1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen:

2 Ihr sollt darauf achten, daß ihr meine Opfergaben, meine Nahrung der Feueropfer lieblichen Geruchs, mir darbringet zu ihrer bestimmten Zeit.

3 Und sprich zu ihnen: Das ist das Feueropfer, welches ihr dem HERRN darbringen sollt: einjährige, tadellose Lämmer; täglich zwei zum beständigen Brandopfer.

4 Das eine Lamm sollst du am Morgen, das andere gegen Abend zurüsten;

5 dazu ein Zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, gemengt mit einem Viertel Hin gestoßenen Öls.

6 Das ist das beständige Brandopfer, welches am Berg Sinai geopfert ward zum lieblichen Geruch, als Feueropfer für den HERRN.

7 Dazu sein Trankopfer, zu jedem Lamm ein Viertel Hin. Im Heiligtum soll man dem HERRN das Trankopfer von starkem Getränk ausgießen.

8 Das andere Lamm sollst du gegen Abend opfern, wie das Speisopfer am Morgen und wie sein Trankopfer, als wohlriechendes Feuer für den HERRN.

9 Am Sabbattag aber zwei einjährige, tadellose Lämmer und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, dazu sein Trankopfer.

10 Das ist das Brandopfer eines jeden Sabbats, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.

11 Aber am ersten Tag eurer Monate sollt ihr dem HERRN zum Brandopfer darbringen: zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer;

12 und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Widder,

13 und ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Lamm. Das ist das Brandopfer des wohlriechenden Feuers für den HERRN.

14 Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zu jedem Farren, ein Drittel Hin zu dem Widder, ein Viertel Hin zu jedem Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeden Monats im Jahre.

15 Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN darbringen, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.

16 Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN;

17 und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist das Fest; sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen.

18 Am ersten Tage soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,

19 sondern sollt dem HERRN feurige Brandopfer darbringen, zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; tadellos sollen sie sein;

20 dazu ihre Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel sollt ihr zu jedem Farren tun und zwei Zehntel zum Widder

21 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;

22 dazu einen Sündopferbock, um Sühnung für euch zu erwirken.

23 Und solches sollt ihr tun außer dem Brandopfer vom Morgen, welches ein beständiges Brandopfer ist.

24 Auf diese Weise sollt ihr täglich, sieben Tage lang, dem HERRN die Nahrung des wohlriechenden Feuers darbringen, neben dem beständigen Brandopfer; dazu sein Trankopfer.

25 Und am siebenten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.

26 Auch am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN das neue Speisopfer an eurem Wochenfeste darbringet, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,

27 sondern ihr sollt dem HERRN zum Brandopfer lieblichen Geruchs darbringen zwei junge Farren, einen Widder,

28 sieben einjährige Lämmer samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel auf jeden Farren,

29 zwei Zehntel auf jeden Widder; und ein Zehntel auf jedes der sieben Lämmer,

30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu erwirken.

31 Diese Opfer sollt ihr verrichten, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer (sie sollen tadellos sein) und ihre Trankopfer dazu.

1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Ihr sollt darauf achten, meine Opfergaben, meine Speise in Gestalt der mir zukommenden Feueropfer zu lieblichem Geruch für mich, mir zu rechter Zeit darzubringen!«

3 »Sage ihnen also: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: täglich zwei fehlerlose, einjährige Lämmer als regelmäßiges Brandopfer.

4 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern und das andere Lamm gegen Abend herrichten;

5 dazu als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl von zerstoßenen Oliven gemengt ist.

6 Dies ist das regelmäßige Brandopfer, das am Berge Sinai zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN eingesetzt (oder: zum erstenmal hergerichtet) worden ist;

7 dazu als zugehöriges Trankopfer ein Viertel Hin Wein für das eine Lamm; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem HERRN spenden.

8 Das zweite Lamm aber sollst du gegen Abend herrichten; mit einem Speisopfer wie am Morgen und dem zugehörigen Trankopfer sollst du es herrichten als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.«

9 »Ferner am Sabbattage: zwei fehlerlose, einjährige Lämmer und zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer nebst dem zugehörigen Trankopfer.

10 Dies ist das Sabbat-Brandopfer, das an jedem Sabbat außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer darzubringen ist.«

11 »Ferner sollt ihr an jedem ersten Tage eurer Monate dem HERRN als Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer

12 und zu jedem Stier drei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer und zu dem einen Widder zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer;

13 und zu jedem Lamm ein Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer – das (alles) als Brandopfer zu lieblichem Geruch, als Feueropfer für den HERRN.

14 Was ferner die zugehörigen Trankopfer betrifft, so soll ein halbes Hin Wein auf jeden Stier und ein Drittel Hin auf den Widder und ein Viertel Hin auf jedes Lamm kommen. Das ist das an jedem Neumondstage des Jahres, Monat für Monat, darzubringende Brandopfer.

15 Außerdem soll neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer dem HERRN ein Ziegenbock als Sündopfer dargebracht werden.«

16 »Sodann findet am vierzehnten Tage des ersten Monats das Passahfest zu Ehren des HERRN statt.

17 Und am fünfzehnten Tage dieses Monats wird Festfeier gehalten; sieben Tage lang soll ungesäuertes Brot gegessen werden.

18 Am ersten Tage findet eine Festversammlung am Heiligtum statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten

19 und habt als Feueropfer, als Brandopfer, für den HERRN darzubringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

20 sodann als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha sollt ihr zu jedem Stiere und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten;

21 und je ein Zehntel sollst du zu jedem Lamm von den sieben Lämmern herrichten;

22 außerdem noch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken.

23 Außer dem Morgen-Brandopfer, welches das regelmäßige Brandopfer bildet, sollt ihr dies alles darbringen.

24 Dieselben Opfer sollt ihr täglich, alle sieben Tage hindurch, als eine Feueropferspeise zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichten; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll es hergerichtet werden.

25 Am siebten Tage aber soll bei euch wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.«

26 »Ferner am Tage der Erstlingsfrüchte, wenn ihr dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfest, soll bei euch eine Versammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

27 Und als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer (lauter fehlerlose Tiere);

28 dazu als zugehöriges Speisopfer Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, nämlich drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

29 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

30 außerdem einen Ziegenbock, um euch Sühne zu erwirken;

31 außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer sollt ihr dies alles herrichten – fehlerlose Tiere müssen es sein – nebst den erforderlichen Trankopfern.«