6 wenn einer untadelig ist, eines Weibes Mann, gläubige Kinder hat, über die keine Klage wegen Liederlichkeit oder Ungehorsam vorliegt.
7 Denn ein Aufseher muß unbescholten sein als Gottes Haushalter, nicht anmaßend, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Raufbold, kein Wucherer,
8 sondern gastfrei, ein Freund des Guten, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam;
9 der sich der Lehre entsprechend an das gewisse Wort hält, damit er imstande sei, sowohl mit der gesunden Lehre zu ermahnen, als auch die Widersprechenden zu überführen.