18 Jeder, der sich von seinem Weibe scheidet und eine andere heiratet, der bricht die Ehe, und jeder, der eine von ihrem Manne Geschiedene heiratet, bricht auch die Ehe.
18 Jeder, der sich von seinem Weibe scheidet und eine andere heiratet, der bricht die Ehe, und jeder, der eine von ihrem Manne Geschiedene heiratet, bricht auch die Ehe.