16 Und macht, daß es allen, den Kleinen und den Großen, und den Reichen und den Armen, und den Freien und den Knechten ein Malzeichen auf ihre rechte Hand oder auf ihre Stirnen gibt;

17 Und daß keiner kaufen oder verkaufen kann, wenn er nicht das Malzeichen oder den Namen des Tiereswilde Tier oder die Zahl seines Namens hat.