1 Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Darum sollt ihr euch keine Einschnitte machen, noch euch kahlscheren zwischen euren Augen wegen eines Toten;
2 denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk, und dich hat der HERR erwählt, daß du ihm ein Volk des Eigentums seiest unter allen Völkern, die auf Erden sind.
3 Du sollst keinen Greuel essen.
4 Das aber ist das Vieh, das ihr essen dürft: Ochsen, Schafe und Ziegen,
5 den Hirsch, die Gazelle, den Damhirsch, den Steinbock, die Antilope, den Auerochs und den Springbock;
6 und alle, welche durchgespaltene, also zwei Klauen haben und auch wiederkäuen, die sollt ihr essen.
7 Doch sollt ihr diese nicht essen von den Wiederkäuern und von denen, die durchgespaltene Hufe haben: das Kamel, den Hasen und den Springhasen; denn wiewohl sie wiederkäuen, haben sie doch nicht durchgespaltene Klauen; sie sollen euch unrein sein.
8 Das Schwein hat zwar durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; es soll euch unrein sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.
9 Das ist's aber, was ihr essen dürfet von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat, sollt ihr essen.
10 Was aber keine Flossen und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen; es soll euch unrein sein.
11 Esset alle reinen Vögel.
12 Diese aber sind es, von denen ihr nicht essen sollt: der Adler, der Lämmergeier und der Seeadler;
13 die Weihe, der Bussard und die Falkenarten;
14 die ganze Rabenfamilie;
15 der Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten;
16 das Käuzchen, der Ibis, das Purpurhuhn;
17 der Pelikan, der Schwan und der Reiher;
18 der Storch, die verschiedenen Strandläufer, der Wiedehopf und die Fledermaus.
19 Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten, ihr sollt sie nicht essen.
20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen.
21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
22 Du sollst allen Ertrag deiner Saat verzehnten, was von deinem Acker kommt, Jahr für Jahr.
23 Und du sollst vor dem HERRN, deinem Gott, und an dem Orte, welchen er erwählt, daß sein Name daselbst wohne, essen den Zehnten deines Korns, deines Mosts, deines Öls und die Erstgeburt von deinen Rindern und Schafen, damit du lernest den HERRN, deinen Gott, fürchten dein Leben lang.
24 Wenn dir aber der Weg zu weit ist, und du es nicht hintragen kannst, weil der Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen daselbst hinsetze, dir zu ferne ist (denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen),
25 so setze es in Geld um und binde das Geld in deine Hand und geh an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat.
26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele gelüstet, es sei für Rinder, Schafe, Wein, starkes Getränk, oder was sonst deine Seele wünscht, und iß daselbst vor dem HERRN, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus.
27 Den Leviten aber, der in deinen Toren ist, sollst du nicht vergessen; denn er hat weder Teil noch Erbe mit dir.
28 Nach Verlauf von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahre aussondern und es in deinen Toren lassen.
29 Da soll dann der Levit kommen, weil er weder Teil noch Erbe mit dir hat, der Fremdling, das Waislein und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und sich sättigen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände, die du tust.
1 »Ihr seid Söhne (oder: Kinder) für den HERRN, euren Gott; darum dürft ihr euch wegen eines Toten keine Einschnitte ins Fleisch machen und euch über der Stirn nicht kahlscheren;
2 denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk, und dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die es auf dem ganzen Erdboden gibt, zu seinem Eigentumsvolk erwählt. –
3 Du sollst nichts Greuelhaftes essen!
4 Dies sind die Vierfüßler (oder: größeren Landtiere), die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,
5 Hirsch, Gazelle, Damwild, Steinbock, Antilope, wilder Ochs und Bergziege
6 und überhaupt alle Vierfüßler, die gespaltene Hufe (oder: Klauen) haben, und zwar ganz durchgespaltene, also zwei Hufe (oder: Klauen), und die zugleich Wiederkäuer unter den Vierfüßlern sind: diese dürft ihr essen.
7 Dagegen folgende dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, welche ganz durchgespaltene Hufe (oder: Klauen) haben, nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs (vgl. Psalm 104,18); denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Hufe (oder: Klauen): als unrein sollen sie euch gelten;
8 ferner das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten; vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nichts genießen und ihre toten Leiber nicht anrühren. –
9 Dies ist es, was ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen dürft: alles, was Flossen und Schuppen hat: diese dürft ihr essen;
10 aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht genießen: als unrein soll es euch gelten. –
11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen;
12 folgende aber sind es, von denen ihr nichts essen dürft: der Adler, der Lämmergeier, der Bartgeier,
13 die Weihe, der Habicht, die verschiedenen Falkenarten,
14 alle Arten von Raben,
15 der Strauß, die Schwalbe (oder: der Kuckuck), die Möwe, alle Habichtarten,
16 das Käuzchen, der Uhu, die Eule,
17 der Pelikan, der Aasgeier, der Sturzpelikan (oder: Kormoran),
18 der Storch, die verschiedenen Arten der Regenpfeifer (oder: Reiher), der Wiedehopf und die Fledermaus.
19 Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden.
20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen. –
21 Von gefallenen (oder: verendeten) Tieren dürft ihr nichts genießen; dem Fremdling, der in deinen Ortschaften lebt, magst du sie zum Essen geben oder magst sie an einen Nichtisraeliten verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk. – Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.«
22 »Den ganzen Ertrag deiner Aussaat, alles, was dir auf dem Felde wächst, sollst du Jahr für Jahr gewissenhaft verzehnten
23 und sollst den Zehnten deines Getreides, deines Weins und deines Öls sowie die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, verzehren, damit du den HERRN, deinen Gott, allezeit fürchten lernst.
24 Wenn dir aber der Weg zu weit ist, so daß du, wenn der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, den Zehnten nicht hinbringen kannst, weil die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen, zu weit von dir entfernt liegt:
25 so mache den Zehnten zu Geld, nimm dann das Geld wohlbewahrt mit dir und begib dich an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.
26 Dort gib das Geld aus für alles, wonach dein Herz Verlangen tragen mag, für Rinder und Kleinvieh, für Wein und starke Getränke, kurz für alles, wonach dich gelüsten mag; halte dann dort vor dem HERRN, deinem Gott, ein Mahl und sei mit deinen Angehörigen fröhlich.
27 Dabei vergiß aber auch die Leviten nicht, die in deinen Wohnorten leben; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir (vgl. 12,12).
28 Nach Verlauf von je drei Jahren sollst du den gesamten Zehnten deines Ertrags von jenem Jahre für sich besonders nehmen und ihn in deinen Wohnorten niederlegen (oder: abliefern);
29 dann sollen die Leviten, die ja keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir haben, sowie die Fremdlinge, die Witwen und die Waisen, die in deinen Wohnorten leben, herbeikommen und sich satt essen, damit der HERR, dein Gott, dich segne bei aller Arbeit deiner Hände, bei allem, was du unternimmst.«