6 wenn einer untadelig ist, eines Weibes Mann, gläubige Kinder hat, über die keine Klage wegen Liederlichkeit oder Ungehorsam vorliegt.

7 Denn ein Aufseher muß unbescholten sein als Gottes Haushalter, nicht anmaßend, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Raufbold, kein Wucherer,

8 sondern gastfrei, ein Freund des Guten, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam;

9 der sich der Lehre entsprechend an das gewisse Wort hält, damit er imstande sei, sowohl mit der gesunden Lehre zu ermahnen, als auch die Widersprechenden zu überführen.

6 nämlich solche (Männer), die unbescholten und nur eines Weibes Mann (vgl. 1.Tim 3,2) sind und gläubige Kinder haben, denen man nicht zuchtlosen Lebenswandel oder Unbotmäßigkeit nachsagen kann;

7 denn ein Gemeindevorsteher (vgl. 1.Tim 3,1-2) muß als Gottes Haushalter unbescholten sein, nicht eigenwillig, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Händelsucher, nicht schändlichem Gewinn nachgehend;

8 vielmehr muß er gastfrei sein, allem Guten zugetan, besonnen, gerecht (oder: rechtschaffen), gottesfürchtig, enthaltsam;

9 er muß an dem zuverlässigen Wort (Gottes) festhalten, wie er es im Unterricht empfangen hat, damit er imstande ist, aufgrund der gesunden Lehre ebensowohl zu ermahnen als auch die Widersprechenden zu widerlegen (oder: zu überführen).