihre Unreinheit auch an ihn, dann wird er sieben Tage unrein, und auch jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
25 Wenn eine Frau lange Zeit hindurch Blutfluß hat außer der Zeit ihrer monatlichen Unreinheit, oder wenn sie über ihre regelmäßige Unreinheit hinaus blutflüssig ist, so ist sie während der ganzen Zeit ihrer Unreinheit genauso wie in den Tagen ihres gewöhnlichen Blutflusses unrein.
26 Jedes Lager, auf dem sie während der Zeit ihres Flusses ruht, hat ihr zu gelten wie das Lager während ihrer Regel. Jedes Gerät, auf dem sie saß, hat als unrein zu gelten wie bei ihrer gewöhnlichen Unreinheit.
27 Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
28 Ist sie von ihrem Flusse rein geworden, dann soll sie noch sieben Tage abzählen; danach gilt sie als rein.
29 Am achten Tage aber nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes.
30 Der Priester richte die eine als Sündopfer her, die andere als Brandopfer; so schaffe er Sühne für sie vor dem Herrn wegen ihres unreinen Flusses.
31 So verwarnt die Israeliten wegen ihrer Unreinigkeit, damit sie ob ihrer Unreinheit nicht sterben, weil sie meine Wohnung, die sich in ihrer Mitte befindet, verunreinigen!
32 Das ist das Gesetz über den, der an Ausfluß leidet, und den, der Samenerguß hat, so daß er unrein wird,
33 und über diejenige, die ihre gewöhnliche Unreinheit hat, und über jeden, der an einem Ausfluß leidet, sei es Mann oder Frau, sowie über den Mann, der einer unreinen Frau beiwohnt."