1 Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:
2 Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen.
3 Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen.
4 Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen;
5 vorausgesetzt, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest.
6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschen über dich.
7 Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen;
8 sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat.
9 Hüte dich, daß kein Belialsrat in deinem Herzen sei und du nicht denkest: »Das siebente Jahr, das Erlaßjahr, naht!« und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es würde dir zur Sünde sein;
10 sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrießlichem Herzen; denn um deswillen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschäften deiner Hand.
11 Denn es werden nicht aufhören Arme im Lande zu sein; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf für deinen Bruder, der bedrängt und arm ist im Lande!
12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.
13 Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen;
14 sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.
15 Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches.
16 Sollte er aber zu dir sagen: »Ich will nicht von dir wegziehen!« weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist,
17 so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln.
18 Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren.
20 Du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählt, du und dein Haus.
21 Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern;
22 sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein.
23 Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser.
1 Über sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
2 Also soll‘s aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll‘s ihm erlassen und soll‘s nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HErrn.
3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
4 Es soll allerdinge kein Bettler unter euch sein; denn der HErr wird dich segnen im Lande, das dir der HErr, dein GOtt, geben wird zum Erbe einzunehmen;
5 allein daß du der Stimme des HErrn, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du danach tust!
6 Denn der HErr, dein GOtt, wird dich segnen, wie er dir geredet hat. So wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemand borgen. Du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.
7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HErr, dein GOtt, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder,
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er mangelt.
9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialstück sei, das da spreche: Es nahet herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zum HErrn rufen, so wirst du es Sünde haben;
10 sondern du sollst ihm geben, und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HErr, dein GOtt, segnen in allen deinen Werken und was du vornimmst.
11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande.
12 Wenn sich dein Bruder, ein Ebräer oder Ebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen,
14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HErr, dein GOtt, gesegnet hat.
15 Und gedenke, daß du auch Knecht warest in Ägyptenland, und der HErr, dein GOtt, dich erlöset hat; darum gebiete ich dir solches heute.
16 Wird er aber zur dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir, denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist),
17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich deinen Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun.
18 Und laß dich‘s nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst: denn er hat dir als ein zwiefältiger Taglöhner sechs Jahre gedienet; so wird der HErr, dein GOtt, dich segnen in allem, was du tust.
19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, das ein Männlein ist, sollst du dem HErrn, deinem GOtt, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht bescheren die Erstlinge deiner Schafe.
20 Vor dem HErrn, deinem GOtt, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HErr erwählet, du und dein Haus.
21 Wenn es aber einen Fehl hat, daß es hinket, oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HErrn, deinem GOtt,
22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seiest unrein oder rein, wie ein Reh und Hirsch;
23 allein daß du seines Bluts nicht essest, sondern auf die Erde gießest, wie Wasser.