1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen:
2 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so ist dies das Land, das euch als Erbteil zufällt: das Land Kanaan samt seinem Gebiet.
3 Der südliche Rand soll sich erstrecken von der Wüste Zin, Edom entlang, so daß eure südliche Grenze am Ende des Salzmeers beginnt, das gegen Morgen liegt.
4 Dann soll die Grenze sich wenden von Mittag, hinauf gen Akrabbim, und gehen bis gen Zin und endigen südlich von Kadesch-Barnea; von dort gehe sie nach Hazar-Addar und hinüber nach Azmon;
5 von Azmon wende sie sich nach dem Bach Ägyptens, und ihr Ende sei an dem Meer.
6 Als westliche Grenze diene euch das große Meer. Das sei eure Grenze gegen Abend.
7 Die nördliche Grenze soll euch diese sein: Vom großen Meer sollt ihr die Grenze ziehen bis zum Berge Hor,
8 und vom Berge Hor sollt ihr die Grenze ziehen, bis man gen Hamat kommt, und der Ausgang der Grenze sei bei Zedad;
9 dann erstrecke sich die Grenze bis Siphron, und ihr Ausgang sei bei Hazar-Enan. Das sei eure Grenze gegen Mitternacht.
10 Als östliche Grenze aber sollt ihr euch festsetzen eine Linie von Hazar-Enan bis Sepham.
11 Und die Grenze gehe herab von Sepham gen Ribla, morgenwärts gegen Ain. Darnach gehe sie herab und ziehe sich auf die Seite des Sees Genezareth, gegen Morgen,
12 und komme herab an den Jordan, und ihr Ausgang sei bei dem Salzmeer. Das sei euer Land nach seinen Grenzen ringsum.
13 Und Mose gebot den Kindern Israel und sprach: Das ist das Land, das ihr durch das Los als Erbe erhalten sollt, das der HERR den neun Stämmen und dem halben Stamm zu geben befohlen hat.
14 Denn der Stamm der Kinder Ruben, nach ihren Vaterhäusern, und der Stamm der Kinder Gad nach ihren Vaterhäusern haben ihren Teil empfangen, auch der halbe Stamm Manasse hat seinen Teil bekommen.
15 Also haben die beiden Stämme und der halbe Stamm ihr Erbteil empfangen diesseits des Jordan, Jericho gegenüber, gegen Morgen.
16 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
17 Das sind die Namen der Männer, die das Land unter euch zum Erbe austeilen sollen: Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns.
18 Dazu sollt ihr von jedem Stamme einen Fürsten nehmen, um das Land zum Erbe auszuteilen.
19 Und das sind die Namen der Männer: Kaleb, der Sohn Jephunnes, vom Stamme Juda;
20 Semuel, der Sohn Ammihuds, vom Stamme Simeon;
21 Elidad, der Sohn Kislons, vom Stamme Benjamin;
22 Buki, der Sohn Joglis, der Fürst des Stammes der Kinder Dan.
23 Hanniel, der Sohn Ephods, von den Kindern Joseph, Fürst des Stammes der Kinder Manasse;
24 und Kemuel, der Sohn Siphtans, Fürst des Stammes der Kinder Ephraim;
25 Elizaphan, der Sohn Parnachs, Fürst des Stammes der Kinder Sebulon;
26 Paltiel, der Sohn Assans, Fürst des Stammes der Kinder Issaschar;
27 Ahihud, der Sohn Selomis, Fürst des Stammes der Kinder Asser;
28 Pedahel, der Sohn Ammihuds, Fürst des Stammes der Kinder Naphtali.
29 Das sind diejenigen, welchen der HERR geboten hat, den Kindern Israel das Erbe im Lande Kanaan auszuteilen.
1 Weiter sagte der HERR zu Mose:
2 »Folgende Verordnungen sollst du den Israeliten mitteilen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so soll dies das Gebiet sein, das euch als Erbbesitz zufällt: das Land Kanaan in seinem ganzen Umfang.
3 Und zwar soll die Südseite sich euch von der Wüste Zin an, Edom entlang, hinziehen, so daß eure Südgrenze im Osten am (südlichen) Ende des Salzmeeres beginnt.
4 Dann soll eure Grenze südlich vom Skorpionenstieg umbiegen und sich nach Zin hinüberziehen, wo sie südlich von Kades-Barnea endigt; von dort soll sie weiter nach Hazar-Addar hin laufen und nach Azmon hinübergehen;
5 und von Azmon wende sich die Grenze nach dem Bach Ägyptens hin und endige nach dem Westmeer zu. –
6 Was sodann die Westgrenze betrifft, so gelte euch da das große Meer zugleich als Grenze; das soll eure Westgrenze sein. –
7 Und folgendes soll eure Nordgrenze sein: vom großen Westmeer an sollt ihr euch eine Grenzlinie bis zum Berge Hor ziehen;
8 vom Berge Hor an sollt ihr euch eine Grenzlinie in der Richtung auf Hamath hin ziehen, und das Ende der Grenze soll nach Zedad hin sein;
9 dann laufe die Grenze weiter nach Siphron hin und erreiche ihr Ende bei Hazar-Enan. Das soll eure Nordgrenze sein. –
10 Als Ostgrenze aber sollt ihr euch eine Linie von Hazar-Enan nach Sepham festsetzen;
11 und von Sepham gehe die Grenze nach Ha-Ribla hinab östlich von Ain; dann ziehe sich die Grenze noch weiter hinab und stoße auf den Höhenzug östlich vom See Genezareth;
12 dann ziehe sich die Grenze den Jordan entlang hinab und erreiche ihr Ende am Salzmeer. Dies soll euer Land nach seinen Grenzen ringsum sein.«
13 Mose gab dann den Israeliten folgende Weisung: »Dies ist das Land, das ihr euch durchs Los als euren Erbbesitz zuteilen sollt und das der HERR den neun Stämmen und dem halben Stamm (Manasse) zu geben geboten hat.
14 Denn alle zu den beiden Stämmen Ruben und Gad gehörenden Familien und der halbe Stamm Manasse haben ihren Erbbesitz bereits empfangen.
15 Diese zweieinhalb Stämme haben ihren Erbbesitz auf der andern Seite des Jordans, Jericho gegenüber, im Osten, nach Sonnenaufgang hin, bereits erhalten.«
16 Weiter sagte der HERR zu Mose folgendes:
17 »Dies sind die Namen der Männer, die das Land als Erbbesitz unter euch verteilen sollen: der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns;
18 dazu sollt ihr von jedem Stamm einen Fürsten zu der Verteilung des Landes hinzuziehen.
19 Und dies sind die Namen der Männer: für den Stamm Juda: Kaleb, der Sohn Jephunnes;
20 für den Stamm Simeon: Samuel, der Sohn Ammihuds;
21 für den Stamm Benjamin: Elidad, der Sohn Kislons;
22 für den Stamm Dan als Fürst: Bukki, der Sohn Joglis;
23 für die Nachkommen Josephs: für den Stamm Manasse als Fürst: Hanniel, der Sohn Ephods,
24 und für den Stamm Ephraim als Fürst: Kemuel, der Sohn Siphtans;
25 für den Stamm Sebulon als Fürst: Elizaphan, der Sohn Parnachs;
26 für den Stamm Issaschar als Fürst: Paltiel, der Sohn Assans;
27 für den Stamm Asser als Fürst: Ahihud, der Sohn Selomis;
28 für den Stamm Naphthali als Fürst: Pedahel, der Sohn Ammihuds.«
29 Diese waren es, denen der HERR gebot, den Israeliten ihren Erbbesitz im Lande Kanaan zuzuteilen.