1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel:
2 Wer von den Kindern Israel oder den Fremdlingen, die in Israel wohnen, von seinem Samen dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3 Und ich will mein Angesicht wider einen solchen Menschen setzen und ihn mitten aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch von seinem Samen gegeben und mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entheiligt hat.
4 Und wenn das Volk des Landes nachsichtig wäre gegen einen solchen Menschen, der von seinem Samen dem Moloch gegeben hat, daß es ihn nicht tötete,
5 so würde ich mein Angesicht wider jenen Menschen und wider sein Geschlecht richten und ihn und alle, die mit ihm dem Moloch nachgebuhlt haben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
6 Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
7 Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich, der HERR, bin euer Gott!
8 Darum beobachtet meine Satzungen und tut sie; denn ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll unbedingt sterben! Sein Blut sei auf ihm; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht.
10 Wenn einer die Ehe bricht mit einem Eheweib, so sollen beide unbedingt sterben, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, weil er mit seines Nächsten Weib die Ehe gebrochen hat.
11 Wer bei seines Vaters Weibe schläft, der hat die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
12 Wenn jemand bei seiner Sohnsfrau schläft, so sollen sie beide unbedingt sterben; sie haben einen Greuel begangen; ihr Blut sei auf ihnen!
13 Wenn ein Mann bei einer männlichen Person schläft, als wäre es ein Weib, die haben beide einen Greuel getan, und sie sollen unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen!
14 Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn samt den beiden Weibern mit Feuer verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch sei.
15 Wenn ein Mann seinen Samen an ein Vieh abgibt, so soll er unbedingt sterben, und das Vieh soll man erwürgen.
16 Kommt ein Weib einem Vieh zu nahe, um sich mit ihm zu vermischen, so sollst du sie töten und das Vieh auch; sie sollen unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen!
17 Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Scham beschaut und sie wieder seine Scham, so ist das eine Blutschande. Sie sollen ausgerottet werden vor den Augen ihres Volkes. Er hat seiner Schwester Scham entblößt, so trage er seine Schuld.
18 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Krankheit und ihre Scham entblößt und ihren Brunnen aufdeckt, und sie den Brunnen ihres Blutes entblößt, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden!
19 Die Scham deiner Mutter Schwester und die Scham deines Vaters Schwester sollst du nicht entblößen; denn wer dies tut, hat seine Blutsverwandten entblößt; sie sollen ihre Schuld tragen!
20 Wenn jemand bei der Frau des Bruders seines Vaters schläft, der hat die Scham seines Oheims entblößt; sie sollen ihre Sünde tragen, sie sollen kinderlos sterben!
21 Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, so ist das eine schändliche Tat; sie sollen kinderlos bleiben, weil er die Scham seines Bruders entblößt hat.
22 So beobachtet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut sie, damit euch nicht das Land ausspeie, wohin ich euch führe, daß ihr darinnen wohnet!
23 Und wandelt nicht nach den Satzungen der Heiden, die ich vor euch her ausstoßen werde. Denn solches alles haben sie getan, daß mir vor ihnen ekelte.
24 Euch aber habe ich gesagt: Ihr sollt ihr Land erblich besitzen; denn ich will euch dasselbe zum Erbe geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch von den Völkern abgesondert habe.
25 So sollt nun auch ihr das reine Vieh vom unreinen absondern und die unreinen Vögel von den reinen, und sollt eure Seelen nicht verabscheuungswürdig machen durch Vieh, Vögel und alles, was auf Erden kriecht, was ich euch als unrein abgesondert habe;
26 sondern ihr sollt mir heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig, der ich euch von den Völkern abgesondert habe, daß ihr mir angehöret!
27 Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!
1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 »Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch (18,21) hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3 Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
4 Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,
5 so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
6 Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager (vgl. 19,31) wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«
7 »So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
8 beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
9 Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm (oder: sein Blut komme über ihn!).
10 Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
11 Wenn ein Mann der Frau seines Vaters (d.h. seiner Stiefmutter) beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie).
12 Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
13 Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
14 Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
15 Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
16 Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
17 Wenn ein Mann seine Schwester (d.h. Stiefschwester) nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
18 Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes (oder: ihren Blutfluß) enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
20 Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims (= seiner Muhme; vgl. 18,14) beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
21 Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«
22 »So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
23 Ihr dürft also nicht nach den Satzungen (oder: in den Bräuchen) der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.
24 Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
25 So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
26 Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«
27 »Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie!).«