1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß machen.
2 Und dies ist das Wort des Erlasses: Jeder SchuldherrMeister soll seine Hand in demselben ablassen von dem Darlehen, das er seinem Genossen gemacht, er soll es nicht eintreiben von seinem Genossen und seinem Bruder; denn dem Jehovah hat man einen Erlaß ausgerufen.
3 Vom Auswärtigen magst du eintreiben, was du aber bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand erlassen.
4 Es sei denn, daß unter dir kein Dürftiger ist; denn Jehovah wird dich segnen in dem Lande, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe einzunehmen gibt;
5 Nur wenn du auf die Stimme Jehovahs, deines Gottes, hörsthörend hörst, so daß du hältst und tust all dies Gebot, das ich dir heute gebiete.
6 Denn Jehovah, dein Gott, hat dich gesegnet, wie Er zu dir geredet hat, so daß du vielen Völkerschaften borgen und nichts von ihnen borgen, und über viele Völkerschaften herrschen wirst, sie aber werden nicht herrschen über dich.
7 Wenn unter dir ein Dürftiger ist, einer deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das Jehovah, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verstocken und deine Hand nicht vor deinem dürftigen Bruder zudrücken.
8 Vielmehr sollst du deine Hand ihm auftunöffnend öffnen, und ihm borgenborgend borgen je nach seinem Mangel, worin er mangelt.
9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen das Wort Belials sei: das sagt: Das siebente Jahr nahet, das Jahr des Erlasses; und dein Auge deinem dürftigen Bruder böse sei, daß du es ihm nicht gebest und er über dich zu Jehovah rufe, so daß es dir zur Sünde werde.
10 Geben sollst du es ihmgebend sollst du geben, und dein Herz soll nicht erbosen, daß du es ihm gibst; denn wegen dieses Wortes wird Jehovah, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun, und in allem, wonach du die Hand ausreckst.
11 Denn Dürftige werden niemals aufhören von des Landes Mitte. Deshalb gebiete ich dir und spreche: Tue deine Hand auföffnend öffne deinem Bruder, dem Elenden und dem Dürftigen in deinem Land.
12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, an dich verkauft, so soll er sechs Jahre dir dienen, im siebenten Jahre aber sollst du ihn frei von dir entlassen.
13 Und wenn du ihn frei entlässest von dir, so entlasse ihn nicht leer.
14 Du sollst ihm aufladenaufladend sollst aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Weinkufe, womit Jehovah, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Und gedenke, daß du ein Knecht warst in Ägyptenland, und Jehovah, dein Gott, dich eingelöst hat. Deshalb gebiete ich dir dies Wort heute.
16 So es aber geschieht, daß er zu dir spricht: Ich will nicht von dir ausgehen, weil Ich dich und dein Haus liebe, - weil es ihm gut geht bei dir;
17 So nimm eine Pfrieme und treibegib sie durch sein Ohr und die Tür; und er soll dein Knecht sein ewiglich, und auch deiner Magd sollst du also tun.
18 Und laß es dir nicht hart sein in deinen Augen, wenn du ihn frei entlässest von dir; denn das Doppelte von eines Lohnarbeiters Lohn hat er dir gedient sechs Jahre, und Jehovah, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19 Alles Erstgeborene, das dir geboren wird von deinem Rindvieh oder von deinem Kleinvieh, sollst du, wenn es männlich ist, Jehovah, deinem Gotte, heiligen. Du sollst nicht arbeitendienen mit dem Erstgeborenen deines Ochsen, noch scheren das Erstgeborene deines Kleinviehs.
20 Vor Jehovah, deinem Gotte, sollst du es essen Jahr für Jahr an dem Orte, den Jehovah erwählen wird, du und dein Haus.
21 Und so daran ein Makel ist, so es lahm oder blind ist, irgendein böser Makel, sollst du es Jehovah, deinem Gotte, nicht opfern.
22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine zugleich, wie das Reh und wie den Hirsch.
23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; auf die Erde sollst du es ausgießen, wie das Wasser.