1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach:

2 Das ist's, was der HERR geboten hat:

3 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun.

4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist,

5 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat.

6 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.

7 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat,

8 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat.

9 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben.

10 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten.

11 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden,

12 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat.

13 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben.

14 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften.

15 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat.

16 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen.

17 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HErr geboten hatte.

2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist‘s, das der HErr geboten hat:

3 Wenn jemand dem HErrn ein Gelübde tut oder einen Eid schwöret, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht schwächen, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.

4 Wenn ein Weibsbild dem HErrn ein Gelübde tut und sich verbindet, weil sie in ihres Vaters Hause und im Magdtum ist;

5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie tut über ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweiget dazu: so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, des sie sich über ihre Seele verbunden hat.

6 Wo aber ihr Vater wehret des Tages, wenn er‘s höret, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, dessen sie sich über ihre Seele verbunden hat; und der HErr wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehret hat.

7 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis über ihre Seele;

8 und der Mann höret‘s und schweiget desselben Tages stille: so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, dessen sie sich über ihre Seele verbunden hat.

9 Wo aber ihr Mann wehret des Tages, wenn er‘s höret, so ist ihr Gelübde los, das sie auf ihr hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HErr wird ihr gnädig sein.

10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen: alles, wes sie sich verbindet über ihre Seele, das gilt auf ihr.

11 Wenn jemandes Gesinde gelobet oder sich mit einem Eide verbindet über seine Seele;

12 und der Hausherr höret‘s und schweiget dazu und wehret‘s nicht: so gilt all dasselbe Gelübde und alles, wes es sich verbunden hat über seine Seele.

13 Macht‘s aber der Hausherr des Tages los, wenn er‘s höret, so gilt‘s nicht, was aus seinen Lippen gegangen ist, das es gelobet oder sich verbunden hat über seine Seele; denn der Hausherr hat‘s los gemacht; und der HErr wird ihm gnädig sein.

14 Und alle Gelübde und Eide, zu verbinden, den Leib zu kasteien, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also:

15 Wenn er dazu schweiget von einem Tage zum andern, so bekräftiget er alle seine Gelübde und Verbündnisse, die es auf ihm hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er‘s hörete.

16 Wird er‘s aber schwächen, nachdem er‘s gehöret hat, so soll er die Missetat tragen.

17 Das sind die Satzungen, die der HErr Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, weil sie noch eine Magd ist in ihres Vaters Hause.