6 wenn einer untadelig ist, eines Weibes Mann, gläubige Kinder hat, über die keine Klage wegen Liederlichkeit oder Ungehorsam vorliegt.

7 Denn ein Aufseher muß unbescholten sein als Gottes Haushalter, nicht anmaßend, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Raufbold, kein Wucherer,

8 sondern gastfrei, ein Freund des Guten, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam;

9 der sich der Lehre entsprechend an das gewisse Wort hält, damit er imstande sei, sowohl mit der gesunden Lehre zu ermahnen, als auch die Widersprechenden zu überführen.

6 wo einer ist untadelig, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder habe, nicht berüchtiget, daß sie Schwelger und ungehorsam sind.

7 Denn ein Bischof soll untadelig sein, als ein Haushalter Gottes, nicht eigensinnig, nicht zornig, nicht ein Weinsäufer, nicht pochen, nicht unehrliche Hantierung treiben,

8 sondern gastfrei, gütig, züchtig, gerecht, heilig, keusch

9 und halte ob dem Wort, das gewiß ist und lehren kann, auf daß er mächtig sei, zu ermahnen durch die heilsame Lehre und zu strafen die Widersprecher.